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BGB-Kommentar


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Rezension von

Dr. Benjamin Krenberger

BGB-Kommentar Bereits nach einem Jahr erscheint der BGB-Kommentar von Prütting in neuer Auflage und kann dennoch wieder mit deutlichen Änderungen neue Leser für sich gewinnen. Neben den Neuerungen in Legislative, etwa im Bereich des IPR mit den Rom I und II-Verordnungen oder natürlich durch das FamFG, das zahlreiche Anpassungen in der Kommentierung zu Buch IV des BGB erfordert, und Judikative haben die Autoren dem Kommentar nun noch ein weiteres Kapitel beigefügt: die Kommentierung des WEG-Rechts. Dies ist in den meisten Kommentaren seit je her ein Bestandteil des Sachenrechts, aber durch die mittlerweile gegebene Verknüpfung mit dem normalen Zivilverfahrensrecht ist eine ausführliche Kommentierung nur folgerichtig. Der Leser kann somit wie jedes Jahr ein rundum überprüftes und aktuelles Werk in den Händen halten. Mit mittlerweile deutlich über 3500 Seiten bei einem weiterhin sehr akzeptablen Kaufpreis steht das Werk den restlichen Kommentaren als ebenbürtiger Konkurrent gegenüber. Die Ansammlung namhafter zivilrechtlicher Autoren aus Wissenschaft und Praxis geben den Ausführungen den nötigen Tiefgang. Die Normen des BGB werden durchweg ausführlich behandelt. Einige Themen wie das Vereinsrecht sind erwartungsgemäß knapper als andere abgefasst, dafür werden viele Standardprobleme in gebotenem Umfang aufbereitet, sodass der Leser auch bei Benutzung des Werks in Studium und Referendariat keine Darstellungsdefizite befürchten muss. Immer weiter ausgebaut wird die Kommentierung von Nebengesetzen, beispielhaft zu sehen am Gewaltschutzgesetz, das in der Dichte der Ausführungen neben den klassischen Kommentierungen des ProdHaftG, des LPartG oder des AGG nicht zurücksteht. Insbesondere die Hereinnahme der in der Gesamtschau angemessen umfangreichen Kommentierung des WEG vervollständigt das zivilrechtliche Profil des Werks. Hier sind beispielsweise die kompakten Erläuterungen zu den Verfahrensvorschriften lesenswert, ebenso die immer streittauglichen Fragen der Bestellung und der Kompetenzen des Verwalters. Die arg enge Randnummernvergabe in diesen Bereichen zeugt aber von einer Ausbaufähigkeit der Kommentierungen. Wie in jedem Kommentar muss sich der Leser in Ausbildung auf die korrekte und instruktive Darstellung bestimmter Schwerpunkte verlassen können. Dies gelingt in diesem Werk ohne Probleme. Beginnend im BGB AT kann sich der Leser auf eine ausdifferenzierte Erläuterung der Stellvertretung und den Problemen rund um die Vollmacht freuen, ebenso auf eine solide Darstellung des Anfechtungsrechts, sowie ganz ausführlich das Wesen der Verjährung erfassen. Aus dem allgemeinen Schuldrecht stechen das allgemeine Schadensrecht und die Aufrechnung besonders heraus. Die Kommentierung der Verpflichtung zum Schadensersatz durch Medicus ist ein tolles Stück juristischer Literatur. Vor allem die pragmatische Einzelfalldarlegung, etwa im Bereich der Schadensminderung, gefällt. Das AGB-Recht wird erwartet detailliert besprochen. Gelungen kommentiert sind aber auch immer wieder abgeprüfte Details wie die Verwirkung und das Verbot treuwidrigen Verhaltens oder die Voraussetzungen des Schuldnerverzugs. Im Besonderen Teil des Schuldrechts sind die Gewährleistungsansprüche im Kauf- und Werkvertragsrecht genauestens behandelt, zu loben etwa die gut aufbereiteten Zusammenhänge zwischen Mangel und Sechsmonatsfrist des § 476 BGB, und auch das Darlehensrecht wird mit allen Facetten der Verbraucherbeteiligung erfasst. Sehr zu empfehlen ist die ausführliche Erläuterung des Leasingsrechts, das als Anhang zum Darlehensrecht beigefügt ist. Hier erhält man auf knappem Raum alle wesentlichen Informationen zum Thema. Das Werkvertragsrecht und die angrenzenden Vertragstypen sind gut auf Hauptfälle wie das private Baurecht abgestimmt und auch schwierige Fragen wie die der Vergütungsvereinbarung samt dabei zu beachtender Darlegungslast, die Fiktion der Abnahme samt eintretender Wirkungen oder die Bauhandwerkersicherung werden eingängig beantwortet. Daneben stehen klassische Klausurprobleme, die ebenfalls gerade auch für den studentischen Leser leicht verständlich verarbeitet wurden, etwa der Vorrang und die inhaltliche Ausgestaltung der Nacherfüllung oder auch die Besonderheiten des Reisevertrages, etwa hinsichtlich der Obligationen des Reisenden vor Geltendmachung seiner Ansprüche wegen Mängeln. Die Besonderheiten des Mietrechts sind in der Regel klar verständlich herausgearbeitet und auch moderne Regelungen im Rahmen der Geschäftsbesorgung wie Überweisung und Girovertrag sind ansprechend erläutert. Im Bereich des Dienstvertrages ist die Beendigung des Vertragsverhältnisses sehr anschaulich ausgestaltet worden. Die gesetzlichen Schuldverhältnisse werden souverän präsentiert, wobei auch die ständig in der Praxis bemühten Verstöße gegen – angebliche – Verkehrssicherungspflichtverletzungen in gebotenem Umfang präsentiert werden, der Leser also ein gutes Bild von den tatsächlichen Gegebenheiten im Straßenverkehr, bei Kirmesveranstaltungen oder bei Sportereignissen erhält. Einen weiteren Schwerpunkt der Kommentierung stellt sicherlich das Recht der Gesellschaft des bürgerlichen Rechts dar, wo besonders die Abgrenzung zu anderen Konzentrationsformen und die Frage der Rechtsfähigkeit aufgelöst werden. Im Sachenrecht überzeugen die wie nebenbei gegebenen Informationen zu prozessualen Besonderheiten und auch der Umfang der Darstellung altbekannter Themen wie Eigentümer-Besitzer-Verhältnis und Vormerkung. Auch die Pfandrechte an Rechten sind, so selten sie auch in Klausuren abverlangt werden, sehr eingängig abgehandelt. Im Familienrecht liegen die Schwerpunkte definitiv auf dem gesetzlichen Güterstand und den Unterhaltsansprüchen. Hier sind vor allem die Ausführungen des erfahrenen Autors Weinreich wie schon in dem von ihm herausgegebenen Einzelkommentar zum Familienrecht lehrreich. Sehr positiv für Benutzer aus der Praxis ist die für einen einbändigen Kommentar umfangreiche Ausgestaltung des Betreuungsrechts. Die Darstellung zum Erbrecht kann gleich an mehreren Stellen die Aufmerksamkeit des Lesers fesseln. Dies betrifft zum einen die immer wieder gern geprüften Erbschaftsansprüche, die Konkurrenz zwischen überlebendem Ehepartner und gesetzlichen Erben bei der Berechnung der Erbanteile sowie die umfangreichen Ausführungen zum Vermächtnis. Für Referendare lesenswert sind die Kapitel zum Pflichtteilsrecht und zur Erbscheinshaftung. Ausführlich kommentiert wird auch im Anschluss an das BGB das EGBGB mit internationalem Privatrecht. Hierbei ist besonders die vergleichende Übersicht zum internationalen Gesellschaftsrecht hervorragend gelungen sowie die Kommentierung zur Rechtsanwendung bei unerlaubten Handlungen im Ausland, eine in der gerichtlichen Praxis nicht mehr ganz seltene Problematik nach der Entscheidung des EuGH zur Direktklage gegen europäische Versicherungen. Im AGG gefällt die Beschreibung des Entschädigungsanspruchs. Im Gewaltschutzgesetz überzeugen gerade die pragmatisch dargestellten prozessualen Besonderheiten für den Rechtsuchenden. Die Gestaltung des Kommentars ist klassisch. Die Autoren vermeiden lästige Abkürzungen und mittels einer effektiven Hervorhebungstechnik wird der Leser sicher durch die Materie geleitet. Die Verweisungen auf Literatur und Rechtsprechung sind leider immer noch in den Text integriert. Vereinzelt finden sich sogar Aufbau- und Prüfungsvorschläge, die nicht immer an Lehrbücher heranreichen. Glänzend ist die Darstellung diesbezüglich aber bei den Voraussetzungen der Vormerkung gelungen. Erfreulich sind auch die immer wieder auftauchenden Zitate und Formulierungen aus Rechtsprechung und Vertragsklauseln, um die Fundstellen mit Leben zu füllen. Positiv für die Recherche von Streitfällen sind die deutlich hervorgehobenen abweichenden Ansichten. Auch die Neuauflage beeindruckt mit Detailgenauigkeit und Blick für die Zusammenhänge des BGB und seiner Nebengebiete. Insbesondere die enge Orientierung am Gemeinschaftsrecht und seinen Vorgaben zeigt dem Leser und Nutzer klar auf, dass die Beschäftigung mit dem BGB keine rein innerstaatliche Angelegenheit mehr ist. Im Vorbereitungsdienst leistet das Werk mit präziser Analyse und Aufzählung wertvolle Dienste bei der Arbeit am Sachverhalt und auch schon im Studium können allgemeine und spezielle Fragen anhand der Kommentierungen effektiv und nachhaltig beantwortet werden. Kurz gesagt: Lektüre und Anschaffung lohnen sich bereits in den Anfängen der juristischen Ausbildung.

Bereits nach einem Jahr erscheint der BGB-Kommentar von Prütting in neuer Auflage und kann dennoch wieder mit deutlichen Änderungen neue Leser für sich gewinnen. Neben den Neuerungen in Legislative, etwa im Bereich des IPR mit den Rom I und II-Verordnungen oder natürlich durch das FamFG, das zahlreiche Anpassungen in der Kommentierung zu Buch IV des BGB erfordert, und Judikative haben die Autoren dem Kommentar nun noch ein weiteres Kapitel beigefügt: die Kommentierung des WEG-Rechts. Dies ist in den meisten Kommentaren seit je her ein Bestandteil des Sachenrechts, aber durch die mittlerweile gegebene Verknüpfung mit dem normalen Zivilverfahrensrecht ist eine ausführliche Kommentierung nur folgerichtig. Der Leser kann somit wie jedes Jahr ein rundum überprüftes und aktuelles Werk in den Händen halten. Mit mittlerweile deutlich über 3500 Seiten bei einem weiterhin sehr akzeptablen Kaufpreis steht das Werk den restlichen Kommentaren als ebenbürtiger Konkurrent gegenüber. Die Ansammlung namhafter zivilrechtlicher Autoren aus Wissenschaft und Praxis geben den Ausführungen den nötigen Tiefgang.

weitere Rezensionen von Dr. Benjamin Krenberger


Die Normen des BGB werden durchweg ausführlich behandelt. Einige Themen wie das Vereinsrecht sind erwartungsgemäß knapper als andere abgefasst, dafür werden viele Standardprobleme in gebotenem Umfang aufbereitet, sodass der Leser auch bei Benutzung des Werks in Studium und Referendariat keine Darstellungsdefizite befürchten muss. Immer weiter ausgebaut wird die Kommentierung von Nebengesetzen, beispielhaft zu sehen am Gewaltschutzgesetz, das in der Dichte der Ausführungen neben den klassischen Kommentierungen des ProdHaftG, des LPartG oder des AGG nicht zurücksteht. Insbesondere die Hereinnahme der in der Gesamtschau angemessen umfangreichen Kommentierung des WEG vervollständigt das zivilrechtliche Profil des Werks. Hier sind beispielsweise die kompakten Erläuterungen zu den Verfahrensvorschriften lesenswert, ebenso die immer streittauglichen Fragen der Bestellung und der Kompetenzen des Verwalters. Die arg enge Randnummernvergabe in diesen Bereichen zeugt aber von einer Ausbaufähigkeit der Kommentierungen.

Wie in jedem Kommentar muss sich der Leser in Ausbildung auf die korrekte und instruktive Darstellung bestimmter Schwerpunkte verlassen können. Dies gelingt in diesem Werk ohne Probleme. Beginnend im BGB AT kann sich der Leser auf eine ausdifferenzierte Erläuterung der Stellvertretung und den Problemen rund um die Vollmacht freuen, ebenso auf eine solide Darstellung des Anfechtungsrechts, sowie ganz ausführlich das Wesen der Verjährung erfassen. Aus dem allgemeinen Schuldrecht stechen das allgemeine Schadensrecht und die Aufrechnung besonders heraus. Die Kommentierung der Verpflichtung zum Schadensersatz durch Medicus ist ein tolles Stück juristischer Literatur. Vor allem die pragmatische Einzelfalldarlegung, etwa im Bereich der Schadensminderung, gefällt. Das AGB-Recht wird erwartet detailliert besprochen. Gelungen kommentiert sind aber auch immer wieder abgeprüfte Details wie die Verwirkung und das Verbot treuwidrigen Verhaltens oder die Voraussetzungen des Schuldnerverzugs.

Im Besonderen Teil des Schuldrechts sind die Gewährleistungsansprüche im Kauf- und Werkvertragsrecht genauestens behandelt, zu loben etwa die gut aufbereiteten Zusammenhänge zwischen Mangel und Sechsmonatsfrist des § 476 BGB, und auch das Darlehensrecht wird mit allen Facetten der Verbraucherbeteiligung erfasst. Sehr zu empfehlen ist die ausführliche Erläuterung des Leasingsrechts, das als Anhang zum Darlehensrecht beigefügt ist. Hier erhält man auf knappem Raum alle wesentlichen Informationen zum Thema. Das Werkvertragsrecht und die angrenzenden Vertragstypen sind gut auf Hauptfälle wie das private Baurecht abgestimmt und auch schwierige Fragen wie die der Vergütungsvereinbarung samt dabei zu beachtender Darlegungslast, die Fiktion der Abnahme samt eintretender Wirkungen oder die Bauhandwerkersicherung werden eingängig beantwortet. Daneben stehen klassische Klausurprobleme, die ebenfalls gerade auch für den studentischen Leser leicht verständlich verarbeitet wurden, etwa der Vorrang und die inhaltliche Ausgestaltung der Nacherfüllung oder auch die Besonderheiten des Reisevertrages, etwa hinsichtlich der Obligationen des Reisenden vor Geltendmachung seiner Ansprüche wegen Mängeln.

Die Besonderheiten des Mietrechts sind in der Regel klar verständlich herausgearbeitet und auch moderne Regelungen im Rahmen der Geschäftsbesorgung wie Überweisung und Girovertrag sind ansprechend erläutert. Im Bereich des Dienstvertrages ist die Beendigung des Vertragsverhältnisses sehr anschaulich ausgestaltet worden. Die gesetzlichen Schuldverhältnisse werden souverän präsentiert, wobei auch die ständig in der Praxis bemühten Verstöße gegen – angebliche – Verkehrssicherungspflichtverletzungen in gebotenem Umfang präsentiert werden, der Leser also ein gutes Bild von den tatsächlichen Gegebenheiten im Straßenverkehr, bei Kirmesveranstaltungen oder bei Sportereignissen erhält. Einen weiteren Schwerpunkt der Kommentierung stellt sicherlich das Recht der Gesellschaft des bürgerlichen Rechts dar, wo besonders die Abgrenzung zu anderen Konzentrationsformen und die Frage der Rechtsfähigkeit aufgelöst werden.

Im Sachenrecht überzeugen die wie nebenbei gegebenen Informationen zu prozessualen Besonderheiten und auch der Umfang der Darstellung altbekannter Themen wie Eigentümer-Besitzer-Verhältnis und Vormerkung. Auch die Pfandrechte an Rechten sind, so selten sie auch in Klausuren abverlangt werden, sehr eingängig abgehandelt. Im Familienrecht liegen die Schwerpunkte definitiv auf dem gesetzlichen Güterstand und den Unterhaltsansprüchen. Hier sind vor allem die Ausführungen des erfahrenen Autors Weinreich wie schon in dem von ihm herausgegebenen Einzelkommentar zum Familienrecht lehrreich. Sehr positiv für Benutzer aus der Praxis ist die für einen einbändigen Kommentar umfangreiche Ausgestaltung des Betreuungsrechts.

Die Darstellung zum Erbrecht kann gleich an mehreren Stellen die Aufmerksamkeit des Lesers fesseln. Dies betrifft zum einen die immer wieder gern geprüften Erbschaftsansprüche, die Konkurrenz zwischen überlebendem Ehepartner und gesetzlichen Erben bei der Berechnung der Erbanteile sowie die umfangreichen Ausführungen zum Vermächtnis. Für Referendare lesenswert sind die Kapitel zum Pflichtteilsrecht und zur Erbscheinshaftung. Ausführlich kommentiert wird auch im Anschluss an das BGB das EGBGB mit internationalem Privatrecht. Hierbei ist besonders die vergleichende Übersicht zum internationalen Gesellschaftsrecht hervorragend gelungen sowie die Kommentierung zur Rechtsanwendung bei unerlaubten Handlungen im Ausland, eine in der gerichtlichen Praxis nicht mehr ganz seltene Problematik nach der Entscheidung des EuGH zur Direktklage gegen europäische Versicherungen. Im AGG gefällt die Beschreibung des Entschädigungsanspruchs. Im Gewaltschutzgesetz überzeugen gerade die pragmatisch dargestellten prozessualen Besonderheiten für den Rechtsuchenden.

Die Gestaltung des Kommentars ist klassisch. Die Autoren vermeiden lästige Abkürzungen und mittels einer effektiven Hervorhebungstechnik wird der Leser sicher durch die Materie geleitet. Die Verweisungen auf Literatur und Rechtsprechung sind leider immer noch in den Text integriert. Vereinzelt finden sich sogar Aufbau- und Prüfungsvorschläge, die nicht immer an Lehrbücher heranreichen. Glänzend ist die Darstellung diesbezüglich aber bei den Voraussetzungen der Vormerkung gelungen. Erfreulich sind auch die immer wieder auftauchenden Zitate und Formulierungen aus Rechtsprechung und Vertragsklauseln, um die Fundstellen mit Leben zu füllen. Positiv für die Recherche von Streitfällen sind die deutlich hervorgehobenen abweichenden Ansichten.

Auch die Neuauflage beeindruckt mit Detailgenauigkeit und Blick für die Zusammenhänge des BGB und seiner Nebengebiete. Insbesondere die enge Orientierung am Gemeinschaftsrecht und seinen Vorgaben zeigt dem Leser und Nutzer klar auf, dass die Beschäftigung mit dem BGB keine rein innerstaatliche Angelegenheit mehr ist. Im Vorbereitungsdienst leistet das Werk mit präziser Analyse und Aufzählung wertvolle Dienste bei der Arbeit am Sachverhalt und auch schon im Studium können allgemeine und spezielle Fragen anhand der Kommentierungen effektiv und nachhaltig beantwortet werden. Kurz gesagt: Lektüre und Anschaffung lohnen sich bereits in den Anfängen der juristischen Ausbildung.

geschrieben am 13.02.2010 | 1086 Wörter | 7356 Zeichen

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