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Fachanwaltskommentar Mietrecht


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Rezension von

Dr. Benjamin Krenberger

Fachanwaltskommentar Mietrecht Wer darüber nachdenkt, seine Zivilstationen während des Referendariats auf ein Spezialgebiet auszurichten, muss sich beizeiten auch um die richtige Fachliteratur kümmern. Für das Mietrecht gibt es zahlreiche Spezialtitel, sodass man hier eine präzise (Vor-)Auswahl treffen sollte. Das vorliegende Werk firmiert unter dem Titel „Fachanwaltskommentar“, sodass dem Leser von Anfang an klar sein muss, dass er einen bestimmten Wissensbestand zum besonderen Schuldrecht und partiell zum Prozessrecht mitbringen sollte, um die angebotenen Informationen effektiv nutzen zu können. Diese werden auf knapp über 1350 Seiten präsentiert. Die Auswahl der Bearbeiter des Kommentars überzeugt durch eine ausgewogene Mischung zwischen Justiz und Anwaltschaft. Der Herausgeber selbst ist schon seit langem für seine pragmatischen Kommentare zum Mietrecht bekannt. Die Gestaltung des Werks ist, abgesehen von der weit verbreiteten Unsitte, die zahlreichen Hinweise auf Rechtsprechung und Literatur in den Fließtext zu verorten, angenehm und bietet sogar bisweilen veranschaulichende Elemente. Die Hervorhebungen im Text sind sparsam eingesetzt. Kommentiert werden ausführlich das BGB sowie mietrechtliche Spezialvorschriften wie die Verordnungen zu Betriebs- oder Heizkosten. Weitere Abschnitte befassen den Leser mit dem Gewaltschutzgesetz, der ZPO, der InsO, dem ZVG oder dem LPartG. Abgerundet werden die Hauptausführungen durch Kommentierungen zu GVG, GKG und sogar strafrechtlichen Aspekten. Hinzu kommen allgemein erläuternde Passagen zu Steuerrecht sowie zur Vermietung von Sonder- oder Gemeinschaftseigentum. Innerhalb der zivilrechtlichen Normen werden Grundlagen und Besonderheiten gleichermaßen erfasst, sodass der Leser sich nicht nur mit Ungewohntem konfrontiert sieht. Lesenswert sind etwa die Erläuterungen zu den tatsächlichen Vertragsparteien und korrespondierend dazu die Anspruchsgegner beim Räumungsanspruch samt weiteren Details in den Räumungsschutzvorschriften des ZPO-Teils. Auf diese Weise werden gedankliche Synergien beim Leser geschaffen. Des Weiteren zur Lektüre zu empfehlen sind natürlich die ausführlichen Abhandlungen zur Schönheitsreparatur, zur Endrenovierung und zum Schadensersatz bei Auszug. Die opulente Rechtsprechung hierzu zu sortieren und pragmatisch an den Leser weiterzugeben, ist schon eine Kunst für sich. Auch die stets präsente Verbindung von Anspruch und Durchsetzung, etwa bei vertragswidrigem Verhalten mit Abmahnung und Unterlassungsklage, überzeugt. Hierunter zu zählen sind auch die nie vergessenen Hinweise zu Beweislast oder auch Streitwert, um das prozessuale Vorgehen abzusichern – hier zeigt sich eben ganz klar der anwaltliche Aspekt, der in rein materiell-rechtlichen Kommentierungen übergangen werden kann. Einen ganz starken Eindruck hinterlassen zudem die diversen Kommentierungen zur Kündigung, wobei selten so genau wie hier die formalen Erfordernisse an eine Kündigung beschrieben und betont werden, will man nicht vor Gericht eine ungenehme Überraschung erleben. Gerade die Schwierigkeiten der Durchsetzung einer Kündigung wegen Eigenbedarfs oder wegen vertragsverletzenden Verhaltens des Mieters (die fehlende Mietzahlung einmal ausgenommen) werden durch die hiesige Kommentierung rasch greifbar. Aus den mietrechtlichen Sonderthemen sind natürlich die Nebenkostenabrechnungen herauszuheben, wobei hier der Sachvortrag geschickt mit den einzelnen Gerichtsentscheidungen verwoben wird, ähnlich wie bei den Schönheitsreparaturklauseln, sodass die Plastizität der Beschreibungen wesentlich größer ist, als wenn man nur die Ergebnisse der Rechtsprechung vorgesetzt bekäme. Dies betrifft etwa die Zulässigkeit von Kalt- und Warmwassererfassung und der Kostenverteilung auf eine oder mehrere Wohneinheiten oder auch die Gestaltungsmöglichkeiten bei der Abwälzung von Betriebskosten. Weitere lehrreiche Abschnitte thematisieren die Tierhaltung, die Anbringung von Parabolantennen oder die diversen Minderungsgründe nach Einzelfällen mit Prozentangaben. Selbst für die universitäre Ausbildung können einzelne Kommentierungen effektiv genutzt werden. So sind innerhalb der Ausführungen zum Vermieterpfandrecht die zahlreichen Verknüpfungen zum Vollstreckungs- und Verfahrensrecht eine hervorragende Schulung für assoziatives Denken rund um einen Themenkomplex. Für Referendare zu nennen sind schließlich in besonderem Maße die Kostenkommentierungen bei Räumungsklagen und die Setzung einer Räumungsfrist. Dieser Kommentar ist beeindruckend, sowohl was Komposition als auch Genauigkeit angeht. Man findet, gelegentlich nach kurzer Suche, zu allen praxisrelevanten Themenkomplexen die gängigen Problemstellungen und plausible Lösungsansätze. Die Ausführungen sind so eingängig, dass man schon zur Vorbereitung auf das anwaltliche Dasein eine Nutzung des Werks empfehlen kann. Während der praktischen Tätigkeit wird man ohnehin immer wieder gerne auf diesen Kommentar zurückgreifen. Diese Neuauflage wird bei anderen mietrechtlichen Werken für gewaltigen Konkurrenzdruck sorgen.

Wer darüber nachdenkt, seine Zivilstationen während des Referendariats auf ein Spezialgebiet auszurichten, muss sich beizeiten auch um die richtige Fachliteratur kümmern. Für das Mietrecht gibt es zahlreiche Spezialtitel, sodass man hier eine präzise (Vor-)Auswahl treffen sollte. Das vorliegende Werk firmiert unter dem Titel „Fachanwaltskommentar“, sodass dem Leser von Anfang an klar sein muss, dass er einen bestimmten Wissensbestand zum besonderen Schuldrecht und partiell zum Prozessrecht mitbringen sollte, um die angebotenen Informationen effektiv nutzen zu können. Diese werden auf knapp über 1350 Seiten präsentiert.

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Die Auswahl der Bearbeiter des Kommentars überzeugt durch eine ausgewogene Mischung zwischen Justiz und Anwaltschaft. Der Herausgeber selbst ist schon seit langem für seine pragmatischen Kommentare zum Mietrecht bekannt. Die Gestaltung des Werks ist, abgesehen von der weit verbreiteten Unsitte, die zahlreichen Hinweise auf Rechtsprechung und Literatur in den Fließtext zu verorten, angenehm und bietet sogar bisweilen veranschaulichende Elemente. Die Hervorhebungen im Text sind sparsam eingesetzt.

Kommentiert werden ausführlich das BGB sowie mietrechtliche Spezialvorschriften wie die Verordnungen zu Betriebs- oder Heizkosten. Weitere Abschnitte befassen den Leser mit dem Gewaltschutzgesetz, der ZPO, der InsO, dem ZVG oder dem LPartG. Abgerundet werden die Hauptausführungen durch Kommentierungen zu GVG, GKG und sogar strafrechtlichen Aspekten. Hinzu kommen allgemein erläuternde Passagen zu Steuerrecht sowie zur Vermietung von Sonder- oder Gemeinschaftseigentum.

Innerhalb der zivilrechtlichen Normen werden Grundlagen und Besonderheiten gleichermaßen erfasst, sodass der Leser sich nicht nur mit Ungewohntem konfrontiert sieht. Lesenswert sind etwa die Erläuterungen zu den tatsächlichen Vertragsparteien und korrespondierend dazu die Anspruchsgegner beim Räumungsanspruch samt weiteren Details in den Räumungsschutzvorschriften des ZPO-Teils. Auf diese Weise werden gedankliche Synergien beim Leser geschaffen. Des Weiteren zur Lektüre zu empfehlen sind natürlich die ausführlichen Abhandlungen zur Schönheitsreparatur, zur Endrenovierung und zum Schadensersatz bei Auszug. Die opulente Rechtsprechung hierzu zu sortieren und pragmatisch an den Leser weiterzugeben, ist schon eine Kunst für sich. Auch die stets präsente Verbindung von Anspruch und Durchsetzung, etwa bei vertragswidrigem Verhalten mit Abmahnung und Unterlassungsklage, überzeugt. Hierunter zu zählen sind auch die nie vergessenen Hinweise zu Beweislast oder auch Streitwert, um das prozessuale Vorgehen abzusichern – hier zeigt sich eben ganz klar der anwaltliche Aspekt, der in rein materiell-rechtlichen Kommentierungen übergangen werden kann.

Einen ganz starken Eindruck hinterlassen zudem die diversen Kommentierungen zur Kündigung, wobei selten so genau wie hier die formalen Erfordernisse an eine Kündigung beschrieben und betont werden, will man nicht vor Gericht eine ungenehme Überraschung erleben. Gerade die Schwierigkeiten der Durchsetzung einer Kündigung wegen Eigenbedarfs oder wegen vertragsverletzenden Verhaltens des Mieters (die fehlende Mietzahlung einmal ausgenommen) werden durch die hiesige Kommentierung rasch greifbar.

Aus den mietrechtlichen Sonderthemen sind natürlich die Nebenkostenabrechnungen herauszuheben, wobei hier der Sachvortrag geschickt mit den einzelnen Gerichtsentscheidungen verwoben wird, ähnlich wie bei den Schönheitsreparaturklauseln, sodass die Plastizität der Beschreibungen wesentlich größer ist, als wenn man nur die Ergebnisse der Rechtsprechung vorgesetzt bekäme. Dies betrifft etwa die Zulässigkeit von Kalt- und Warmwassererfassung und der Kostenverteilung auf eine oder mehrere Wohneinheiten oder auch die Gestaltungsmöglichkeiten bei der Abwälzung von Betriebskosten. Weitere lehrreiche Abschnitte thematisieren die Tierhaltung, die Anbringung von Parabolantennen oder die diversen Minderungsgründe nach Einzelfällen mit Prozentangaben.

Selbst für die universitäre Ausbildung können einzelne Kommentierungen effektiv genutzt werden. So sind innerhalb der Ausführungen zum Vermieterpfandrecht die zahlreichen Verknüpfungen zum Vollstreckungs- und Verfahrensrecht eine hervorragende Schulung für assoziatives Denken rund um einen Themenkomplex. Für Referendare zu nennen sind schließlich in besonderem Maße die Kostenkommentierungen bei Räumungsklagen und die Setzung einer Räumungsfrist.

Dieser Kommentar ist beeindruckend, sowohl was Komposition als auch Genauigkeit angeht. Man findet, gelegentlich nach kurzer Suche, zu allen praxisrelevanten Themenkomplexen die gängigen Problemstellungen und plausible Lösungsansätze. Die Ausführungen sind so eingängig, dass man schon zur Vorbereitung auf das anwaltliche Dasein eine Nutzung des Werks empfehlen kann. Während der praktischen Tätigkeit wird man ohnehin immer wieder gerne auf diesen Kommentar zurückgreifen. Diese Neuauflage wird bei anderen mietrechtlichen Werken für gewaltigen Konkurrenzdruck sorgen.

geschrieben am 13.02.2010 | 629 Wörter | 4391 Zeichen

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