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FK-InsO - Frankfurter Kommentar zur Insolvenzordnung


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Rezension von

Dr. Benjamin Krenberger

FK-InsO - Frankfurter Kommentar zur Insolvenzordnung Die Neuauflage des Frankfurter Kommentar zur InsO hatte bei Erscheinen den beinahe unschlagbaren Vorteil den gesetzgeberischen Schnellschuss der Einführung des alten Überschuldungsbegriffes und anderer Unwägbarkeiten des Finanzmarktstabilisierungsgesetzes nicht nur genannt, sondern auch kommentiert zu haben, dies im Gegensatz zu Konkurrenzwerken, die knapp davor erschienen waren. Auf bald 3000 Seiten zuzüglich einer Online-Datenbank mit Entscheidungen und Formularen kann der Leser in den Untiefen des Insolvenzrechts schmökern. Trotz der großformatigen Erscheinung werden Fließtext und Hinweise auf Rechtsprechung und Literatur nicht getrennt, ein Unding bei einer so großen zu bewältigenden Textmasse. Immerhin gelingt die Untergliederung so gut, dass man von der Aufmachung nicht erschlagen wird und auch die Hervorhebungen sind, in der Häufigkeit allerdings abhängig vom jeweiligen Autor, effektiv eingesetzt. Vertiefende Literaturangaben sind zum Teil seitenweise aufgeführt. Die einzelnen Kommentierungen überzeugen sowohl inhaltlich als auch hinsichtlich der Anwendbarkeit für den praktischen Fall. Letzteres sieht man beispielsweise an den ausgewogenen Erklärungen zum zulässigen Eigen- oder Fremdantrag, zu den dabei zu prüfenden Voraussetzungen, etwa der Zuständigkeit des Gerichts, und vor allem zu den Mitwirkungspflichten des Schuldners samt Einwirkungsmöglichkeiten des Gerichts. Auch die vorhandenen Möglichkeiten der Kostenstundung in Abgrenzung zu anderen Prozesskostenhilfsinstrumenten werden eingängig erfasst. Die Anordnung der diversen Sicherungsmaßnahmen zur vorläufigen Eröffnung wird mitsamt vorhandener Streitfragen und Reichweite der Maßnahmen diskutiert und auch die Abweisung mangels Masse ist inklusive der Prognoseanforderung an das Gericht sowie Einzelheiten wie dem Prozesskostenhilfeantrag des Verwalters instruktiv dargestellt. Weiterhin lobenswert sind die genauen Beschreibungen zum Beschwerdeverfahren, insbesondere zur Rechtsmittelbefugnis. Die parallele Abbildung der Rechtslage zum Überschuldungsbegriff ist hervorragend gelungen, aber auch ansonsten gefallen die Details zur Begründetheit des Eröffnungsbeschlusses. Beinahe lehrbuchreif werden die Klassiker wie Aussonderung und Absonderung, Eröffnungswirkungen und Verfügungsbeschränkung des Schuldners oder das Vollstreckungsverbot erfasst. Lesenswert und unter Einbezug der aktuellen Diskussion getroffen sind die Kommentierungen zur Verwalterauswahl und zum nachfolgenden Katalog an Rechten und Pflichten der Position. Insbesondere die Kommentierung des Haftungstatbestands sollte man sich nicht entgehen lassen. Auch die späteren Ausführungen zur Verwertung beweglicher Gegenstände durch Verwalter oder Gläubiger sind präzise abgehandelt. Eine schöne Überraschung ist zudem der Anhang nach § 173 InsO, in welchem die europäische Fusionskontrolle samt Sanierungsfusion exzellent zusammengefasst wird. Der große Bereich der Fortführung von Verträgen und der Anfechtung verdient des Weiteren Beachtung durch den Leser. Hier werden sowohl allgemeine Ausführungen wie auch zu speziellen Vertragstypen verortet und komplexe Rechtsfragen aus verschiedenen Bereichen instruktiv beantwortet. Selbst scheinbar unwichtige Aspekte wie die Anfechtung unentgeltlicher Leistungen werden differenziert und detailliert aufbereitet. Auch der große Bereich des Insolvenzplanverfahrens inklusive der Behandlung der verschiedenen Gläubiger durch Verwalter und Insolvenzgericht ist gut nachvollziehbar und anwendungsbezogen kommentiert. Wiederum prozessual beachtlich sind die sehr genauen Ausführungen zur Feststellungsklage im Rahmen der Forderungsanmeldung samt der zugehörigen Fragen des Gerichtswegs sowie wesentlich später die ausgesprochen detailreichen Kommentierungen zu Handlungs- und Reaktionsmöglichkeiten des Gerichts bei Obliegenheitsverletzungen im Rahmen der Restschuldbefreiung. Korrelierend dazu sind die allgemeinen Abhandlungen zur Restschuldbefreiung samt verfassungsrechtlichen und verfahrenssystematischen Aspekten ein echter Lektüretipp. Als Anhänge erwarten den Leser Ausführungen zu Arbeitnehmererfindungen, Betriebsrenten und ganz hervorragend, nämlich mit Berechnungen und Mustern, zur Vergütung des Insolvenzverwalters. Auch für Einsteiger wird nach der Lektüre dieser prägnanten Erläuterungen die Materie durchschaubar. Die Vergütungsansprüche von Arbeitnehmern werden im Rahmen des § 113 InsO abgehandelt. Als Anhänge nach § 358 InsO enthalten sind Texte und Kommentierungen zur EGInsO und zum europäischen bzw. internationalen Insolvenzrecht. Die Wissensmasse dieses Werks ist beeindruckend und stellt den Leser vor gesunde Herausforderungen. Im Insolvenzrecht darf nicht die schnelle Lösung nach dem Baukastenprinzip gesucht werden, sondern der Einzelfall muss anhand der geltenden Prinzipien und Vorgaben der Rechtsprechung gelöst werden. Dies gelingt unter Zuhilfenahme dieses Kommentars in souveräner Weise. Erfreulich ist zudem, dass schon während der Ausbildung, und dies gilt auch für den Schwerpunktbereich des Studiums, die eingängigen Kommentierungen zu einem soliden Wissenszuwachs führen, insbesondere weil sich die Autoren nicht zu schade sind, auf Meinungsstreitigkeiten einzugehen und ganze Kapitel lehrbuchartig aufzubereiten.

Die Neuauflage des Frankfurter Kommentar zur InsO hatte bei Erscheinen den beinahe unschlagbaren Vorteil den gesetzgeberischen Schnellschuss der Einführung des alten Überschuldungsbegriffes und anderer Unwägbarkeiten des Finanzmarktstabilisierungsgesetzes nicht nur genannt, sondern auch kommentiert zu haben, dies im Gegensatz zu Konkurrenzwerken, die knapp davor erschienen waren. Auf bald 3000 Seiten zuzüglich einer Online-Datenbank mit Entscheidungen und Formularen kann der Leser in den Untiefen des Insolvenzrechts schmökern.

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Trotz der großformatigen Erscheinung werden Fließtext und Hinweise auf Rechtsprechung und Literatur nicht getrennt, ein Unding bei einer so großen zu bewältigenden Textmasse. Immerhin gelingt die Untergliederung so gut, dass man von der Aufmachung nicht erschlagen wird und auch die Hervorhebungen sind, in der Häufigkeit allerdings abhängig vom jeweiligen Autor, effektiv eingesetzt. Vertiefende Literaturangaben sind zum Teil seitenweise aufgeführt.

Die einzelnen Kommentierungen überzeugen sowohl inhaltlich als auch hinsichtlich der Anwendbarkeit für den praktischen Fall. Letzteres sieht man beispielsweise an den ausgewogenen Erklärungen zum zulässigen Eigen- oder Fremdantrag, zu den dabei zu prüfenden Voraussetzungen, etwa der Zuständigkeit des Gerichts, und vor allem zu den Mitwirkungspflichten des Schuldners samt Einwirkungsmöglichkeiten des Gerichts. Auch die vorhandenen Möglichkeiten der Kostenstundung in Abgrenzung zu anderen Prozesskostenhilfsinstrumenten werden eingängig erfasst. Die Anordnung der diversen Sicherungsmaßnahmen zur vorläufigen Eröffnung wird mitsamt vorhandener Streitfragen und Reichweite der Maßnahmen diskutiert und auch die Abweisung mangels Masse ist inklusive der Prognoseanforderung an das Gericht sowie Einzelheiten wie dem Prozesskostenhilfeantrag des Verwalters instruktiv dargestellt. Weiterhin lobenswert sind die genauen Beschreibungen zum Beschwerdeverfahren, insbesondere zur Rechtsmittelbefugnis.

Die parallele Abbildung der Rechtslage zum Überschuldungsbegriff ist hervorragend gelungen, aber auch ansonsten gefallen die Details zur Begründetheit des Eröffnungsbeschlusses. Beinahe lehrbuchreif werden die Klassiker wie Aussonderung und Absonderung, Eröffnungswirkungen und Verfügungsbeschränkung des Schuldners oder das Vollstreckungsverbot erfasst. Lesenswert und unter Einbezug der aktuellen Diskussion getroffen sind die Kommentierungen zur Verwalterauswahl und zum nachfolgenden Katalog an Rechten und Pflichten der Position. Insbesondere die Kommentierung des Haftungstatbestands sollte man sich nicht entgehen lassen. Auch die späteren Ausführungen zur Verwertung beweglicher Gegenstände durch Verwalter oder Gläubiger sind präzise abgehandelt. Eine schöne Überraschung ist zudem der Anhang nach § 173 InsO, in welchem die europäische Fusionskontrolle samt Sanierungsfusion exzellent zusammengefasst wird. Der große Bereich der Fortführung von Verträgen und der Anfechtung verdient des Weiteren Beachtung durch den Leser. Hier werden sowohl allgemeine Ausführungen wie auch zu speziellen Vertragstypen verortet und komplexe Rechtsfragen aus verschiedenen Bereichen instruktiv beantwortet. Selbst scheinbar unwichtige Aspekte wie die Anfechtung unentgeltlicher Leistungen werden differenziert und detailliert aufbereitet. Auch der große Bereich des Insolvenzplanverfahrens inklusive der Behandlung der verschiedenen Gläubiger durch Verwalter und Insolvenzgericht ist gut nachvollziehbar und anwendungsbezogen kommentiert.

Wiederum prozessual beachtlich sind die sehr genauen Ausführungen zur Feststellungsklage im Rahmen der Forderungsanmeldung samt der zugehörigen Fragen des Gerichtswegs sowie wesentlich später die ausgesprochen detailreichen Kommentierungen zu Handlungs- und Reaktionsmöglichkeiten des Gerichts bei Obliegenheitsverletzungen im Rahmen der Restschuldbefreiung. Korrelierend dazu sind die allgemeinen Abhandlungen zur Restschuldbefreiung samt verfassungsrechtlichen und verfahrenssystematischen Aspekten ein echter Lektüretipp.

Als Anhänge erwarten den Leser Ausführungen zu Arbeitnehmererfindungen, Betriebsrenten und ganz hervorragend, nämlich mit Berechnungen und Mustern, zur Vergütung des Insolvenzverwalters. Auch für Einsteiger wird nach der Lektüre dieser prägnanten Erläuterungen die Materie durchschaubar. Die Vergütungsansprüche von Arbeitnehmern werden im Rahmen des § 113 InsO abgehandelt. Als Anhänge nach § 358 InsO enthalten sind Texte und Kommentierungen zur EGInsO und zum europäischen bzw. internationalen Insolvenzrecht.

Die Wissensmasse dieses Werks ist beeindruckend und stellt den Leser vor gesunde Herausforderungen. Im Insolvenzrecht darf nicht die schnelle Lösung nach dem Baukastenprinzip gesucht werden, sondern der Einzelfall muss anhand der geltenden Prinzipien und Vorgaben der Rechtsprechung gelöst werden. Dies gelingt unter Zuhilfenahme dieses Kommentars in souveräner Weise. Erfreulich ist zudem, dass schon während der Ausbildung, und dies gilt auch für den Schwerpunktbereich des Studiums, die eingängigen Kommentierungen zu einem soliden Wissenszuwachs führen, insbesondere weil sich die Autoren nicht zu schade sind, auf Meinungsstreitigkeiten einzugehen und ganze Kapitel lehrbuchartig aufzubereiten.

geschrieben am 13.02.2010 | 629 Wörter | 4624 Zeichen

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