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InsO


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Rezension von

Dr. Benjamin Krenberger

InsO Drei Jahre nach der vielbeachteten Erstauflage ist dieser Kommentar zur Insolvenzordnung neu erschienen und hat trotz dieser kurzen Zeitspanne jede Menge gesetzliche Neuregelungen zu verarbeiten, darunter das MoMiG sowie das Finanzmarktstabilisierungsgesetz. Schwerpunkt des Kommentars ist daneben weiterhin die Rezeption der umfangreichen insolvenzrechtlichen Rechtsprechung. Knapp ĂŒber 1450 Seiten inklusive eines Sachverzeichnisses sorgen fĂŒr ausreichende und ausgewogene Informationen fĂŒr den Leser. Die Gestaltung des Kommentars ist angenehm mit gut untergliedertem Fließtext, echten Fußnoten und prĂ€zise eingesetzten Hervorhebungen. Zum Teil werden den Normen kurze Gliederungen der Kommentierung beigefĂŒgt. Literaturempfehlungen werden in großer Bandbreite gegeben. Sonstige, insbesondere graphische Elemente sind nicht vorhanden. Kommentiert werden die InsO, die EuInsVO mit Art. 102 EGInsO sowie die InsVV. ZunĂ€chst positiv auffĂ€llig ist die ausfĂŒhrliche verfahrensrechtliche Kommentierung, die neben den natĂŒrlich entsprechend umfassend dargestellten Schwergewichten der Insolvenzanfechtung oder der Vertragsfortsetzung gerade nicht untergeht und damit dem Praktiker mit wichtigen Details versorgt. Dazu darf man beispielsweise die ErlĂ€uterungen zur ZustĂ€ndigkeit sowie zur Erschleichung der ZustĂ€ndigkeit zĂ€hlen, aber auch das akribisch aufbereitete Beschwerderecht sowie die Durchsetzung der Pflichten des Schuldners mittels Zwangsmaßnahmen des Gerichts. Ebenso hierher gehört die mittlerweile exzessiv betriebene Verwalterauswahl nach Kriterienkatalogen, die anhand der verschiedenen QualitĂ€tsansprĂŒche anschaulich abgebildet ist. Schließlich lobend zu nennen ist die Kommentierung zur Feststellung von Forderungen vor den Zivilgerichten, die gerade dem nicht insolvenzrechtlich befassten Richter eine prĂ€zise und rasche Orientierung ermöglichen. Grundfragen des Verfahrens finden in ausreichendem Umfang ihren Widerhall in den Kommentierungen, sodass der Leser Streitfragen und InterpretationsspielrĂ€ume erkennen und fĂŒr sich entscheiden kann. Schön zu sehen ist dies z.B. bei der Reichweite der angeordneten Sicherungsmaßnahmen im Rahmen der vorlĂ€ufigen Verwaltung, aber auch bei den Einzelheiten der Restschuldbefreiung, wobei man hier dem Kommentator zugestehen muss, dass die Masse der Entscheidungen mit Analogien und ErgĂ€nzungen der InsO, die in den letzten Monaten erging, kaum einem Werk eine aktuelle bzw. dies alles voraussehende Kommentierung ermöglicht. Erfreulich ist in diesem Zusammenhang auch, dass das Privatinsolvenzverfahren sehr genau erlĂ€utert ist und damit keine Wertigkeit zulasten der „echten“ oder „großen“ Insolvenzen getroffen wurde. Ebenfalls herauszustellen ist die Tatsache, dass bei sich bietender Gelegenheit materiell-rechtlich nicht nur ein GerĂŒst angeboten wird, sondern auch Zusatzinformationen gegeben werden: neben sachenrechtlichen Klassikern bei Aussonderung und Absonderung kommen deshalb z.B. wie selbstverstĂ€ndlich auch andere Sicherungs- und Finanzierungsinstrumente zur Sprache, etwa Leasing oder Factoring, und prĂ€gen so ein stimmiges Gesamtbild zur Norm. In den Kommentierungen zum internationalen Insolvenzrecht sind die ErklĂ€rungen zur ZustĂ€ndigkeit unter exakter Rezeption der EuGH-Rechtsprechung lesenswert. Der Anspruch der Herausgeberin, einen kompakten, aber dennoch umfassenden Kommentar zur InsO vorzulegen, ist auch in der zweiten Auflage souverĂ€n erfĂŒllt. NatĂŒrlich mag man Detailprobleme in mehrbĂ€ndigen Werken ausfĂŒhrlicher finden, aber der Kern der jeweils aufgeworfenen Rechtsfragen wird auch hier prĂ€gnant und vor allem anschaulich erarbeitet und erlĂ€utert. Auf diese Weise kann man den Kommentar zur GrundlagenlektĂŒre, ja sogar im Rahmen der juristischen Ausbildung ebenso effektiv einsetzen wie zur punktuellen Nachschau. Eine gelungene Neuauflage.

Drei Jahre nach der vielbeachteten Erstauflage ist dieser Kommentar zur Insolvenzordnung neu erschienen und hat trotz dieser kurzen Zeitspanne jede Menge gesetzliche Neuregelungen zu verarbeiten, darunter das MoMiG sowie das Finanzmarktstabilisierungsgesetz. Schwerpunkt des Kommentars ist daneben weiterhin die Rezeption der umfangreichen insolvenzrechtlichen Rechtsprechung. Knapp ĂŒber 1450 Seiten inklusive eines Sachverzeichnisses sorgen fĂŒr ausreichende und ausgewogene Informationen fĂŒr den Leser.

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Die Gestaltung des Kommentars ist angenehm mit gut untergliedertem Fließtext, echten Fußnoten und prĂ€zise eingesetzten Hervorhebungen. Zum Teil werden den Normen kurze Gliederungen der Kommentierung beigefĂŒgt. Literaturempfehlungen werden in großer Bandbreite gegeben. Sonstige, insbesondere graphische Elemente sind nicht vorhanden.

Kommentiert werden die InsO, die EuInsVO mit Art. 102 EGInsO sowie die InsVV. ZunĂ€chst positiv auffĂ€llig ist die ausfĂŒhrliche verfahrensrechtliche Kommentierung, die neben den natĂŒrlich entsprechend umfassend dargestellten Schwergewichten der Insolvenzanfechtung oder der Vertragsfortsetzung gerade nicht untergeht und damit dem Praktiker mit wichtigen Details versorgt. Dazu darf man beispielsweise die ErlĂ€uterungen zur ZustĂ€ndigkeit sowie zur Erschleichung der ZustĂ€ndigkeit zĂ€hlen, aber auch das akribisch aufbereitete Beschwerderecht sowie die Durchsetzung der Pflichten des Schuldners mittels Zwangsmaßnahmen des Gerichts. Ebenso hierher gehört die mittlerweile exzessiv betriebene Verwalterauswahl nach Kriterienkatalogen, die anhand der verschiedenen QualitĂ€tsansprĂŒche anschaulich abgebildet ist. Schließlich lobend zu nennen ist die Kommentierung zur Feststellung von Forderungen vor den Zivilgerichten, die gerade dem nicht insolvenzrechtlich befassten Richter eine prĂ€zise und rasche Orientierung ermöglichen.

Grundfragen des Verfahrens finden in ausreichendem Umfang ihren Widerhall in den Kommentierungen, sodass der Leser Streitfragen und InterpretationsspielrĂ€ume erkennen und fĂŒr sich entscheiden kann. Schön zu sehen ist dies z.B. bei der Reichweite der angeordneten Sicherungsmaßnahmen im Rahmen der vorlĂ€ufigen Verwaltung, aber auch bei den Einzelheiten der Restschuldbefreiung, wobei man hier dem Kommentator zugestehen muss, dass die Masse der Entscheidungen mit Analogien und ErgĂ€nzungen der InsO, die in den letzten Monaten erging, kaum einem Werk eine aktuelle bzw. dies alles voraussehende Kommentierung ermöglicht. Erfreulich ist in diesem Zusammenhang auch, dass das Privatinsolvenzverfahren sehr genau erlĂ€utert ist und damit keine Wertigkeit zulasten der „echten“ oder „großen“ Insolvenzen getroffen wurde. Ebenfalls herauszustellen ist die Tatsache, dass bei sich bietender Gelegenheit materiell-rechtlich nicht nur ein GerĂŒst angeboten wird, sondern auch Zusatzinformationen gegeben werden: neben sachenrechtlichen Klassikern bei Aussonderung und Absonderung kommen deshalb z.B. wie selbstverstĂ€ndlich auch andere Sicherungs- und Finanzierungsinstrumente zur Sprache, etwa Leasing oder Factoring, und prĂ€gen so ein stimmiges Gesamtbild zur Norm. In den Kommentierungen zum internationalen Insolvenzrecht sind die ErklĂ€rungen zur ZustĂ€ndigkeit unter exakter Rezeption der EuGH-Rechtsprechung lesenswert.

Der Anspruch der Herausgeberin, einen kompakten, aber dennoch umfassenden Kommentar zur InsO vorzulegen, ist auch in der zweiten Auflage souverĂ€n erfĂŒllt. NatĂŒrlich mag man Detailprobleme in mehrbĂ€ndigen Werken ausfĂŒhrlicher finden, aber der Kern der jeweils aufgeworfenen Rechtsfragen wird auch hier prĂ€gnant und vor allem anschaulich erarbeitet und erlĂ€utert. Auf diese Weise kann man den Kommentar zur GrundlagenlektĂŒre, ja sogar im Rahmen der juristischen Ausbildung ebenso effektiv einsetzen wie zur punktuellen Nachschau. Eine gelungene Neuauflage.

geschrieben am 10.07.2010 | 471 Wörter | 3410 Zeichen

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