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Strafrecht - Besonderer Teil


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Rezension von

Matthias Gebhardt

Strafrecht - Besonderer Teil Das 2009 im Ernst und Werner Gieseking Verlag erschienene „Lehrbuch - Strafrecht – Besonderer Teil“ vom renommierten Autorenquartett Arzt, Weber, Heinrich und Hilgendorf stellt in 7 Teilen und 49 untergeordneten Paragraphen in einem Band den gesamten besonderen Teil des Strafrechts dar. Vorab kann bereits die Eigenbezeichnung als Lehrbuch bejaht werden, denn es ist grundsätzlich zur anfänglichen und auch examensrelevanten Aufarbeitung des Rechtsgebietes geeignet. Dies zeigt sich mitunter durch Darstellung aktueller Themen, wie „Stalking, § 238 StGB n.F. Die Gliederung mit Zusammenfassung der einzelnen Gruppen, so z.B. die personen-, die vermögens- und die staatsbezogenen Delikte könnten hinsichtlich der verschiedenen Teile untereinander in der Textfassung deutlicher voneinander abgehoben werden, was für ein Werk mit derartigem Ausmaß von großer Bedeutung ist. Die Gliederung an sich ist ausschließlich in ausführlicher Form abgedruckt und verursacht durch Fehlen einer „Kurzgliederung“, die Unterpunkte ausschließend einen besseren Überblick schaffen würde, eine mittelmäßige Übersichtlichkeit. Rein sachbezogen gibt es allerdings keine zu beanstandenden Mängel. Inhaltlich werden bei der Behandlung der einzelnen Paragraphen zuerst Definitionen gegeben und sodann Einzelfragen sowie Sonderfälle aufgeführt. Diese Struktur ermöglicht ein leichtes Verstehen und ist damit gut geeignet für ein erstmaliges Lernen oder aber ein Wiederholen. Als Zusatz sind außerdem kriminalpolitische Hintergründe enthalten, die ein besseres Verstehen implizieren. Soweit es angemessen scheint werden außerdem Bezüge zum allgemeinen Teil hergestellt. Als positiver Aspekt auffallend ist das Aufzeigen einer kleinen Übersicht bzw. Gliederung vor der Behandlung der einzelnen Paragraphen zu deren Aufbau. Dieses in Anlehnung an Skripte genutzte Vorgehen erleichtert sowohl das Lesen an sich durch mögliche inhaltliche Standortbestimmung ohne Rückgriff auf die Anfangsgliederung, als auch das Verstehen durch das mögliche Erkennen der Gesamtstruktur des Inhalts und der Abfolge. Als eindeutig negativer Punkt ist die z.T. fehlende Darstellung aller Theorien bzw. Vorgehensweisen eines Bereiches zu sehen. So wird bei der Behandlung der Urkundenfälschung nach § 267 StGB, was die Urkundenqualität betrifft, nur die eigene neue Herangehensweise aufgezeigt und erläutert und nicht auf die der h.M. eingegangen. Alles in allem ist es ein gelungenes Lehrbuch für diejenigen, die sich bereits einmal mit dem Stoffgebiet beschäftigt haben. Für Neulinge ist es ein gefährliches Pflaster wegen dem Ersetzen von z.T. essentiellen, allgemein anerkannten Gliederungspunkten bzw. Prüffolgen.

Das 2009 im Ernst und Werner Gieseking Verlag erschienene „Lehrbuch - Strafrecht – Besonderer Teil“ vom renommierten Autorenquartett Arzt, Weber, Heinrich und Hilgendorf stellt in 7 Teilen und 49 untergeordneten Paragraphen in einem Band den gesamten besonderen Teil des Strafrechts dar.

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Vorab kann bereits die Eigenbezeichnung als Lehrbuch bejaht werden, denn es ist grundsätzlich zur anfänglichen und auch examensrelevanten Aufarbeitung des Rechtsgebietes geeignet. Dies zeigt sich mitunter durch Darstellung aktueller Themen, wie „Stalking, § 238 StGB n.F.

Die Gliederung mit Zusammenfassung der einzelnen Gruppen, so z.B. die personen-, die vermögens- und die staatsbezogenen Delikte könnten hinsichtlich der verschiedenen Teile untereinander in der Textfassung deutlicher voneinander abgehoben werden, was für ein Werk mit derartigem Ausmaß von großer Bedeutung ist. Die Gliederung an sich ist ausschließlich in ausführlicher Form abgedruckt und verursacht durch Fehlen einer „Kurzgliederung“, die Unterpunkte ausschließend einen besseren Überblick schaffen würde, eine mittelmäßige Übersichtlichkeit. Rein sachbezogen gibt es allerdings keine zu beanstandenden Mängel.

Inhaltlich werden bei der Behandlung der einzelnen Paragraphen zuerst Definitionen gegeben und sodann Einzelfragen sowie Sonderfälle aufgeführt. Diese Struktur ermöglicht ein leichtes Verstehen und ist damit gut geeignet für ein erstmaliges Lernen oder aber ein Wiederholen. Als Zusatz sind außerdem kriminalpolitische Hintergründe enthalten, die ein besseres Verstehen implizieren.

Soweit es angemessen scheint werden außerdem Bezüge zum allgemeinen Teil hergestellt.

Als positiver Aspekt auffallend ist das Aufzeigen einer kleinen Übersicht bzw. Gliederung vor der Behandlung der einzelnen Paragraphen zu deren Aufbau. Dieses in Anlehnung an Skripte genutzte Vorgehen erleichtert sowohl das Lesen an sich durch mögliche inhaltliche Standortbestimmung ohne Rückgriff auf die Anfangsgliederung, als auch das Verstehen durch das mögliche Erkennen der Gesamtstruktur des Inhalts und der Abfolge.

Als eindeutig negativer Punkt ist die z.T. fehlende Darstellung aller Theorien bzw. Vorgehensweisen eines Bereiches zu sehen. So wird bei der Behandlung der Urkundenfälschung nach § 267 StGB, was die Urkundenqualität betrifft, nur die eigene neue Herangehensweise aufgezeigt und erläutert und nicht auf die der h.M. eingegangen.

Alles in allem ist es ein gelungenes Lehrbuch für diejenigen, die sich bereits einmal mit dem Stoffgebiet beschäftigt haben. Für Neulinge ist es ein gefährliches Pflaster wegen dem Ersetzen von z.T. essentiellen, allgemein anerkannten Gliederungspunkten bzw. Prüffolgen.

geschrieben am 16.10.2009 | 354 Wörter | 2314 Zeichen

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