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Münchener Prozessformularbuch


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Informationen zum Buch
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Rezension von

Mandy Hrube

Münchener Prozessformularbuch Das Münchener Prozessformularbuch umfasst mit insgesamt sieben Bänden nahezu alle Arbeitsgebiete eines forensisch tätigen Anwalts. Der vorliegende Band 3 zum Familienrecht ist nach fünf Jahren nunmehr in der 5. Auflage erschienen. Die meisten Teile des Werkes sind dabei in der Hand der bisherigen Autoren geblieben. Auf 1287 Seiten bietet die Neuauflage eine direkte Umsetzung aktueller Rechtsprechung zum FamFG und des materiellen Rechts für die Prozesssituation. Das Werk basiert dabei auf der Düsseldorfer Tabelle 2017. Zahlreiche Änderungen im Recht der elterlichen Sorge und der Vormundschaft wurden somit eingearbeitet, wie die Neuordnung des Vereinfachten Unterhaltsverfahrens, die Änderung des FamFG zur Stärkung der Rechte des leiblichen nichtrechtlichen Vaters und zur Sukzessivadoption durch Lebenspartner. Im internationalen Kontext wurden die EU-Verordnungen zum Güterrecht, die Verordnung über die vorläufige Kontopfändung und der Beitritt weiterer Staaten zum Haager Übereinkommen über die internationale Geltendmachung der Unterhaltsansprüche von 2007 berücksichtigt. Nicht thematisiert wurde allerdings der „Brexit“ im Hinblick auf die Anerkennung und Vollstreckung familienrechtlicher Entscheidungen, da dessen Folgen derzeit noch völlig offen sind. Das Werk ist in die folgenden 18 Abschnitte gegliedert: (A.) Ehesachen, (B.) Scheidungsfolgesachen, (C.) Einstweiliger Rechtsschutz, (D.) Kindschaftssachen, (E.) Abstammungssachen, (F.) Adoptionssachen, (G.) Ehewohnungs- und Haushaltssachen, (H.) Gewaltschutzsachen, (I.) Versorgungsausgleichsachen, (J.) Unterhaltssachen, (K.) Güterrechtssachen, (L.) Sonstige Familiensachen, (M.) Lebenspartnerschaftssachen, (N.) Faktische Lebensgemeinschaft, (O.) Rechtsmittel gegen Endentscheidungen und in Kostensachen, (P.) Rechtsbehelfe gegen andere Entscheidungen, (Q.) Anerkennung und Vollstreckbarerklärung ausländischer Entscheidungen und (R.) Zwangsvollstreckung in Familiensachen. Obwohl das Münchener Prozessformularbuch zum Familienrecht von insgesamt 16 Autoren bearbeitet wurde, weist es durchgehend eine einheitliche Struktur auf. Diese klare Struktur und die übersichtliche Darstellung ermöglichen ein schnelles Auffinden der gebräuchlichen Muster für die Bearbeitung familienrechtlicher Fälle. Die Muster beschränken sich dabei jedoch nicht auf die bloße Formulierung der eigentlichen Anträge, sondern liefern dem Praktiker auch ausführliche Begründungsvorschläge (siehe z.B. das Muster zum „Antrag des minderjährigen Kindes gegen den Vater auf Zahlung eines statischen Unterhalts“ auf S. 623 ff. oder zum „Antrag der Mutter als Verfahrensstandschafterin des minderjährigen Kindes gegen den Vater auf Zahlung eines dynamisierten Kindesunterhalts“ auf S. 661 ff.). Äußerst hilfreich ist zudem, dass den meisten Abschnitten zu Beginn eine Vorbemerkung vorweggestellt ist, in der zunächst die rechtliche Ausgangslage dargestellt wird. So werden beispielsweise in der Vorbemerkung zum Kapitel (A.) „Ehesachen“ (S. 1-5) u.a. die formellen Voraussetzungen für die Scheidung einer Ehe, Hinweise zu den Rechtsanwaltsgebühren für das Ehescheidungsverfahren und die materiellen Scheidungsvoraussetzungen aufgezeigt oder in der Vorbemerkung zum Kapitel (O.) „Rechtsmittel gegen Endentscheidungen und in Kostensachen“ (S. 983 f.) auf die zu beachtenden Besonderheiten bei Rechtsmitteln gegen urteilsgleiche Endentscheidungen der Familiengerichte hingewiesen. Einen weiteren Pluspunkt kann das Werk mit dem – in jedem Band erhältlichen – Download-Link gewinnen. Über diesen können die jeweiligen Formulare heruntergeladen und somit unmittelbar zu individuellen Schriftsätzen verarbeitet werden. Zusammenfassend lässt sich festhalten, dass das Münchener Prozessformularbuch zum Familienrecht dem Praktiker eine wertvolle Arbeitshilfe bei der Formulierung von Anträgen und Schriftsätzen liefert. Es eignet sich dabei sowohl für den Berufseinsteiger, der noch über keine großartige forensische Erfahrung vorweisen kann und einen Einstieg in die Bearbeitung familienrechtlicher Konstellationen sucht, als auch für den erfahrenen Anwalt, dessen tägliches Geschäft die Bearbeitung familienrechtlicher Mandate ausmacht. Zwar wird man nicht umherkommen beim Ergänzen der Formulare weitere Werke hinzuziehen. Aufgrund seiner zahlreichen materiell- und prozessrechtlichen Anmerkungen geht das Werk jedoch bereits weit über ein typisches Formularbuch hinaus, sodass eine noch ausführlichere Abhandlung nicht erwartet werden kann. Das Münchener Prozessformularbuch zum Familienrecht erfüllt die Erwartungen, die ein Praktiker im Familienrecht an ein Formularbuch stellen kann, somit in vollem Umfang. Die Muster erleichtern nicht nur die tägliche Arbeit, indem sie zu einer immensen Zeitersparnis in der Formulierungsarbeit führen, sondern bieten darüber hinaus auch wertvolle Hinweise und erleichtern den Zugang zu den einschlägigen Vorschriften des materiellen Rechts. Das Werk stellt damit eine unerlässliche Arbeitshilfe bei der Bearbeitung familienrechtlicher Mandate dar und kann nur empfohlen werden.

Das Münchener Prozessformularbuch umfasst mit insgesamt sieben Bänden nahezu alle Arbeitsgebiete eines forensisch tätigen Anwalts. Der vorliegende Band 3 zum Familienrecht ist nach fünf Jahren nunmehr in der 5. Auflage erschienen. Die meisten Teile des Werkes sind dabei in der Hand der bisherigen Autoren geblieben.

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Buchtitel
1
03.11.2019
5
06.04.2019

Auf 1287 Seiten bietet die Neuauflage eine direkte Umsetzung aktueller Rechtsprechung zum FamFG und des materiellen Rechts für die Prozesssituation. Das Werk basiert dabei auf der Düsseldorfer Tabelle 2017. Zahlreiche Änderungen im Recht der elterlichen Sorge und der Vormundschaft wurden somit eingearbeitet, wie die Neuordnung des Vereinfachten Unterhaltsverfahrens, die Änderung des FamFG zur Stärkung der Rechte des leiblichen nichtrechtlichen Vaters und zur Sukzessivadoption durch Lebenspartner. Im internationalen Kontext wurden die EU-Verordnungen zum Güterrecht, die Verordnung über die vorläufige Kontopfändung und der Beitritt weiterer Staaten zum Haager Übereinkommen über die internationale Geltendmachung der Unterhaltsansprüche von 2007 berücksichtigt. Nicht thematisiert wurde allerdings der „Brexit“ im Hinblick auf die Anerkennung und Vollstreckung familienrechtlicher Entscheidungen, da dessen Folgen derzeit noch völlig offen sind.

Das Werk ist in die folgenden 18 Abschnitte gegliedert: (A.) Ehesachen, (B.) Scheidungsfolgesachen, (C.) Einstweiliger Rechtsschutz, (D.) Kindschaftssachen, (E.) Abstammungssachen, (F.) Adoptionssachen, (G.) Ehewohnungs- und Haushaltssachen, (H.) Gewaltschutzsachen, (I.) Versorgungsausgleichsachen, (J.) Unterhaltssachen, (K.) Güterrechtssachen, (L.) Sonstige Familiensachen, (M.) Lebenspartnerschaftssachen, (N.) Faktische Lebensgemeinschaft, (O.) Rechtsmittel gegen Endentscheidungen und in Kostensachen, (P.) Rechtsbehelfe gegen andere Entscheidungen, (Q.) Anerkennung und Vollstreckbarerklärung ausländischer Entscheidungen und (R.) Zwangsvollstreckung in Familiensachen.

Obwohl das Münchener Prozessformularbuch zum Familienrecht von insgesamt 16 Autoren bearbeitet wurde, weist es durchgehend eine einheitliche Struktur auf. Diese klare Struktur und die übersichtliche Darstellung ermöglichen ein schnelles Auffinden der gebräuchlichen Muster für die Bearbeitung familienrechtlicher Fälle. Die Muster beschränken sich dabei jedoch nicht auf die bloße Formulierung der eigentlichen Anträge, sondern liefern dem Praktiker auch ausführliche Begründungsvorschläge (siehe z.B. das Muster zum „Antrag des minderjährigen Kindes gegen den Vater auf Zahlung eines statischen Unterhalts“ auf S. 623 ff. oder zum „Antrag der Mutter als Verfahrensstandschafterin des minderjährigen Kindes gegen den Vater auf Zahlung eines dynamisierten Kindesunterhalts“ auf S. 661 ff.). Äußerst hilfreich ist zudem, dass den meisten Abschnitten zu Beginn eine Vorbemerkung vorweggestellt ist, in der zunächst die rechtliche Ausgangslage dargestellt wird. So werden beispielsweise in der Vorbemerkung zum Kapitel (A.) „Ehesachen“ (S. 1-5) u.a. die formellen Voraussetzungen für die Scheidung einer Ehe, Hinweise zu den Rechtsanwaltsgebühren für das Ehescheidungsverfahren und die materiellen Scheidungsvoraussetzungen aufgezeigt oder in der Vorbemerkung zum Kapitel (O.) „Rechtsmittel gegen Endentscheidungen und in Kostensachen“ (S. 983 f.) auf die zu beachtenden Besonderheiten bei Rechtsmitteln gegen urteilsgleiche Endentscheidungen der Familiengerichte hingewiesen. Einen weiteren Pluspunkt kann das Werk mit dem – in jedem Band erhältlichen – Download-Link gewinnen. Über diesen können die jeweiligen Formulare heruntergeladen und somit unmittelbar zu individuellen Schriftsätzen verarbeitet werden.

Zusammenfassend lässt sich festhalten, dass das Münchener Prozessformularbuch zum Familienrecht dem Praktiker eine wertvolle Arbeitshilfe bei der Formulierung von Anträgen und Schriftsätzen liefert. Es eignet sich dabei sowohl für den Berufseinsteiger, der noch über keine großartige forensische Erfahrung vorweisen kann und einen Einstieg in die Bearbeitung familienrechtlicher Konstellationen sucht, als auch für den erfahrenen Anwalt, dessen tägliches Geschäft die Bearbeitung familienrechtlicher Mandate ausmacht. Zwar wird man nicht umherkommen beim Ergänzen der Formulare weitere Werke hinzuziehen. Aufgrund seiner zahlreichen materiell- und prozessrechtlichen Anmerkungen geht das Werk jedoch bereits weit über ein typisches Formularbuch hinaus, sodass eine noch ausführlichere Abhandlung nicht erwartet werden kann. Das Münchener Prozessformularbuch zum Familienrecht erfüllt die Erwartungen, die ein Praktiker im Familienrecht an ein Formularbuch stellen kann, somit in vollem Umfang. Die Muster erleichtern nicht nur die tägliche Arbeit, indem sie zu einer immensen Zeitersparnis in der Formulierungsarbeit führen, sondern bieten darüber hinaus auch wertvolle Hinweise und erleichtern den Zugang zu den einschlägigen Vorschriften des materiellen Rechts. Das Werk stellt damit eine unerlässliche Arbeitshilfe bei der Bearbeitung familienrechtlicher Mandate dar und kann nur empfohlen werden.

geschrieben am 11.09.2017 | 624 Wörter | 4431 Zeichen

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