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Prozesskosten- und Verfahrenskostenhilfe


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Rezension von

Dr. Benjamin Krenberger

Prozesskosten- und Verfahrenskostenhilfe Wenn bei einem Praxisbuch gleich zwei Komponenten zusammentreffen, die für Qualität bürgen, ist das für den Leser ein Grund zu besonderer Freude. Hier hat zum einen der Autor des Werks, Prof. Dr. Walter Zimmermann, einen hervorragenden Ruf, wenn es darum geht, die Feinheiten des deutschen Prozessrechts zu erläutern. Mir persönlich ist seit Ausbildungszeiten vor allem sein Kommentar zur ZPO bestens in Erinnerung, aber auch sein Fallrepetitorium zum Zivilprozessrecht. Zum anderen ist die Lehrbuchreihe der FamRZ wie kaum eine andere darauf ausgelegt, praxisnah und verständlich das erforderliche prozessuale Wissen zu vermitteln, sodass sich der Leser auf pointierte Ausführungen verlassen kann. Mit knapp über 400 Seiten hat das Werk weiterhin einen angenehmen Umfang, der durch die übersichtliche Gestaltung mittels Gliederung und Schriftbild die Lektüre nach Kräften fördert. Der hohe Praxisbezug des Werks wird schon im Vorwort deutlich: Zimmermann empfiehlt dem „eiligen“ Leser zunächst die Lektüre des Kapitels L mit Berechnungsbeispielen und Schemata. Aber auch in den übrigen Kapiteln wird die Rezeption des Stoffes mittels Beispielen, Aufzählungen und alphabetisch sortierten Stichwortabschnitten vorangetrieben. Teilweise nehmen die Fußnoten auf einer Seite genauso viel Raum ein wie der Fließtext, sodass auch hier die intensive praktische Fundiertheit der Ausführung belegbar ist. Aber Zimmermann verliert auch immer wieder kritische Worte, beginnend schon im Vorwort, wo er aus seiner langjährigen Erfahrung heraus die Begrifflichkeiten als verwirrend kritisiert und auch ansonsten die Gesetzgebung für verbesserungsbedürftig empfindet. Aber auch die rechtspolitischen Einschübe machen dem Leser immer wieder deutlich, dass man als Jurist das gesetzte Recht auch hinterfragen können muss. Inhaltlich werden zunächst einige Grundgedanken der Kostenhilferegelungen skizziert, darunter auch das Verhältnis zur Beratungshilfe. Danach werden die bewilligungsfähigen Verfahren vorgestellt, die möglichen Empfänger der Bewilligung, um danach die wirtschaftlichen Verhältnisse auszuleuchten. Dabei wird dem Brutto-Einkommen sowie dem Vermögen des Antragstellers je ein eigenes Kapitel gewidmet, ebenso den Abzügen vom Einkommen. Der Erfolgsaussicht der Rechtsverfolgung sowie der fehlenden Mutwilligkeit kann der Leser ebenfalls in eigenen Kapiteln seine Aufmerksamkeit schenken, bevor es dann um das Verfahren vom Antrag bis zur Entscheidung des Gerichts geht. Der eigentlichen gerichtlichen Entscheidung ist dann ein gesondertes Kapitel vorbehalten, woraufhin das bereits benannte „praktische“ Kapitel mit Tabellen, Berechnungen und Beispielen für die notwendige Umsetzung des bisher Gelesenen sorgt. Danach werden die Anwaltsbeiordnung, die Änderung und die Aufhebung der Bewilligung thematisiert. Erfreulicherweise wird auch dem Vergleichsschluss im PKH-Verfahren ein eigener Abschnitt zugedacht. Im Folgenden geht es dann um die Verhältnisse zwischen Staatskasse, Partei und Gegner sowie zwischen Anwalt, Partei, Gegner und Staatskasse. Abgeschlossen wird das Werk mit der Kostenhilfe für Rechtsmittelverfahren sowie einem Kapitel zur Beschwerde. Auf diese Weise werden dem Leser alle Aspekte der Bewilligung von Kostenhilfe vor Augen geführt, in denklogischen Schritten aufbereitet und unter dem jeweils richtigen Blickwinkel betrachtet. Die Kürze der jeweiligen Unterkapitel bietet sich gerade für die effektive praktische Nutzung des Wissens an, für weitere Informationen muss dann eben ein Kommentar herangezogen werden. Es ist naturgemäß schwierig, aus einem sehr guten Buch noch eigens Kapitel zur Lektüre zu empfehlen. Aber es gibt doch einige Unterkapitel, die mir besonders gut gefallen haben. Dazu gehört zunächst der Anspruch auf Prozesskostenvorschuss (Rn. 158 ff.), gerade wenn die „persönliche Angelegenheit“ anhand der Rechtsprechung erläutert wird. Ebenso zu nennen sind die Abschnitte zur Frage der Erforderlichkeit der Anwaltsbeiordnung (Rn. 334 ff.), wo wiederum die Kasuistik neben allgemeinen rechtlichen Überlegungen zu entsprechendem Wissensgewinn des Lesers führt. Schließlich ist das wunderbar detaillierte Unterkapitel zu Kostenfragen nach einem Vergleichsschluss im PKH-Verfahren (Rn. 496 ff.) lesenswert, denn schließlich müssen die Parteien und ihre Anwälte auch wissen, ob sich der Vergleichsschluss am Ende auszahlt. Insgesamt ist die Lektüre dieses Werks für jeden Praktiker in vielfacher Hinsicht ertragreich: als Arbeitshilfe im Prozessalltag, als einführendes Werk oder als kritischer Beobachter einer prozessualen Spezialmaterie. Dementsprechend: eine gelungene Neuauflage.

Wenn bei einem Praxisbuch gleich zwei Komponenten zusammentreffen, die für Qualität bürgen, ist das für den Leser ein Grund zu besonderer Freude. Hier hat zum einen der Autor des Werks, Prof. Dr. Walter Zimmermann, einen hervorragenden Ruf, wenn es darum geht, die Feinheiten des deutschen Prozessrechts zu erläutern. Mir persönlich ist seit Ausbildungszeiten vor allem sein Kommentar zur ZPO bestens in Erinnerung, aber auch sein Fallrepetitorium zum Zivilprozessrecht. Zum anderen ist die Lehrbuchreihe der FamRZ wie kaum eine andere darauf ausgelegt, praxisnah und verständlich das erforderliche prozessuale Wissen zu vermitteln, sodass sich der Leser auf pointierte Ausführungen verlassen kann. Mit knapp über 400 Seiten hat das Werk weiterhin einen angenehmen Umfang, der durch die übersichtliche Gestaltung mittels Gliederung und Schriftbild die Lektüre nach Kräften fördert.

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Der hohe Praxisbezug des Werks wird schon im Vorwort deutlich: Zimmermann empfiehlt dem „eiligen“ Leser zunächst die Lektüre des Kapitels L mit Berechnungsbeispielen und Schemata. Aber auch in den übrigen Kapiteln wird die Rezeption des Stoffes mittels Beispielen, Aufzählungen und alphabetisch sortierten Stichwortabschnitten vorangetrieben. Teilweise nehmen die Fußnoten auf einer Seite genauso viel Raum ein wie der Fließtext, sodass auch hier die intensive praktische Fundiertheit der Ausführung belegbar ist. Aber Zimmermann verliert auch immer wieder kritische Worte, beginnend schon im Vorwort, wo er aus seiner langjährigen Erfahrung heraus die Begrifflichkeiten als verwirrend kritisiert und auch ansonsten die Gesetzgebung für verbesserungsbedürftig empfindet. Aber auch die rechtspolitischen Einschübe machen dem Leser immer wieder deutlich, dass man als Jurist das gesetzte Recht auch hinterfragen können muss.

Inhaltlich werden zunächst einige Grundgedanken der Kostenhilferegelungen skizziert, darunter auch das Verhältnis zur Beratungshilfe. Danach werden die bewilligungsfähigen Verfahren vorgestellt, die möglichen Empfänger der Bewilligung, um danach die wirtschaftlichen Verhältnisse auszuleuchten. Dabei wird dem Brutto-Einkommen sowie dem Vermögen des Antragstellers je ein eigenes Kapitel gewidmet, ebenso den Abzügen vom Einkommen. Der Erfolgsaussicht der Rechtsverfolgung sowie der fehlenden Mutwilligkeit kann der Leser ebenfalls in eigenen Kapiteln seine Aufmerksamkeit schenken, bevor es dann um das Verfahren vom Antrag bis zur Entscheidung des Gerichts geht. Der eigentlichen gerichtlichen Entscheidung ist dann ein gesondertes Kapitel vorbehalten, woraufhin das bereits benannte „praktische“ Kapitel mit Tabellen, Berechnungen und Beispielen für die notwendige Umsetzung des bisher Gelesenen sorgt. Danach werden die Anwaltsbeiordnung, die Änderung und die Aufhebung der Bewilligung thematisiert. Erfreulicherweise wird auch dem Vergleichsschluss im PKH-Verfahren ein eigener Abschnitt zugedacht. Im Folgenden geht es dann um die Verhältnisse zwischen Staatskasse, Partei und Gegner sowie zwischen Anwalt, Partei, Gegner und Staatskasse. Abgeschlossen wird das Werk mit der Kostenhilfe für Rechtsmittelverfahren sowie einem Kapitel zur Beschwerde.

Auf diese Weise werden dem Leser alle Aspekte der Bewilligung von Kostenhilfe vor Augen geführt, in denklogischen Schritten aufbereitet und unter dem jeweils richtigen Blickwinkel betrachtet. Die Kürze der jeweiligen Unterkapitel bietet sich gerade für die effektive praktische Nutzung des Wissens an, für weitere Informationen muss dann eben ein Kommentar herangezogen werden. Es ist naturgemäß schwierig, aus einem sehr guten Buch noch eigens Kapitel zur Lektüre zu empfehlen. Aber es gibt doch einige Unterkapitel, die mir besonders gut gefallen haben. Dazu gehört zunächst der Anspruch auf Prozesskostenvorschuss (Rn. 158 ff.), gerade wenn die „persönliche Angelegenheit“ anhand der Rechtsprechung erläutert wird. Ebenso zu nennen sind die Abschnitte zur Frage der Erforderlichkeit der Anwaltsbeiordnung (Rn. 334 ff.), wo wiederum die Kasuistik neben allgemeinen rechtlichen Überlegungen zu entsprechendem Wissensgewinn des Lesers führt. Schließlich ist das wunderbar detaillierte Unterkapitel zu Kostenfragen nach einem Vergleichsschluss im PKH-Verfahren (Rn. 496 ff.) lesenswert, denn schließlich müssen die Parteien und ihre Anwälte auch wissen, ob sich der Vergleichsschluss am Ende auszahlt.

Insgesamt ist die Lektüre dieses Werks für jeden Praktiker in vielfacher Hinsicht ertragreich: als Arbeitshilfe im Prozessalltag, als einführendes Werk oder als kritischer Beobachter einer prozessualen Spezialmaterie. Dementsprechend: eine gelungene Neuauflage.

geschrieben am 05.02.2013 | 610 Wörter | 4013 Zeichen

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