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Vereins- und Verbandsrecht


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Rezension von

Dr. Benjamin Krenberger

Vereins- und Verbandsrecht Das einst von Reichert begründete Handbuch zum Vereins- und Verbandsrecht ist eine Institution in diesem Rechtsgebiet. Dennoch können sich die Autoren auf dem Status als Klassiker nicht ausruhen, sondern müssen dieses sich insbesondere durch die Rechtsprechung ständig in Bewegung befindliche Rechtsgebiet aktuell halten, sodass schon drei Jahre nach der Vorauflage die neue, 14. Auflage auf den Markt kommt. Es warten dabei aber nicht nur inzwischen mehr als 1600 Buchseiten inklusive Verzeichnissen auf die Leser und Rechtsanwender. Die Autoren haben auch inhaltliche Änderungen vorgenommen: nach einem quasi vor die Klammer gezogenen Kapitel zu den rechtlichen Grundlagen folgen eigene Abschnitte zum privaten, dann zum öffentlichen Vereinsrecht, zum internationalen Privatrecht sowie zur Besteuerung. Leider wurden auch die Randnummern ganz neu vergeben und beginnen in jedem der fünf Kapitel von vorne, was die Zitierung, insbesondere auflagenübergreifend etwas erschwert. Erfreulich ist die hohe Nachweisdichte in einem echten Fußnotenapparat, der konsequent Datum und Aktenzeichen der ausgesuchten Entscheidungen vorhält, was die Nachsuche in Datenbanken enorm erleichtert und dazu die Fehlerquote bei Zitaten absenkt. Die Gestaltung des Werks selbst ist lesefreundlich, wenngleich textlastig. Durch seitliche Abstände, sinnvolle Absatzuntergliederungen, fett gedruckte Leitworte, Aufzählungen und teilweise Formulierungen wird die durchgehende Lektüre leicht gemacht. Trotz der systematischen Unterteilung der Materie in fünf Kapitel darf dies nicht darüber hinwegtäuschen, dass das Buch klare Schwerpunkte setzt: das private Vereinsrecht stellt mit 1200 Seiten Umfang das absolute Schwergewicht innerhalb des Werks dar. Dies entspricht natürlich auch dem Beratungsbedürfnis der Praxis. Positiv auffällig ist dabei, dass die Vereinsgeschäfte und rechtlichen Probleme sowohl für die Interna wie auch nach außen berücksichtigt werden. Auf diese Weise ergibt sich ein angenehm vollständiges Gesamtbild. So werden Schritte wie die Eintragung im Vereinsregister (wobei das gerichtliche Verfahren im weiteren Verlauf noch ein eigenes Unterkapitel erhält) oder die Benennung des Vereins samt Namensschutz ebenso ausführlich aufbereitet wie etwa das Verfahren zur Durchsetzung der Vereinsordnung oder die Mitgliederversammlung. Ebenso werden Stadien des Vereins benannt, die zu rechtlichen Schwierigkeiten führen können, etwa das Insolvenzverfahren, die Liquidierung oder auch die Umwandlung eines Vereins. Lesenswert ist auch das Unterkapitel zur Vereinsschiedsgerichtsbarkeit, gerade was die Besetzung oder auch die Grundzüge des Verfahrens angeht. Mit großem Interesse gelesen habe ich zudem das Unterkapitel zum Verbot eines Vereins nach dem VereinsG, das von der Verfügung bis zum Vollzug samt Rechtsschutzmöglichkeiten alle wichtigen Themen aufgreift. Ebenso habe ich im Kapitel 5 die Ausführungen zur Gemeinnützigkeit von Vereinen durchgesehen. Die dortigen Erläuterungen sind auch für juristische Laien ein guter Leitfaden, um die wirtschaftlichen Aktivitäten eines Vereins im Hinblick auf die AO zu prüfen und ggf. zu korrigieren. Insbesondere die Darstellung zum Sponsoring ist mit Blick auf Verein und Sponsoren ausgestaltet worden und trotz ihrer Kürze sehr lehrreich. Das Werk wird seinem Ruf als belastbares Kompendium auch in der Neuauflage mehr als gerecht. Wer sich mit Vereinen befassen muss, sei es als Jurist oder „nur“ als engagierter Funktionär, wird in dem Handbuch Wissen und Hinweise in einer Reichhaltigkeit vorfinden, die Maßstäbe setzen. Sowohl was rein formale Vorgänge, aber auch was rechtliche Detailfragen angeht, findet man Antworten und Lösungsvorschläge.

Das einst von Reichert begründete Handbuch zum Vereins- und Verbandsrecht ist eine Institution in diesem Rechtsgebiet. Dennoch können sich die Autoren auf dem Status als Klassiker nicht ausruhen, sondern müssen dieses sich insbesondere durch die Rechtsprechung ständig in Bewegung befindliche Rechtsgebiet aktuell halten, sodass schon drei Jahre nach der Vorauflage die neue, 14. Auflage auf den Markt kommt.

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Es warten dabei aber nicht nur inzwischen mehr als 1600 Buchseiten inklusive Verzeichnissen auf die Leser und Rechtsanwender. Die Autoren haben auch inhaltliche Änderungen vorgenommen: nach einem quasi vor die Klammer gezogenen Kapitel zu den rechtlichen Grundlagen folgen eigene Abschnitte zum privaten, dann zum öffentlichen Vereinsrecht, zum internationalen Privatrecht sowie zur Besteuerung. Leider wurden auch die Randnummern ganz neu vergeben und beginnen in jedem der fünf Kapitel von vorne, was die Zitierung, insbesondere auflagenübergreifend etwas erschwert. Erfreulich ist die hohe Nachweisdichte in einem echten Fußnotenapparat, der konsequent Datum und Aktenzeichen der ausgesuchten Entscheidungen vorhält, was die Nachsuche in Datenbanken enorm erleichtert und dazu die Fehlerquote bei Zitaten absenkt. Die Gestaltung des Werks selbst ist lesefreundlich, wenngleich textlastig. Durch seitliche Abstände, sinnvolle Absatzuntergliederungen, fett gedruckte Leitworte, Aufzählungen und teilweise Formulierungen wird die durchgehende Lektüre leicht gemacht.

Trotz der systematischen Unterteilung der Materie in fünf Kapitel darf dies nicht darüber hinwegtäuschen, dass das Buch klare Schwerpunkte setzt: das private Vereinsrecht stellt mit 1200 Seiten Umfang das absolute Schwergewicht innerhalb des Werks dar. Dies entspricht natürlich auch dem Beratungsbedürfnis der Praxis. Positiv auffällig ist dabei, dass die Vereinsgeschäfte und rechtlichen Probleme sowohl für die Interna wie auch nach außen berücksichtigt werden. Auf diese Weise ergibt sich ein angenehm vollständiges Gesamtbild. So werden Schritte wie die Eintragung im Vereinsregister (wobei das gerichtliche Verfahren im weiteren Verlauf noch ein eigenes Unterkapitel erhält) oder die Benennung des Vereins samt Namensschutz ebenso ausführlich aufbereitet wie etwa das Verfahren zur Durchsetzung der Vereinsordnung oder die Mitgliederversammlung. Ebenso werden Stadien des Vereins benannt, die zu rechtlichen Schwierigkeiten führen können, etwa das Insolvenzverfahren, die Liquidierung oder auch die Umwandlung eines Vereins. Lesenswert ist auch das Unterkapitel zur Vereinsschiedsgerichtsbarkeit, gerade was die Besetzung oder auch die Grundzüge des Verfahrens angeht.

Mit großem Interesse gelesen habe ich zudem das Unterkapitel zum Verbot eines Vereins nach dem VereinsG, das von der Verfügung bis zum Vollzug samt Rechtsschutzmöglichkeiten alle wichtigen Themen aufgreift. Ebenso habe ich im Kapitel 5 die Ausführungen zur Gemeinnützigkeit von Vereinen durchgesehen. Die dortigen Erläuterungen sind auch für juristische Laien ein guter Leitfaden, um die wirtschaftlichen Aktivitäten eines Vereins im Hinblick auf die AO zu prüfen und ggf. zu korrigieren. Insbesondere die Darstellung zum Sponsoring ist mit Blick auf Verein und Sponsoren ausgestaltet worden und trotz ihrer Kürze sehr lehrreich.

Das Werk wird seinem Ruf als belastbares Kompendium auch in der Neuauflage mehr als gerecht. Wer sich mit Vereinen befassen muss, sei es als Jurist oder „nur“ als engagierter Funktionär, wird in dem Handbuch Wissen und Hinweise in einer Reichhaltigkeit vorfinden, die Maßstäbe setzen. Sowohl was rein formale Vorgänge, aber auch was rechtliche Detailfragen angeht, findet man Antworten und Lösungsvorschläge.

geschrieben am 05.01.2019 | 497 Wörter | 3193 Zeichen

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