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Schuld


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Rezension von

Dr. Benjamin Krenberger

Schuld Ein knappes Jahr nach dem Aufsehen erregenden Erstlingswerk von Schirach ist nunmehr der zweite Band mit „Stories“ erschienen, wiederum unter einem plakativen Titel, der allerdings im Gegensatz zum ersten Buch („Verbrechen“) weitaus ausfĂŒllungsbedĂŒrftiger ist. Ohne dass man dem Autor dies als gezielt unterstellen wollte, zeugen die nunmehr veröffentlichten Geschichten - passend zum Titel - von einer dunkleren Seite der delinquenten Gesellschaft, als man dies noch im ersten Band miterleben konnte. Es wird gleich mit der ungestraft bleibenden Vergewaltigung einer MinderjĂ€hrigen eröffnet, spĂ€ter folgen die zufĂ€llige fahrlĂ€ssige Tötung eines offensichtlich psychisch kranken TĂ€ters (meiner Ansicht nach die beste Geschichte des Buches wegen der völlig ĂŒberraschenden Wendung am Ende) sowie die AufklĂ€rungsmĂ€ngel bei einem HeimtĂŒckemord aus nachvollziehbarem Grund, der (mit doppelter Binde ĂŒber den Augen der Iustitia?) dem Opfer eines Sadisten zugeschrieben wurde. Diesmal ist auch der Blick auf den Verteidiger seltener bzw. nicht so ausgiebig Gegenstand der ErzĂ€hlung und das tut dem Buch literarisch auch gut, selbst wenn dieses Element im ersten Buch eine erfrischende Neuerung darstellte. WĂ€hrend man ĂŒber die beiden ersten ErzĂ€hlungen noch ein wenig stolpert und sich gerade als juristischer Leser denkt, dass es sich hier auch um leicht emotional gefĂ€rbte Fallschilderungen handeln könnte, tritt in spĂ€teren Geschichten die eigentliche literarische Klasse des Autors zu Tage, der sich ab und an ein wenig mehr vom Korsett des Verteidigers lösen mĂŒsste. Wenn dann Passagen zustande kommen wie die mit der Dogge mit Durchfall im Maserati des DrogenhĂ€ndlers, ist man ĂŒberrascht und gleichzeitig hoch erfreut: Lachen bei Schirach? Aber bitte! Dennoch: Gerade mit juristischer Vorbildung werden die ErzĂ€hlungen des Autors zu einem „Lehr“buch. In diesem erfĂ€hrt man eben nicht nur Kurzweil ĂŒber 2-3 Stunden, sondern man erhĂ€lt auch einen Blick auf das Strafverfahren, das andere Dimensionen eröffnet als das Geschehen im Sitzungssaal oder gar im Besprechungszimmer der Kanzlei. Es geht um die HintergrĂŒnde, die ErklĂ€rungen, die Motive, das Verstehen an sich. Verurteilen heißt noch lange nicht, einen Sachverhalt wirklich so zu regulieren, dass danach das Vorkommnis gesĂŒhnt oder gar aus der Welt geschafft wĂ€re. Andererseits darf dies auch gar nicht der Anspruch des Strafverfahrens sein, dazu sind unsere AufklĂ€rungsmittel zu begrenzt. Um das Dilemma der Justiz zu fixieren, genĂŒgt es einen Slogan eines Feinkostherstellers zu zitieren: Sie kommen vielleicht drauf, aber nie dahinter. Dieses Problem beschreibt Schirach nur allzu gerne, ohne dabei eine moralische oder andere Überlegenheit auszuspielen. Im Gegensatz macht er die Verantwortung des Verteidigers deutlich und dessen notwendige stĂ€ndige Reflexionsbereitschaft zwischen den auf ihn einstĂŒrzenden BedĂŒrfnissen: der Justiz, des Mandanten, des eigenen Gewissens aber auch des eigenen Geldbeutels. Nichts Menschliches darf dem Strafrechtler fremd sein, aber das entpflichtet ihn nicht, sich ĂŒber Grundbegriffe seines Tuns im Klaren zu werden, darunter die „Schuld“, sei sie moralisch, rechtlich oder ethisch. Schirach schafft es nun schon zum wiederholten Male und in beeindruckend schnörkelloser Form auf Fundamente unserer beruflichen BetĂ€tigung hinzuweisen und ist dadurch, dass er sich selbst nicht in den Vordergrund spielt, sondern auch in anderen Veröffentlichungen und Kolumnen zurĂŒckhaltend und prinzipientreu parliert, ĂŒberzeugend und anregend zugleich. Eine PflichtlektĂŒre fĂŒr jeden Strafrechtler - aber erst nach vollendetem Arbeitstag.

Ein knappes Jahr nach dem Aufsehen erregenden Erstlingswerk von Schirach ist nunmehr der zweite Band mit „Stories“ erschienen, wiederum unter einem plakativen Titel, der allerdings im Gegensatz zum ersten Buch („Verbrechen“) weitaus ausfĂŒllungsbedĂŒrftiger ist. Ohne dass man dem Autor dies als gezielt unterstellen wollte, zeugen die nunmehr veröffentlichten Geschichten - passend zum Titel - von einer dunkleren Seite der delinquenten Gesellschaft, als man dies noch im ersten Band miterleben konnte.

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Es wird gleich mit der ungestraft bleibenden Vergewaltigung einer MinderjĂ€hrigen eröffnet, spĂ€ter folgen die zufĂ€llige fahrlĂ€ssige Tötung eines offensichtlich psychisch kranken TĂ€ters (meiner Ansicht nach die beste Geschichte des Buches wegen der völlig ĂŒberraschenden Wendung am Ende) sowie die AufklĂ€rungsmĂ€ngel bei einem HeimtĂŒckemord aus nachvollziehbarem Grund, der (mit doppelter Binde ĂŒber den Augen der Iustitia?) dem Opfer eines Sadisten zugeschrieben wurde. Diesmal ist auch der Blick auf den Verteidiger seltener bzw. nicht so ausgiebig Gegenstand der ErzĂ€hlung und das tut dem Buch literarisch auch gut, selbst wenn dieses Element im ersten Buch eine erfrischende Neuerung darstellte.

WĂ€hrend man ĂŒber die beiden ersten ErzĂ€hlungen noch ein wenig stolpert und sich gerade als juristischer Leser denkt, dass es sich hier auch um leicht emotional gefĂ€rbte Fallschilderungen handeln könnte, tritt in spĂ€teren Geschichten die eigentliche literarische Klasse des Autors zu Tage, der sich ab und an ein wenig mehr vom Korsett des Verteidigers lösen mĂŒsste. Wenn dann Passagen zustande kommen wie die mit der Dogge mit Durchfall im Maserati des DrogenhĂ€ndlers, ist man ĂŒberrascht und gleichzeitig hoch erfreut: Lachen bei Schirach? Aber bitte!

Dennoch: Gerade mit juristischer Vorbildung werden die ErzĂ€hlungen des Autors zu einem „Lehr“buch. In diesem erfĂ€hrt man eben nicht nur Kurzweil ĂŒber 2-3 Stunden, sondern man erhĂ€lt auch einen Blick auf das Strafverfahren, das andere Dimensionen eröffnet als das Geschehen im Sitzungssaal oder gar im Besprechungszimmer der Kanzlei. Es geht um die HintergrĂŒnde, die ErklĂ€rungen, die Motive, das Verstehen an sich. Verurteilen heißt noch lange nicht, einen Sachverhalt wirklich so zu regulieren, dass danach das Vorkommnis gesĂŒhnt oder gar aus der Welt geschafft wĂ€re. Andererseits darf dies auch gar nicht der Anspruch des Strafverfahrens sein, dazu sind unsere AufklĂ€rungsmittel zu begrenzt. Um das Dilemma der Justiz zu fixieren, genĂŒgt es einen Slogan eines Feinkostherstellers zu zitieren: Sie kommen vielleicht drauf, aber nie dahinter. Dieses Problem beschreibt Schirach nur allzu gerne, ohne dabei eine moralische oder andere Überlegenheit auszuspielen. Im Gegensatz macht er die Verantwortung des Verteidigers deutlich und dessen notwendige stĂ€ndige Reflexionsbereitschaft zwischen den auf ihn einstĂŒrzenden BedĂŒrfnissen: der Justiz, des Mandanten, des eigenen Gewissens aber auch des eigenen Geldbeutels. Nichts Menschliches darf dem Strafrechtler fremd sein, aber das entpflichtet ihn nicht, sich ĂŒber Grundbegriffe seines Tuns im Klaren zu werden, darunter die „Schuld“, sei sie moralisch, rechtlich oder ethisch. Schirach schafft es nun schon zum wiederholten Male und in beeindruckend schnörkelloser Form auf Fundamente unserer beruflichen BetĂ€tigung hinzuweisen und ist dadurch, dass er sich selbst nicht in den Vordergrund spielt, sondern auch in anderen Veröffentlichungen und Kolumnen zurĂŒckhaltend und prinzipientreu parliert, ĂŒberzeugend und anregend zugleich. Eine PflichtlektĂŒre fĂŒr jeden Strafrechtler - aber erst nach vollendetem Arbeitstag.

geschrieben am 20.10.2010 | 504 Wörter | 3176 Zeichen

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