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Begutachtung im Verkehrsrecht


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Rezension von

Dr. Benjamin Krenberger

Begutachtung im Verkehrsrecht Das Sachverständigengutachten ist in nahezu allen Prozessen oder sogar vorprozessualen Auseinandersetzungen mit verkehrsrechtlichem Bezug ein fester Bestandteil des juristischen Schlagabtauschs. Sowohl in der zivilrechtlichen Unfallregulierung, bei der Bestimmung der Blutalkoholkonzentration oder auch bei der Identifizierung eines Fahrers kommen Experten zu Wort, die oftmals, so scheint es, die eigentlichen Streitentscheider sind. Damit dies nicht so sein muss, gibt es immer mehr Fachliteratur zur Auseinandersetzung mit den Befunden (und oft Meinungen) der bestellten Sachverständigen. Was im Strafprozess (Stichwort Aussagepsychologie) bereits Usus ist, nämlich ein breit gefächertes Literaturangebot, wird im Verkehrsrecht erst allmählich erreicht. Mit diesem neuen Werk zur Begutachtung im Verkehrsrecht, in dem renommierte Experten die verschiedenen Disziplinen erläutern, erhalten Richter, Anwälte und Versicherungen ein spannendes und lehrreiches Medium, um ihre Argumentationsfähigkeit im Verfahren zu stärken bzw. ggf. überhaupt erst einmal herzustellen. Ein Vorteil des Buches ist zunächst einmal die Überschaubarkeit der Darstellungen. Eine gut komprimierte Zusammenfassung der verschiedenen Teilgebiete auf weniger als 400 Seiten ist eine anspruchsvolle Leistung für das Autorenteam gewesen und hilft dem juristischen Leser, der sich natürlich in meist fachfremdes Terrain effektiv einarbeiten muss. Das Schriftbild ist leider etwas unattraktiv in Dichte und Komposition, wird aber durch viele Graphiken, Tabellen oder Schaubilder aufgelockert. Glossare, Lichtbilder und grau hinterlegte Beispielssachverhalte ermöglichen dem Leser eine rasche Rezeption der jeweiligen Thematik. Dass das Literaturverzeichnis jedoch länger ist als das Sachverzeichnis, sollte für die nächste Auflage dringend überdacht werden. Die Autoren beginnen mit Ausführungen zur forensischen Toxikologie, wozu z.B. die Blutentnahme, die Blutalkoholbestimmung, die Problematik des Nachtrunks, ein allgemeiner und danach spezifischer Überblick zu Drogen im Blut oder auch die berauschende Wirkung von Medikamenten gehören. Wechselwirkungen der Stoffe werden ebenfalls kurz thematisiert (S. 143 ff.). Es folgt ein Abschnitt zur Fahreignungsbegutachtung, der sowohl die medizinisch-psychologische Untersuchung beinhaltet (lesenswert hier das Unterkapitel zur Exploration (S. 158 ff.)), als auch Sonderfragen wie den Alkoholkonsum oder die charakterliche Eignung anspricht. Hiernach folgt ein umfangreiches Kapitel zur Verkehrsunfallanalyse, das verschiedene Unfallursachen (Alkohol, Sekundenschlaf, technische Ursachen u.a.) auflistet und danach die eigentliche Rekonstruktion erläutert, sowohl technisch als auch biomechanisch. Hinzu kommt ein Unterkapitel zur Begutachtung von Unfallverletzungen und Verletzungsfolgen, spannend wie immer die Erklärungen zur HWS-Distorsion (S. 309 ff.). Den Schlusspunkt setzt der Abschnitt zur Bildidentifikation samt Beispiel für ein morphologisches Identitätsgutachten (S. 355 ff.). Ganz hervorragend wird hier ausgeführt, dass zwar Wahrscheinlichkeiten Gegenstand des Gutachtens sind, aber keineswegs Prozentzahlen Gegenstand sein sollten (S. 353), denn dies wäre eine „Pseudogenauigkeit“. Kernproblem ist ja bei solchen Identitätsgutachten die Diskrepanz zur Ähnlichkeit, die der Richter als „Laie“ feststellt (oder auch nicht), denn die Feststellung der Ähnlichkeit ist wie die der Identität eine subjektive Aussage, einmal des Richters, einmal des Sachverständigen. Keineswegs muss sich also der Richter dem Gutachten des Sachverständigen beugen, das muss dem Verteidiger stets bewusst sein, wenn er das Kosten-/Nutzenrisiko einer Gutachtenseinholung mit dem Mandanten bespricht. Insgesamt gelingt dem Werk ein überzeugender Auftritt und man kann es jedem Verkehrsrechtler zur Lektüre bzw. zur Anschaffung empfehlen. Detailkenntnisse in den oben genannten Bereichen sind für das Mandat bzw. den Fall unverzichtbar, so dass dieses Buch wahlweise für den Erstzugriff oder als Komplementärwerk dienen kann. Eine ansprechende und anspruchsvolle Neuerscheinung.

Das Sachverständigengutachten ist in nahezu allen Prozessen oder sogar vorprozessualen Auseinandersetzungen mit verkehrsrechtlichem Bezug ein fester Bestandteil des juristischen Schlagabtauschs. Sowohl in der zivilrechtlichen Unfallregulierung, bei der Bestimmung der Blutalkoholkonzentration oder auch bei der Identifizierung eines Fahrers kommen Experten zu Wort, die oftmals, so scheint es, die eigentlichen Streitentscheider sind. Damit dies nicht so sein muss, gibt es immer mehr Fachliteratur zur Auseinandersetzung mit den Befunden (und oft Meinungen) der bestellten Sachverständigen. Was im Strafprozess (Stichwort Aussagepsychologie) bereits Usus ist, nämlich ein breit gefächertes Literaturangebot, wird im Verkehrsrecht erst allmählich erreicht. Mit diesem neuen Werk zur Begutachtung im Verkehrsrecht, in dem renommierte Experten die verschiedenen Disziplinen erläutern, erhalten Richter, Anwälte und Versicherungen ein spannendes und lehrreiches Medium, um ihre Argumentationsfähigkeit im Verfahren zu stärken bzw. ggf. überhaupt erst einmal herzustellen.

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Ein Vorteil des Buches ist zunächst einmal die Überschaubarkeit der Darstellungen. Eine gut komprimierte Zusammenfassung der verschiedenen Teilgebiete auf weniger als 400 Seiten ist eine anspruchsvolle Leistung für das Autorenteam gewesen und hilft dem juristischen Leser, der sich natürlich in meist fachfremdes Terrain effektiv einarbeiten muss. Das Schriftbild ist leider etwas unattraktiv in Dichte und Komposition, wird aber durch viele Graphiken, Tabellen oder Schaubilder aufgelockert. Glossare, Lichtbilder und grau hinterlegte Beispielssachverhalte ermöglichen dem Leser eine rasche Rezeption der jeweiligen Thematik. Dass das Literaturverzeichnis jedoch länger ist als das Sachverzeichnis, sollte für die nächste Auflage dringend überdacht werden.

Die Autoren beginnen mit Ausführungen zur forensischen Toxikologie, wozu z.B. die Blutentnahme, die Blutalkoholbestimmung, die Problematik des Nachtrunks, ein allgemeiner und danach spezifischer Überblick zu Drogen im Blut oder auch die berauschende Wirkung von Medikamenten gehören. Wechselwirkungen der Stoffe werden ebenfalls kurz thematisiert (S. 143 ff.). Es folgt ein Abschnitt zur Fahreignungsbegutachtung, der sowohl die medizinisch-psychologische Untersuchung beinhaltet (lesenswert hier das Unterkapitel zur Exploration (S. 158 ff.)), als auch Sonderfragen wie den Alkoholkonsum oder die charakterliche Eignung anspricht. Hiernach folgt ein umfangreiches Kapitel zur Verkehrsunfallanalyse, das verschiedene Unfallursachen (Alkohol, Sekundenschlaf, technische Ursachen u.a.) auflistet und danach die eigentliche Rekonstruktion erläutert, sowohl technisch als auch biomechanisch. Hinzu kommt ein Unterkapitel zur Begutachtung von Unfallverletzungen und Verletzungsfolgen, spannend wie immer die Erklärungen zur HWS-Distorsion (S. 309 ff.). Den Schlusspunkt setzt der Abschnitt zur Bildidentifikation samt Beispiel für ein morphologisches Identitätsgutachten (S. 355 ff.). Ganz hervorragend wird hier ausgeführt, dass zwar Wahrscheinlichkeiten Gegenstand des Gutachtens sind, aber keineswegs Prozentzahlen Gegenstand sein sollten (S. 353), denn dies wäre eine „Pseudogenauigkeit“. Kernproblem ist ja bei solchen Identitätsgutachten die Diskrepanz zur Ähnlichkeit, die der Richter als „Laie“ feststellt (oder auch nicht), denn die Feststellung der Ähnlichkeit ist wie die der Identität eine subjektive Aussage, einmal des Richters, einmal des Sachverständigen. Keineswegs muss sich also der Richter dem Gutachten des Sachverständigen beugen, das muss dem Verteidiger stets bewusst sein, wenn er das Kosten-/Nutzenrisiko einer Gutachtenseinholung mit dem Mandanten bespricht.

Insgesamt gelingt dem Werk ein überzeugender Auftritt und man kann es jedem Verkehrsrechtler zur Lektüre bzw. zur Anschaffung empfehlen. Detailkenntnisse in den oben genannten Bereichen sind für das Mandat bzw. den Fall unverzichtbar, so dass dieses Buch wahlweise für den Erstzugriff oder als Komplementärwerk dienen kann. Eine ansprechende und anspruchsvolle Neuerscheinung.

geschrieben am 25.02.2012 | 510 Wörter | 3622 Zeichen

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