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Praxishandbuch Social Media und Recht


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Rezension von

Adrian Witt

Praxishandbuch Social Media und Recht Das Internet ist unlängst zu dem wohl wichtigsten Kommunikationsmedium für Privatpersonen und Unternehmen geworden. Denn mit Hilfe von Plattformen wie Facebook, Twitter, YouTube und Co. wird jeder Nutzer in die Lage versetzt, seine Stakeholder auf direktem Wege zu erreichen, mittels des viralen Marketings eine öffentliche Aufmerksamkeit zu generieren und den medialen Schnittstellen zeitnah relevante Informationen zugänglich zu machen. Doch obwohl sich die Social-Media-Kanäle in weiten Teilen der Weltbevölkerung fest etabliert haben, ist nur den Wenigsten wirklich bewusst, dass mit ihrer Nutzung viele rechtliche Aspekte unbedingt beachtet und eingehalten werden müssen. Dass das Internet kein rechtsfreier Raum ist, sollte inzwischen jeden Internetnutzer erreicht haben. Denn schnell wird durch den vermeintlich unbedeutenden „Klick“ eine Rechtsverletzung begangen. Gleiches gilt auch für das Posten, Verlinken und Teilen von Bildern, Texten und Videos, mit dem Ergebnis, dass es teuer werden kann und schlimmstenfalls dem eigenen Ruf erheblich schadet. Aber auch in der Beziehung zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber treten immer häutiger rechtliche Probleme auf, was die Nutzung sozialer Netzwerke betrifft. Dabei können die unterschiedlichsten Rechtsgebiete betroffen sein, wie etwa das Urheberrecht, Datenschutzrecht, Persönlichkeitsrecht oder Arbeitsrecht. Um all den möglichen Rechtsverletzungen im World Wide Web vorzubeugen, sind rechtliche Grundkenntnisse immer wichtiger. Das betrifft nicht nur Medienschaffende, sondern auch alle anderen, die im Internet unterwegs sind. Um in diesem Zusammenhang gerade unbeholfenen Nutzern aber auch fest etablierten Digital Natives das nötige Rüstzeug im Umgang mit den einzelnen sozialen Netzwerken mit auf dem Weg zu geben, zeigt Carsten Ulbricht in seinem im Haufe-Verlag erschienen „Praxishandbuch Social Media und Recht“, worauf Privatpersonen und Unternehmen im Social Web unbedingt achten müssen, um nicht in rechtliche Schwierigkeiten zu geraten. Auf 368 dicht beschriebenen Seiten vermittelt das Praxishandbuch alle wichtigen Teilaspekte, die im Umgang mit Social Media von Relevanz sind. Hierzu zählen neben den Grundlagen und den ersten Schritten im Social Web auch die verschiedenen Formen des medialen Contents (eigene Inhalte und fremde Inhalte), die rechtliche Komponente des „posten, sharen und likens“ sowie Besonderheiten beim Einsatz von Social Media im unternehmerischen Rahmen. Bzgl. letzterem stehen insbesondere Aspekte wie der Umgang im Falle des Content-Diebstahls, Datenschutz im Social Web, Social Media Marketing, Influencer Marketing, Social Customer Relationship Management (Social CRM), Schutz der eigenen Marke sowie der Einsatz von Social Media für das Recruiting im Mittelpunkt. Was den Inhalt der jeweiligen Kapitel betrifft, so sei zwar darauf verwiesen, dass ein gewisses Vorwissen für die Verständlichkeit des Geschriebenen durchaus nützlich sein kann, aber keine Voraussetzung ist, um sich zurecht zu finden. Denn die einzelnen Kapitel folgen inhaltlich einer klaren Struktur, bauen aufeinander auf und sind zudem verständlich geschrieben. Die vielen Checklisten und Infoboxen mit nützlichen Tipps und aktuellen Praxisbeispielen unterstreichen den informativen Charakter der einzelnen Kapitel zusätzlich und bieten dem Leser zugleich eine Hilfestellung, um das eben Gelesene auf reale Gegebenheiten zu übertragen. Auch wenn die Rechtsthematik für viele ein überaus trockenes Thema sein mag, dem man sich nur mit großem Widerwillen widmet, darf die Bedeutung von rechtsbezogenen Grundkenntnissen nicht unterschätzt werden. Denn das Wissen über den rechtskonformen Umgang in sozialen Netzwerken kann nicht nur eine Menge Ärger ersparen, sondern auch den Geldbeutel schonen. Eine gelungene Abhilfe im Dschungel der rechtlichen Rahmenbedingungen im Umgang mit Social Media schafft Carsten Ulbricht mit seinem „Praxishandbuch Social Media und Recht“, indem er die mitunter komplexe Rechtslage des Internets verständlich erklärt.

Das Internet ist unlängst zu dem wohl wichtigsten Kommunikationsmedium für Privatpersonen und Unternehmen geworden. Denn mit Hilfe von Plattformen wie Facebook, Twitter, YouTube und Co. wird jeder Nutzer in die Lage versetzt, seine Stakeholder auf direktem Wege zu erreichen, mittels des viralen Marketings eine öffentliche Aufmerksamkeit zu generieren und den medialen Schnittstellen zeitnah relevante Informationen zugänglich zu machen. Doch obwohl sich die Social-Media-Kanäle in weiten Teilen der Weltbevölkerung fest etabliert haben, ist nur den Wenigsten wirklich bewusst, dass mit ihrer Nutzung viele rechtliche Aspekte unbedingt beachtet und eingehalten werden müssen.

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Dass das Internet kein rechtsfreier Raum ist, sollte inzwischen jeden Internetnutzer erreicht haben. Denn schnell wird durch den vermeintlich unbedeutenden „Klick“ eine Rechtsverletzung begangen. Gleiches gilt auch für das Posten, Verlinken und Teilen von Bildern, Texten und Videos, mit dem Ergebnis, dass es teuer werden kann und schlimmstenfalls dem eigenen Ruf erheblich schadet. Aber auch in der Beziehung zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber treten immer häutiger rechtliche Probleme auf, was die Nutzung sozialer Netzwerke betrifft. Dabei können die unterschiedlichsten Rechtsgebiete betroffen sein, wie etwa das Urheberrecht, Datenschutzrecht, Persönlichkeitsrecht oder Arbeitsrecht. Um all den möglichen Rechtsverletzungen im World Wide Web vorzubeugen, sind rechtliche Grundkenntnisse immer wichtiger. Das betrifft nicht nur Medienschaffende, sondern auch alle anderen, die im Internet unterwegs sind. Um in diesem Zusammenhang gerade unbeholfenen Nutzern aber auch fest etablierten Digital Natives das nötige Rüstzeug im Umgang mit den einzelnen sozialen Netzwerken mit auf dem Weg zu geben, zeigt Carsten Ulbricht in seinem im Haufe-Verlag erschienen „Praxishandbuch Social Media und Recht“, worauf Privatpersonen und Unternehmen im Social Web unbedingt achten müssen, um nicht in rechtliche Schwierigkeiten zu geraten.

Auf 368 dicht beschriebenen Seiten vermittelt das Praxishandbuch alle wichtigen Teilaspekte, die im Umgang mit Social Media von Relevanz sind. Hierzu zählen neben den Grundlagen und den ersten Schritten im Social Web auch die verschiedenen Formen des medialen Contents (eigene Inhalte und fremde Inhalte), die rechtliche Komponente des „posten, sharen und likens“ sowie Besonderheiten beim Einsatz von Social Media im unternehmerischen Rahmen. Bzgl. letzterem stehen insbesondere Aspekte wie der Umgang im Falle des Content-Diebstahls, Datenschutz im Social Web, Social Media Marketing, Influencer Marketing, Social Customer Relationship Management (Social CRM), Schutz der eigenen Marke sowie der Einsatz von Social Media für das Recruiting im Mittelpunkt. Was den Inhalt der jeweiligen Kapitel betrifft, so sei zwar darauf verwiesen, dass ein gewisses Vorwissen für die Verständlichkeit des Geschriebenen durchaus nützlich sein kann, aber keine Voraussetzung ist, um sich zurecht zu finden. Denn die einzelnen Kapitel folgen inhaltlich einer klaren Struktur, bauen aufeinander auf und sind zudem verständlich geschrieben. Die vielen Checklisten und Infoboxen mit nützlichen Tipps und aktuellen Praxisbeispielen unterstreichen den informativen Charakter der einzelnen Kapitel zusätzlich und bieten dem Leser zugleich eine Hilfestellung, um das eben Gelesene auf reale Gegebenheiten zu übertragen.

Auch wenn die Rechtsthematik für viele ein überaus trockenes Thema sein mag, dem man sich nur mit großem Widerwillen widmet, darf die Bedeutung von rechtsbezogenen Grundkenntnissen nicht unterschätzt werden. Denn das Wissen über den rechtskonformen Umgang in sozialen Netzwerken kann nicht nur eine Menge Ärger ersparen, sondern auch den Geldbeutel schonen. Eine gelungene Abhilfe im Dschungel der rechtlichen Rahmenbedingungen im Umgang mit Social Media schafft Carsten Ulbricht mit seinem „Praxishandbuch Social Media und Recht“, indem er die mitunter komplexe Rechtslage des Internets verständlich erklärt.

geschrieben am 06.10.2018 | 541 Wörter | 3477 Zeichen

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