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Das verkehrsrechtliche Mandat


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Rezension von

Mandy Hrube

Das verkehrsrechtliche Mandat Fünf Jahre nach der Vorauflage erscheint das bewährte Werk „Verkehrsverwaltungsrecht einschließlich Verwaltungsprozessrecht“ von Haus/Zwerger aus der Reihe „Das verkehrsrechtliche Mandat“ vollständig überarbeitet in der 3. Auflage. In den vergangenen fünf Jahren ist eine Vielzahl von Entscheidungen ergangen, die die Entwicklungen im Verkehrsrecht maßgeblich beeinflusst haben und es auch weiter vorangetrieben haben, u.a. auch durch die europarechtliche Dimension dieses Rechtsgebiets, sodass eine Neuauflage zwingend erforderlich war. Die Neuauflage hat den Stand November 2016 und gliedert sich auf 1582 Seiten in die folgenden 7 Teile: Teil 1: Fahrerlaubnisrecht, Teil 2: Zulassung von Fahrzeugen zum Straßenverkehr, Teil 3: Verkehrsreglung – Verkehrskonzept – Umweltzone, Teil 4: Abschleppen von Kraftfahrzeugen, Teil 5: Verkehrsüberwachung, Teil 6: Straßennutzung und Teil 7: Rechtsschutz im Verkehrsverwaltungsrecht. Jeder Teil ist dabei übersichtlich und logisch in weitere Kapitel und Unterabschnitte unterteilt. Neben der Aktualisierung der bereits in der Vorauflage behandelten Themen wurden auch über Rechtsfragen hinausgehende Ausführungen, z.B. über die Wirkungsweise und Feststellungen von Drogen sowie Inhalt und Durchführung der medizinisch-psychologischen Untersuchung, aufgenommen. Zudem wurde im Anhang die für die Praxis bedeutsame Fahrerlaubnisverordnung inkl. ihrer Anlagen, die Dritte Führerscheinrichtlinie, ein Auszug aus den Begutachtungsleitlinien zur Kraftfahreignung und die Äquivalenztabelle der EU über Äquivalenzen zwischen den Führerscheinklassen abgedruckt. Diese sind nicht immer in den gängigen Sammlungen ohne weiteres verfügbar, für den Praktiker auf diesem Gebiet sind sie jedoch unverzichtbar und sollten griffbereit vorhanden sein. Da das Verkehrsverwaltungsrecht eine sehr facettenreiche, jedoch auch eine sehr umfangreiche Materie mit einer Vielzahl von Entscheidungen ist, wurde eine repräsentative Auswahl vorgenommen und die aussagekräftigsten Entscheidungen in die Neuauflage eingearbeitet. So wurde unter anderem bei den sich oftmals stellenden Fragen zur Verkehrsüberwachung das nach wie vor aktuelle aber auch sehr brisante Thema der Dashcam umfassend behandelt (S. 871 ff.). Im Problembereich der Aufforderung zur Beibringung einer MPU nach strafrechtlichen Zuwiderhandlungen wurde z.B. bei Straftaten, die im Zusammenhang mit der Kraftfahreignung stehen (S. 278) die aktuelle Entscheidung des VG München, Beschl. v. 8.3.2016 – M 6 S 15.5653, SVR 2016, 315 hinzugefügt, nach der bei zwei Straftaten der gefährlichen Körperverletzung, die im Zusammenhang alkoholbedingter Enthemmung begangen wurden, eine Auffälligkeit außerhalb des Straßenverkehrs vorliegt, die nicht erwarten lässt, dass sich der Kraftfahrer im Straßenverkehr hinreichen anpasst und an die Regeln orientiert. Im Hinblick auf das neue Punktsystem wurde praxisgerecht nicht nur auf die ab dem 1.5.2014 geltende Fassung abgestellt (S. 217 ff.), sondern zuvor auch in der bis zum 30.4.2014 behandelten Fassung dargestellt (S. 195 ff.). Dies ist insofern sinnvoll, da für alle Zuwiderhandlungen, die bis zum 30.4.2014 begangen und bis zu diesem Tag in das damalige Verkehrszentralregister eingetragen wurden, noch die alte Rechtslage bis zum 30.4.2014. gilt. Das Werk begnügt sich zudem nicht damit lediglich auf vorhandene Rechtsprechung hinzuweisen, sondern setzt sich in angebrachter Weise auch kritisch mit dieser auseinander. So wird z.B. beim Thema Alkoholkonsum als eines der häufigsten Anlässe zur MPU auf die neuere Rechtsprechung hingewiesen, nach der aufgrund von strafgerichtlicher Entziehung der Fahrerlaubnis im Wiedererteilungsverfahren unabhängig von der bei der Verkehrsteilnahme vorgelegenen Blutalkoholkonzentration die Beibringung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens anzuordnen ist. Dies stelle jedoch einen Wertungswiderspruch zur Regelungssystematik des § 13 FeV dar, wenn man § 13 S. 1 Nr. 2 lit. a FeV als Auffangtatbestand sehe (S. 269-270 m.w.N.). Die Verfasser Haus, Direktor des Saarländischen Landesverwaltungsamtes a.D., und Zwerger, Vorsitzender Richter am VG München, haben aus ihrer Erfahrung als Praktiker in der Neuauflage somit erneut großen Wert darauf gelegt, dass das Werk weiterhin äußerst praxisnah ausgerichtet ist. Durch die anschauliche Darstellung und verständliche Schreibweise lässt es sich angenehm lesen und bietet dabei zahlreiche Tipps und Anhaltspunkte für die erfolgreiche Vertretung des Mandanten in der Praxis. Für den Praktiker im Verkehrsverwaltungsrecht stellt dieses Werk zu einem Preis von 99 Euro mit seiner Vielzahl von Praxis- und Formulierungsbeispielen somit ein zuverlässiges Hilfsmittel für die Bearbeitung verkehrsrechtlicher Mandate dar und kann jedem Verkehrsrechtler daher nur empfohlen werden.

Fünf Jahre nach der Vorauflage erscheint das bewährte Werk „Verkehrsverwaltungsrecht einschließlich Verwaltungsprozessrecht“ von Haus/Zwerger aus der Reihe „Das verkehrsrechtliche Mandat“ vollständig überarbeitet in der 3. Auflage. In den vergangenen fünf Jahren ist eine Vielzahl von Entscheidungen ergangen, die die Entwicklungen im Verkehrsrecht maßgeblich beeinflusst haben und es auch weiter vorangetrieben haben, u.a. auch durch die europarechtliche Dimension dieses Rechtsgebiets, sodass eine Neuauflage zwingend erforderlich war.

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rezensiert seit
Buchtitel
1
03.11.2019
5
06.04.2019

Die Neuauflage hat den Stand November 2016 und gliedert sich auf 1582 Seiten in die folgenden 7 Teile:

Teil 1: Fahrerlaubnisrecht, Teil 2: Zulassung von Fahrzeugen zum Straßenverkehr, Teil 3: Verkehrsreglung – Verkehrskonzept – Umweltzone, Teil 4: Abschleppen von Kraftfahrzeugen, Teil 5: Verkehrsüberwachung, Teil 6: Straßennutzung und Teil 7: Rechtsschutz im Verkehrsverwaltungsrecht. Jeder Teil ist dabei übersichtlich und logisch in weitere Kapitel und Unterabschnitte unterteilt.

Neben der Aktualisierung der bereits in der Vorauflage behandelten Themen wurden auch über Rechtsfragen hinausgehende Ausführungen, z.B. über die Wirkungsweise und Feststellungen von Drogen sowie Inhalt und Durchführung der medizinisch-psychologischen Untersuchung, aufgenommen. Zudem wurde im Anhang die für die Praxis bedeutsame Fahrerlaubnisverordnung inkl. ihrer Anlagen, die Dritte Führerscheinrichtlinie, ein Auszug aus den Begutachtungsleitlinien zur Kraftfahreignung und die Äquivalenztabelle der EU über Äquivalenzen zwischen den Führerscheinklassen abgedruckt. Diese sind nicht immer in den gängigen Sammlungen ohne weiteres verfügbar, für den Praktiker auf diesem Gebiet sind sie jedoch unverzichtbar und sollten griffbereit vorhanden sein.

Da das Verkehrsverwaltungsrecht eine sehr facettenreiche, jedoch auch eine sehr umfangreiche Materie mit einer Vielzahl von Entscheidungen ist, wurde eine repräsentative Auswahl vorgenommen und die aussagekräftigsten Entscheidungen in die Neuauflage eingearbeitet. So wurde unter anderem bei den sich oftmals stellenden Fragen zur Verkehrsüberwachung das nach wie vor aktuelle aber auch sehr brisante Thema der Dashcam umfassend behandelt (S. 871 ff.). Im Problembereich der Aufforderung zur Beibringung einer MPU nach strafrechtlichen Zuwiderhandlungen wurde z.B. bei Straftaten, die im Zusammenhang mit der Kraftfahreignung stehen (S. 278) die aktuelle Entscheidung des VG München, Beschl. v. 8.3.2016 – M 6 S 15.5653, SVR 2016, 315 hinzugefügt, nach der bei zwei Straftaten der gefährlichen Körperverletzung, die im Zusammenhang alkoholbedingter Enthemmung begangen wurden, eine Auffälligkeit außerhalb des Straßenverkehrs vorliegt, die nicht erwarten lässt, dass sich der Kraftfahrer im Straßenverkehr hinreichen anpasst und an die Regeln orientiert. Im Hinblick auf das neue Punktsystem wurde praxisgerecht nicht nur auf die ab dem 1.5.2014 geltende Fassung abgestellt (S. 217 ff.), sondern zuvor auch in der bis zum 30.4.2014 behandelten Fassung dargestellt (S. 195 ff.). Dies ist insofern sinnvoll, da für alle Zuwiderhandlungen, die bis zum 30.4.2014 begangen und bis zu diesem Tag in das damalige Verkehrszentralregister eingetragen wurden, noch die alte Rechtslage bis zum 30.4.2014. gilt.

Das Werk begnügt sich zudem nicht damit lediglich auf vorhandene Rechtsprechung hinzuweisen, sondern setzt sich in angebrachter Weise auch kritisch mit dieser auseinander. So wird z.B. beim Thema Alkoholkonsum als eines der häufigsten Anlässe zur MPU auf die neuere Rechtsprechung hingewiesen, nach der aufgrund von strafgerichtlicher Entziehung der Fahrerlaubnis im Wiedererteilungsverfahren unabhängig von der bei der Verkehrsteilnahme vorgelegenen Blutalkoholkonzentration die Beibringung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens anzuordnen ist. Dies stelle jedoch einen Wertungswiderspruch zur Regelungssystematik des § 13 FeV dar, wenn man § 13 S. 1 Nr. 2 lit. a FeV als Auffangtatbestand sehe (S. 269-270 m.w.N.).

Die Verfasser Haus, Direktor des Saarländischen Landesverwaltungsamtes a.D., und Zwerger, Vorsitzender Richter am VG München, haben aus ihrer Erfahrung als Praktiker in der Neuauflage somit erneut großen Wert darauf gelegt, dass das Werk weiterhin äußerst praxisnah ausgerichtet ist. Durch die anschauliche Darstellung und verständliche Schreibweise lässt es sich angenehm lesen und bietet dabei zahlreiche Tipps und Anhaltspunkte für die erfolgreiche Vertretung des Mandanten in der Praxis. Für den Praktiker im Verkehrsverwaltungsrecht stellt dieses Werk zu einem Preis von 99 Euro mit seiner Vielzahl von Praxis- und Formulierungsbeispielen somit ein zuverlässiges Hilfsmittel für die Bearbeitung verkehrsrechtlicher Mandate dar und kann jedem Verkehrsrechtler daher nur empfohlen werden.

geschrieben am 11.08.2017 | 629 Wörter | 4162 Zeichen

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