
| ISBN | 3406581552 | |
| Autor | Hans Reinold Horst | |
| Verlag | C.H.Beck | |
| Sprache | deutsch | |
| Seiten | 564 | |
| Erscheinungsjahr | 2008 | |
| Extras | - |

Neben den althergebrachten Lehrbüchern zum besonderen Schuldrecht haben sich im Laufe der Zeit und besonders seit der Mietrechtsreform Spezialtitel zum Mietrecht durchgesetzt, die zahlreiche Aspekte der Materie synergetisch darstellen, also materielles Recht, Prozessuales, Vollstreckung und Insolvenz. Das vorliegende Werk hat sich diesem Ansatz ebenso verschrieben und fasst für den Leser auf über 560 Seiten das Mietrecht aus praktischer Sicht zusammen.

Die Gestaltung des Werks macht dem Leser rasch klar, dass er außer der intensiven Lektüre keine weiteren Rezeptionsmöglichkeiten offeriert bekommt. Graphische Darstellungen sind nicht vorhanden, ebenso wenig Muster oder gar Hervorhebungen im Text. Gelegentlich lockern Aufzählungen das Erscheinungsbild auf. Immerhin sind die Fußnoten optisch abgesetzt. Im Gegensatz zu anderen, an der Praxis orientierten Werken, vermisst man hier auf jeden Fall die konkrete Bezugnahme auf die Rechtsprechung, die nicht einmal anhand von Beispielen inkorporiert wird, ganz auffällig etwa bei den Rechtsfragen rund um Schönheitsreparatur- und Endrenovierungsklauseln. Dafür werden an anderer Stelle, so z.B. beim Gebrauch der Mietsache, zahlreiche Beschreibungen im Fließtext zur Abbildung des Variantenreichtums der Judikatur genutzt, immerhin.
Die Darstellung beginnt mit der Anbahnung des Mietverhältnisses und rückt rechtliche Fragen wie die Abschlussfreiheit oder die tatsächlichen Vertragspartner ebenso wie Alltägliches wie die Schufa-Auskunft in den Fokus des Lesers. Rechtlich spannend ist das Unterkapitel zum Anspruch aus c.i.c. bei Scheitern der Verhandlungen. Sodann wird der Leser mit einem der größten Kapitel, nämlich dem zum Abschluss des Mietvertrags, konfrontiert. Hier erscheinen rechtliche Klassiker wie die Abgrenzung zu anderen Vertragstypen, die Arten von Mietverträgen und der Umfang der AGB-Kontrolle gleichermaßen neben Einzelfragen wie der Abwälzung von Betriebskosten, der rechtlichen Einordnung von Personenmehrheiten oder den Besonderheiten des Gewerbemietrechts. Gut gelungen ist das Unterkapitel zu den Leistungsstörungen vor Übergabe. Hiernach wird in einem ausführlichen Kapitel der Vollzug des Mietverhältnisses beschrieben, darunter Mietpreis, Nebenkosten und Kaution, sowie en detail der Gebrauch der Mietsache einschließlich der Pflicht zu Schönheitsreparaturen. Systematisch wird auch dieser Abschnitt von einem Kapitel zur Leistungsstörung beendet, wobei hier die Reaktionsmöglichkeiten der Parteien eingängig aufbereitet worden sind.
Die Beendigung des Mietverhältnisses steht im Mittelpunkt des nächsten Kapitels und auch hier überzeugen die dargestellten Reaktionsmöglichkeiten neben den klassischen Ausführungen zu den Kündigungsgründen, immerhin will man ja von jungen Juristen heutzutage mehr als die rechtliche Prüfung, nämlich einen Entscheidungsvorschlag für die Situation im Mandat präsentiert bekommen. Unter dem Stichwort der Abwicklung des Mietverhältnisses finden sich Erläuterungen zum Gebrauch über die Mietzeit, zur Kautionsabrechnung, zum Ersatzanspruch für Investitionen oder auch zur Abwicklung nach dem Tod des Mieters. Kürzere Abschnitte betreffen noch die Verjährung und das Schlichtungsverfahren, bevor die letzten beiden Kapitel dem Prozessualen vorbehalten sind. Hier beschränkt sich der Autor auf die pragmatische Darstellung von Grundlagen, etwa zur einstweiligen Verfügung, zum Instanzenzug oder zu den Besonderheiten der einzelnen Klagearten. Gut gefällt noch das Unterkapitel zur Räumungsvollstreckung samt tatsächlich auftretenden Problemen wie der Kostensenkung für den Vermieter, aber auch mit Ausführungen zu den Rechtsbehelfen gegen die Entscheidungen des Gerichtsvollziehers. Bedauerlich ist, dass der Autor bei den Erklärungen zum Insolvenzrecht die in der Praxis stets auftretende Frage schlicht außen vor lässt, wie der begonnene Mietprozess nach Insolvenz (meist eines Mieters) noch sinnvoll weiter betrieben oder zu Ende gebracht werden kann. Insbesondere das Zusammenspiel zwischen beauftragtem Anwalt und dann zuständigem Treuhänder bedarf genauer Kenntnisse der masserelevanten Handlungsmöglichkeiten. Hier besteht Ergänzungspotential.
Dieses Buch bietet eine gute Übersicht und viele lehrreiche Ausführungen zum Mietrecht insgesamt. Für den Ausbildungsbereich kann man wichtige Einblicke in das Zusammenspiel von materiellem Recht und Rechtsdurchsetzung gewinnen und vieles über die tatsächlichen Abläufe innerhalb des Vertragsverhältnisses lernen. Die Lektüre lohnt vor allem dann, wenn man sich, etwa in der Anwaltsstation, auf das Mietrecht spezialisieren will oder muss und deshalb den Praktikerblick abseits von Formularbüchern bekommen möchte.
geschrieben am 13.02.2010 | 598 Wörter | 4152 Zeichen
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