Navigation

Seiten der Rubrik "Bücher"


Google Anzeigen

Anzeigen

Bücher

Internationales und Europäisches Familienrecht


Statistiken
  • 2088 Aufrufe

Informationen zum Buch
  ISBN
  Autor
  Verlag
  Sprache
  Seiten
  Erscheinungsjahr
  Extras

Rezension von

Dr. Benjamin Krenberger

Internationales und Europäisches Familienrecht Die internationalen Bezüge eines Rechtsgebiets meidet man in der täglichen Praxis normalerweise so gut es geht, da es sich meist um komplizierte Einzelfälle handelt. In Familiensachen ist dies jedoch nicht möglich, da sich zum einen innerhalb der EU mit den zugrundeliegenden Verordnungen zahlreiche Streitigkeiten ergeben, die es zu entscheiden gilt. Zum anderen sind Fälle mit internationalem Bezug in einer immer mobiler werdenden Gesellschaft unausweichlich, sodass auch diesbezüglich ein Wegweiser durch das Dickicht der multi- und bilateralen völkerrechtlichen Verträge notwendig ist. Der Hausmann bietet für beide Problemlagen eine Lösung aus einem Guss. Bemerkenswert ist gleich eingangs, dass dieses mit Verzeichnissen fast 1750 Seiten starke Kommentarwerk nur von einem Bearbeiter unterhalten und gepflegt wird. Dies sorgt natürlich für eine Kohärenz der Ausführungen, gerade weil es immer wechselseitig notwendige Erläuterungen und Abgrenzungen zwischen den Verträgen und Verordnungen gibt. Der Kommentar bietet dem Rechtsanwender zunächst drei große Abschnitte, „Teile“ genannt, und zwar über das Erkenntnisverfahren, danach die Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Entscheidungen, sodann die internationale Zusammenarbeit der Gerichte und Behörden in Familiensachen und schließlich, als vierten Teil, Textanhänge. Innerhalb der Abschnitte werden dann die einzelnen Kapitel zunächst nach dem Gegenstand des Verfahrens sortiert, also Ehesachen, Güterrecht, Unterhalt, Versorgungsausgleich, Ehewohnung, Haushalt, Gewaltschutz, Kindschaftssachen, Abstammung, Adoption, Lebenspartnerschaft und Betreuung – jeweils sofern von Relevanz. Kapitelintern erfolgt die Untergliederung sodann durch Ausführungen und Normen zur Zuständigkeit und zum internationalen Privatrecht. Dabei werden die betroffenen Normen kommentiert, aber noch viel wichtiger für den Leser sind die zahlreichen Vorbemerkungen, in denen Zusammenhänge aufgezeigt und Grundlagenwissen vermittelt wird. Die interne Verweistechnik ist gut ausgeprägt, aber das sorgt mitunter für ein Hin- und Herspringen. So ist thematisch ganz zwangsläufig das FamIntRVG im zweitel Teil des Buches abgedruckt und kommentiert, die zu den jeweiligen Normen passenden Rechtsgrundlagen aber an anderer Stelle, so das HKÜ dann im Teil zur Behördenzusammenarbeit, wohingegen die Abgrenzung zur EuEheVO dann im Teil zum Erkenntnisverfahren erfolgt, da ja dort im Rahmen der Sorgerechtsentscheidung auch eine Rückführungsentscheidung getroffen werden kann. Diese Verweis- und Darstellungsart setzt natürlich beim Nutzer des Kommentars ein bestimmtes Grundlagenwissen voraus, sodass zumindest die anfängliche Arbeit mit dem Werk etwas verwirrend sein kann. Nach einer Weile hat man sich aber daran gewöhnt und ist froh um die richtige Verortung im jeweiligen Verfahrensabschnitt. Zudem wird zu Beginn eines neuen Kapitels stets auf die korrelierenden Kapitel in den anderen Teilen verwiesen. Praxisbedingt habe ich mir neben den hervorragenden Ausführungen zur HKÜ auch den großen Abschnitt zur Adoption genauer angesehen. Dort werden insbesondere das AdWirkG und die Differenzierung der möglichen Verfahrensgestaltungen sehr gut verständlich aufbereitet, sodass man mitunter bei der Lektüre ein Hybridwerk aus Kommentar und Handbuch vor sich hat, sehr zum Vorteil für den Rechtsanwender. Selbst wenn Problemkonstellationen platzbedingt nur knapp angerissen werden können, etwa die fehlenden Einwilligungen der leiblichen Eltern zur starken Adoption bzw. die Möglichkeit des Ersetzens der Einwilligung, erhält der Leser alle notwendigen Informationen samt aktueller Fundstellen. Auch wenn ich persönlich die (vermeintlich einfacheren) rein nationalen Sachverhalte lieber entscheide als solche mit internationalem Bezug, ist es gut zu wissen, wenn man den Hausmann griffbereit hat. Der Kommentar hat mich überzeugt und ist inzwischen fester Bestandteil meines Handapparats.

Die internationalen Bezüge eines Rechtsgebiets meidet man in der täglichen Praxis normalerweise so gut es geht, da es sich meist um komplizierte Einzelfälle handelt. In Familiensachen ist dies jedoch nicht möglich, da sich zum einen innerhalb der EU mit den zugrundeliegenden Verordnungen zahlreiche Streitigkeiten ergeben, die es zu entscheiden gilt. Zum anderen sind Fälle mit internationalem Bezug in einer immer mobiler werdenden Gesellschaft unausweichlich, sodass auch diesbezüglich ein Wegweiser durch das Dickicht der multi- und bilateralen völkerrechtlichen Verträge notwendig ist. Der Hausmann bietet für beide Problemlagen eine Lösung aus einem Guss.

weitere Rezensionen von Dr. Benjamin Krenberger


Bemerkenswert ist gleich eingangs, dass dieses mit Verzeichnissen fast 1750 Seiten starke Kommentarwerk nur von einem Bearbeiter unterhalten und gepflegt wird. Dies sorgt natürlich für eine Kohärenz der Ausführungen, gerade weil es immer wechselseitig notwendige Erläuterungen und Abgrenzungen zwischen den Verträgen und Verordnungen gibt.

Der Kommentar bietet dem Rechtsanwender zunächst drei große Abschnitte, „Teile“ genannt, und zwar über das Erkenntnisverfahren, danach die Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Entscheidungen, sodann die internationale Zusammenarbeit der Gerichte und Behörden in Familiensachen und schließlich, als vierten Teil, Textanhänge. Innerhalb der Abschnitte werden dann die einzelnen Kapitel zunächst nach dem Gegenstand des Verfahrens sortiert, also Ehesachen, Güterrecht, Unterhalt, Versorgungsausgleich, Ehewohnung, Haushalt, Gewaltschutz, Kindschaftssachen, Abstammung, Adoption, Lebenspartnerschaft und Betreuung – jeweils sofern von Relevanz. Kapitelintern erfolgt die Untergliederung sodann durch Ausführungen und Normen zur Zuständigkeit und zum internationalen Privatrecht. Dabei werden die betroffenen Normen kommentiert, aber noch viel wichtiger für den Leser sind die zahlreichen Vorbemerkungen, in denen Zusammenhänge aufgezeigt und Grundlagenwissen vermittelt wird.

Die interne Verweistechnik ist gut ausgeprägt, aber das sorgt mitunter für ein Hin- und Herspringen. So ist thematisch ganz zwangsläufig das FamIntRVG im zweitel Teil des Buches abgedruckt und kommentiert, die zu den jeweiligen Normen passenden Rechtsgrundlagen aber an anderer Stelle, so das HKÜ dann im Teil zur Behördenzusammenarbeit, wohingegen die Abgrenzung zur EuEheVO dann im Teil zum Erkenntnisverfahren erfolgt, da ja dort im Rahmen der Sorgerechtsentscheidung auch eine Rückführungsentscheidung getroffen werden kann. Diese Verweis- und Darstellungsart setzt natürlich beim Nutzer des Kommentars ein bestimmtes Grundlagenwissen voraus, sodass zumindest die anfängliche Arbeit mit dem Werk etwas verwirrend sein kann. Nach einer Weile hat man sich aber daran gewöhnt und ist froh um die richtige Verortung im jeweiligen Verfahrensabschnitt. Zudem wird zu Beginn eines neuen Kapitels stets auf die korrelierenden Kapitel in den anderen Teilen verwiesen.

Praxisbedingt habe ich mir neben den hervorragenden Ausführungen zur HKÜ auch den großen Abschnitt zur Adoption genauer angesehen. Dort werden insbesondere das AdWirkG und die Differenzierung der möglichen Verfahrensgestaltungen sehr gut verständlich aufbereitet, sodass man mitunter bei der Lektüre ein Hybridwerk aus Kommentar und Handbuch vor sich hat, sehr zum Vorteil für den Rechtsanwender. Selbst wenn Problemkonstellationen platzbedingt nur knapp angerissen werden können, etwa die fehlenden Einwilligungen der leiblichen Eltern zur starken Adoption bzw. die Möglichkeit des Ersetzens der Einwilligung, erhält der Leser alle notwendigen Informationen samt aktueller Fundstellen.

Auch wenn ich persönlich die (vermeintlich einfacheren) rein nationalen Sachverhalte lieber entscheide als solche mit internationalem Bezug, ist es gut zu wissen, wenn man den Hausmann griffbereit hat. Der Kommentar hat mich überzeugt und ist inzwischen fester Bestandteil meines Handapparats.

geschrieben am 27.09.2018 | 512 Wörter | 3413 Zeichen

Kommentare lesen Kommentar schreiben

Kommentare zur Rezension (0)

Platz für Anregungen und Ergänzungen