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Zivilprozessrecht


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Rezension von

Dr. Benjamin Krenberger

Zivilprozessrecht Der Klassiker zum Zivilprozessrecht ist bereits sechs Jahre nach der Vorauflage neu erschienen und steht in gewohnt umfangreicher Form, aber dennoch deutlich verschlankt (nur noch knapp 1200 statt zuvor nahezu 1400 Seiten) zur Bearbeitung zur Verfügung. Nach dem Tod des Autors Schwab im Jahr 2008 wird das Standardwerk nun allein von Gottwald betreut. Neben den ohnehin schon zeitlosen Kapiteln wurde das Lehrbuch den aktuellen Entwicklungen sowohl auf deutscher als auch auf europäischer Ebene angepasst. Eine schwierige Entscheidung wie auch bei ZPO-Kommentaren ist die Frage, wie man mit dem FamFG umzugehen pflegt. Hier wurden wegen der weiterhin bestehenden Verweisungen auf die ZPO Scheidungs- und Folgesachen sowie Familienstreitsachen in der Darstellung belassen, sicherlich zum Vorteil für den Leser. Als eines der wenigen ZPO-Bücher hat dieses seinen Fokus explizit auf Studenten und junge Forscher. Die Erwartungen an ein Lehrbuch von diesen Ausmaßen richten sich vor allem an die Detailgenauigkeit, also die Darstellung von Haupt- und Randaspekten der ZPO sowie der grundlegenden Erörterung klassischer Themen. In dieser Hinsicht wird der Leser nicht enttäuscht. Den umfassenden einleitenden Erläuterungen zum Zivilprozess, sowohl historisch, inlandsbezogen und hinsichtlich des ausländischen Rechts, ist wenig hinzuzufügen. Der Autor versäumt es nie, durch Verweise auf spätere Kapitel klarzustellen, dass allgemeine Ausführungen kaum ohne praktische Integration in das anzuwendende Zivilprozessrecht bleiben. Dies kann man exemplarisch bei den Einzelfragen des internationalen Prozessrechts sehen. Grundlegende Lektüre für Referendare sollten die Kapitel zum Stand des Richters im deutschen Recht sein, wenn sie schon für einige Monate gedanklich in dessen Rolle schlüpfen dürfen. Lesenswert während der gesamten juristischen Ausbildung sind viele Aspekte der Zulässigkeit einer Klage vor den Zivilgerichten. Die Ausführungen zur Zuständigkeit, national wie international, setzen dem Leser einen Prüfungspunkt auseinander, der in der Praxis von wesentlicher Bedeutung ist, in Klausuren aber meist mit wenigen Sätzen abgehakt wird. Ebenfalls zu empfehlen sind die Kapitel zur Prozessführungsbefugnis, bei dem einmal in aller Ausführlichkeit dargestellt wird, wie viele offene und weniger bekannte Fälle es gibt, in denen eine andere Person Ansprüche vor Gericht geltend machen darf. Übersichtlich und rechtswegübergreifend nützlich sind die Abschnitte zur Prozesskostenhilfe, die sowohl die materiellen wie die verfahrensrechtlichen Voraussetzungen explizit behandeln und die Anwendung im Alltag wesentlich erleichtern dürften. Spezialfragen wie Aussetzung und Unterbrechung des Verfahrens werden instruktiv dargestellt. Die Verfahrensprinzipien dürfen als einer der besten Abschnitte des Buches gar nicht oft genug zur Lektüre angeraten werden. Als abschließende Empfehlung soll die Darstellung des Berufungsverfahrens hervorgehoben werden: In vielen Lehrbüchern zur ZPO wird nach der Reform aus dem Jahr 2002 nur in kurzer Form auf den Gesetzeswortlaut und einige Aufsätze verweisen; hier aber findet man fundierte Ausführungen und kann sich nach der Lektüre sicher in Klausuren fühlen. Die Gestaltung des Buches ist unter dem Aspekt der lernintensiven Lektüre hervorragend gelungen, wenn auch unter generellem Verzicht auf graphische Elemente. Die Textabschnitte sind übersichtlich und mit genug Freiraum angeordnet, so dass die Lektüre einfach erfolgen kann. Die abgesetzten Fußnoten drängen sich nicht in den Vordergrund, so dass man tatsächlich nur bei Bedarf einen Blick darauf werfen kann. Im Text verteilt sind aber dennoch etliche Hinweise auf Rechtsprechung und Literatur, was man eventuell einmal vereinheitlichen sollte. Man findet ebenso keine fett gedruckten Schlüsselbegriffe, was aber durch das System der Überschriften und ihrer Ausgestaltung aufgewogen wird. Im Regelfall wird der Leser anhand des Layouts sicher durch die Materie geführt und kann seine ganze Konzentration der inhaltlichen Rezeption widmen. Diese Qualität ist bei vielen Lehrbüchern nicht gegeben, so dass dies für das vorliegende Werk einen echten Pluspunkt darstellt. Die Anschaffung des Werkes dürfte für Studenten und Referendare preislich hart an der Schmerzgrenze liegen. Jedoch ist die Lektüre während der Ausbildung geradezu verpflichtend, wenn man das Zivilrecht nicht nur nebenbei zu betreiben gedenkt, und auch als Investition in die Zukunft, z.B. für den Schwerpunktbereich oder die Ausrichtung der Prüfungsaspekte auf die Sicht des Rechtsanwalts, lohnt sich die Anschaffung ungemein. Auch diesmal gilt und dies gerade aufgrund der Verschlankung: Eine vollends gelungene Neuauflage und eine „sichere Bank“ für die Zivilstation!

Der Klassiker zum Zivilprozessrecht ist bereits sechs Jahre nach der Vorauflage neu erschienen und steht in gewohnt umfangreicher Form, aber dennoch deutlich verschlankt (nur noch knapp 1200 statt zuvor nahezu 1400 Seiten) zur Bearbeitung zur Verfügung. Nach dem Tod des Autors Schwab im Jahr 2008 wird das Standardwerk nun allein von Gottwald betreut. Neben den ohnehin schon zeitlosen Kapiteln wurde das Lehrbuch den aktuellen Entwicklungen sowohl auf deutscher als auch auf europäischer Ebene angepasst. Eine schwierige Entscheidung wie auch bei ZPO-Kommentaren ist die Frage, wie man mit dem FamFG umzugehen pflegt. Hier wurden wegen der weiterhin bestehenden Verweisungen auf die ZPO Scheidungs- und Folgesachen sowie Familienstreitsachen in der Darstellung belassen, sicherlich zum Vorteil für den Leser. Als eines der wenigen ZPO-Bücher hat dieses seinen Fokus explizit auf Studenten und junge Forscher.

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Die Erwartungen an ein Lehrbuch von diesen Ausmaßen richten sich vor allem an die Detailgenauigkeit, also die Darstellung von Haupt- und Randaspekten der ZPO sowie der grundlegenden Erörterung klassischer Themen. In dieser Hinsicht wird der Leser nicht enttäuscht. Den umfassenden einleitenden Erläuterungen zum Zivilprozess, sowohl historisch, inlandsbezogen und hinsichtlich des ausländischen Rechts, ist wenig hinzuzufügen. Der Autor versäumt es nie, durch Verweise auf spätere Kapitel klarzustellen, dass allgemeine Ausführungen kaum ohne praktische Integration in das anzuwendende Zivilprozessrecht bleiben. Dies kann man exemplarisch bei den Einzelfragen des internationalen Prozessrechts sehen. Grundlegende Lektüre für Referendare sollten die Kapitel zum Stand des Richters im deutschen Recht sein, wenn sie schon für einige Monate gedanklich in dessen Rolle schlüpfen dürfen.

Lesenswert während der gesamten juristischen Ausbildung sind viele Aspekte der Zulässigkeit einer Klage vor den Zivilgerichten. Die Ausführungen zur Zuständigkeit, national wie international, setzen dem Leser einen Prüfungspunkt auseinander, der in der Praxis von wesentlicher Bedeutung ist, in Klausuren aber meist mit wenigen Sätzen abgehakt wird. Ebenfalls zu empfehlen sind die Kapitel zur Prozessführungsbefugnis, bei dem einmal in aller Ausführlichkeit dargestellt wird, wie viele offene und weniger bekannte Fälle es gibt, in denen eine andere Person Ansprüche vor Gericht geltend machen darf. Übersichtlich und rechtswegübergreifend nützlich sind die Abschnitte zur Prozesskostenhilfe, die sowohl die materiellen wie die verfahrensrechtlichen Voraussetzungen explizit behandeln und die Anwendung im Alltag wesentlich erleichtern dürften. Spezialfragen wie Aussetzung und Unterbrechung des Verfahrens werden instruktiv dargestellt. Die Verfahrensprinzipien dürfen als einer der besten Abschnitte des Buches gar nicht oft genug zur Lektüre angeraten werden. Als abschließende Empfehlung soll die Darstellung des Berufungsverfahrens hervorgehoben werden: In vielen Lehrbüchern zur ZPO wird nach der Reform aus dem Jahr 2002 nur in kurzer Form auf den Gesetzeswortlaut und einige Aufsätze verweisen; hier aber findet man fundierte Ausführungen und kann sich nach der Lektüre sicher in Klausuren fühlen.

Die Gestaltung des Buches ist unter dem Aspekt der lernintensiven Lektüre hervorragend gelungen, wenn auch unter generellem Verzicht auf graphische Elemente. Die Textabschnitte sind übersichtlich und mit genug Freiraum angeordnet, so dass die Lektüre einfach erfolgen kann. Die abgesetzten Fußnoten drängen sich nicht in den Vordergrund, so dass man tatsächlich nur bei Bedarf einen Blick darauf werfen kann. Im Text verteilt sind aber dennoch etliche Hinweise auf Rechtsprechung und Literatur, was man eventuell einmal vereinheitlichen sollte. Man findet ebenso keine fett gedruckten Schlüsselbegriffe, was aber durch das System der Überschriften und ihrer Ausgestaltung aufgewogen wird. Im Regelfall wird der Leser anhand des Layouts sicher durch die Materie geführt und kann seine ganze Konzentration der inhaltlichen Rezeption widmen. Diese Qualität ist bei vielen Lehrbüchern nicht gegeben, so dass dies für das vorliegende Werk einen echten Pluspunkt darstellt.

Die Anschaffung des Werkes dürfte für Studenten und Referendare preislich hart an der Schmerzgrenze liegen. Jedoch ist die Lektüre während der Ausbildung geradezu verpflichtend, wenn man das Zivilrecht nicht nur nebenbei zu betreiben gedenkt, und auch als Investition in die Zukunft, z.B. für den Schwerpunktbereich oder die Ausrichtung der Prüfungsaspekte auf die Sicht des Rechtsanwalts, lohnt sich die Anschaffung ungemein. Auch diesmal gilt und dies gerade aufgrund der Verschlankung: Eine vollends gelungene Neuauflage und eine „sichere Bank“ für die Zivilstation!

geschrieben am 11.07.2010 | 650 Wörter | 4154 Zeichen

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