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EEG 2017


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Rezension von

Mandy Hrube

EEG 2017 Der Kommentar „EEG 2017 – Gesetz für den Ausbau erneuerbarer Energien“ von Univ.- Prof. i.R. Dr. iur. Dr. rer. pol. Peter Salje erscheint bereits in der 8. Auflage und setzt sich in dieser völlig neu bearbeiteten Auflage ausführlich mit den Neuerungen auseinander, die mit der detaillierten und aufwendigen Novellierung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes zum 01.01.2017 einhergegangen sind. Durch den Kommentar ist damit insbesondere eine umfassende Erörterung des Ausschreibungsregimes für größere Windenergieanlagen an Land, Windenergieanlagen auf See, Solaranlagen und Biomassenanlagen gewährleistet, die der Gesetzgeber durch die EEG-Novelle 2017 eingeführt hat. Das EEG 2017 umfasst nunmehr über 150 Rechtsvorschriften und vier Anlagen zu dem Gesetz. Durch die EEG-Novelle 2017 wurde das EEG zum einen um fast 50 Rechtsvorschriften erweitert und zum anderen wurden mehr als die Hälfte der alten Normen erheblich verändert. Diese Neuerungen greift der Kommentar vollumfänglich auf und bereitet diese für den Leser in verständlicher Weise auf. Dabei beginnt das Werk mit dem aktuellen Gesetzestext des EEG 2017 und den zugehörigen Anlagen. Es folgt eine umfangreiche Einführung, die die Stromeinspeisung aus Kraft-Wärme-Kopplung und aus regenerativen Energiequellen behandelt und die es dem Leser ermöglicht, einen vertieften Überblick über die Entwicklung und Förderung des Rechts der erneuerbaren Energien zu erlangen. Die Einführung wird dabei in fünf Abschnitte unterteilt, die sowohl Ausführungen zu den Arten und Quellen der Stromeinspeisung, zur Geschichte der Stromeinspeisung, dem System der finanziellen Förderung von erneuerbaren Energien, zu den Schranken des EEG als auch zu der Überwälzung von EEG-Lasten auf Stromkunden enthält. Nach der Einführung erfolgt eine umfassende Bearbeitung der einzelnen Rechtsvorschriften des EEG, wobei vor allem die Ausführungen zu den neu eingefügten Vorschriften gem. §§ 28 ff. EEG in Bezug auf das Ausschreibungsverfahren in Abschnitt 3 des Werkes Erwähnung finden müssen. Der Abschnitt 3 beginnt mit Vorbemerkungen zu den §§ 28 ff. EEG und bietet eine Übersicht über die Rechtsentwicklung des Ausschreibungsregimes, die Rahmenbedingungen der Förderung von Freiflächenanlagen im Rahmen des EEG 2014 und liefert zudem eine Begriffserklärung von Gebot und Zuschlag im Zusammenhang mit dem EEG 2017, da das neu eingefügte Ausschreibungsrecht diese zentralen Begriffe nicht definiert. Die Vorbemerkungen sind insofern nicht nur für denjenigen Leser, der im Bereich von Ausschreibungen keine vertieften Kenntnisse besitzt besonders wertvoll. An die Vorbemerkungen schließen sich ausführliche Kommentierungen zu den allgemeinen Ausschreibungsbestimmungen (§§ 28-35a EEG) an. Im Anschluss werden die besonderen Ausschreibungsvorschriften im Hinblick auf die verschiedenen erneuerbaren Energiequellen (§§ 36-39j EEG) bearbeitet, wobei die Ausführungen unter anderem durch die wiederholte Einarbeitung von Gesetzesbegründungen, Vorgaben der Bundesnetzagentur und Veranschaulichungsbeispielen in hohem Maße überzeugen kann. Neben der Neubearbeitung der Vorschriften über das Ausschreibungsregime von erneuerbaren Energiequellen beinhaltet der Kommentar unter anderem auch eine Neubearbeitung der Vorschriften des EEG über die Förderung von Mieterstrom in Form von Solarstrom durch das am 25.07.2017 in Kraft getretene Mieterstromgesetz. In diesem Zusammenhang ist insbesondere auf die Kommentierung des § 23b EEG und die direkt im Anschluss an diese Norm eingefügte Kommentierung zu § 42a EnWG hinzuweisen, die dem Leser damit sogar eine gesetzesübergreifende Übersicht über die Thematik verschafft und auch durch die Nennung eines Beispiels zu dem in § 23b Abs. 3 EEG geregelten jährlichen Förderdeckel von 500 MW zu überzeugen vermag. Zusammenfassend ist der Kommentar in jeglicher Hinsicht zu empfehlen, da durch das Werk eine umfassende und aktuelle Kommentierung des EEG 2017 gewährleistet ist, welche sowohl Gesetzesbegründungen, Literaturansichten, Rechtsprechung und Veranschaulichungsbeispiele in die Bearbeitung mit einbezieht. Besonders erwähnenswert ist darüber hinaus, dass das Recht der erneuerbaren Energien von Univ.- Prof. i.R. Dr. iur. Dr. rer. pol. Peter Salje bereits seit dem Stromeinspeisungsgesetz 1998 begleitet wird. Der Kommentar ist als absolutes Standardwerk anzusehen und als Arbeitsmittel in diesem Rechtsgebiet nicht mehr wegzudenken. Das Werk richtet sich dabei sowohl an Rechtsanwälte, Berater im Energiewirtschaftsrecht, Energieversorgungsunternehmen und -verbände, als auch an Gerichte, Ministerien und Behörden sowie an die Wissenschaft.

Der Kommentar „EEG 2017 – Gesetz für den Ausbau erneuerbarer Energien“ von Univ.- Prof. i.R. Dr. iur. Dr. rer. pol. Peter Salje erscheint bereits in der 8. Auflage und setzt sich in dieser völlig neu bearbeiteten Auflage ausführlich mit den Neuerungen auseinander, die mit der detaillierten und aufwendigen Novellierung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes zum 01.01.2017 einhergegangen sind. Durch den Kommentar ist damit insbesondere eine umfassende Erörterung des Ausschreibungsregimes für größere Windenergieanlagen an Land, Windenergieanlagen auf See, Solaranlagen und Biomassenanlagen gewährleistet, die der Gesetzgeber durch die EEG-Novelle 2017 eingeführt hat.

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Das EEG 2017 umfasst nunmehr über 150 Rechtsvorschriften und vier Anlagen zu dem Gesetz. Durch die EEG-Novelle 2017 wurde das EEG zum einen um fast 50 Rechtsvorschriften erweitert und zum anderen wurden mehr als die Hälfte der alten Normen erheblich verändert. Diese Neuerungen greift der Kommentar vollumfänglich auf und bereitet diese für den Leser in verständlicher Weise auf. Dabei beginnt das Werk mit dem aktuellen Gesetzestext des EEG 2017 und den zugehörigen Anlagen. Es folgt eine umfangreiche Einführung, die die Stromeinspeisung aus Kraft-Wärme-Kopplung und aus regenerativen Energiequellen behandelt und die es dem Leser ermöglicht, einen vertieften Überblick über die Entwicklung und Förderung des Rechts der erneuerbaren Energien zu erlangen. Die Einführung wird dabei in fünf Abschnitte unterteilt, die sowohl Ausführungen zu den Arten und Quellen der Stromeinspeisung, zur Geschichte der Stromeinspeisung, dem System der finanziellen Förderung von erneuerbaren Energien, zu den Schranken des EEG als auch zu der Überwälzung von EEG-Lasten auf Stromkunden enthält.

Nach der Einführung erfolgt eine umfassende Bearbeitung der einzelnen Rechtsvorschriften des EEG, wobei vor allem die Ausführungen zu den neu eingefügten Vorschriften gem. §§ 28 ff. EEG in Bezug auf das Ausschreibungsverfahren in Abschnitt 3 des Werkes Erwähnung finden müssen. Der Abschnitt 3 beginnt mit Vorbemerkungen zu den §§ 28 ff. EEG und bietet eine Übersicht über die Rechtsentwicklung des Ausschreibungsregimes, die Rahmenbedingungen der Förderung von Freiflächenanlagen im Rahmen des EEG 2014 und liefert zudem eine Begriffserklärung von Gebot und Zuschlag im Zusammenhang mit dem EEG 2017, da das neu eingefügte Ausschreibungsrecht diese zentralen Begriffe nicht definiert. Die Vorbemerkungen sind insofern nicht nur für denjenigen Leser, der im Bereich von Ausschreibungen keine vertieften Kenntnisse besitzt besonders wertvoll. An die Vorbemerkungen schließen sich ausführliche Kommentierungen zu den allgemeinen Ausschreibungsbestimmungen (§§ 28-35a EEG) an. Im Anschluss werden die besonderen Ausschreibungsvorschriften im Hinblick auf die verschiedenen erneuerbaren Energiequellen (§§ 36-39j EEG) bearbeitet, wobei die Ausführungen unter anderem durch die wiederholte Einarbeitung von Gesetzesbegründungen, Vorgaben der Bundesnetzagentur und Veranschaulichungsbeispielen in hohem Maße überzeugen kann.

Neben der Neubearbeitung der Vorschriften über das Ausschreibungsregime von erneuerbaren Energiequellen beinhaltet der Kommentar unter anderem auch eine Neubearbeitung der Vorschriften des EEG über die Förderung von Mieterstrom in Form von Solarstrom durch das am 25.07.2017 in Kraft getretene Mieterstromgesetz. In diesem Zusammenhang ist insbesondere auf die Kommentierung des § 23b EEG und die direkt im Anschluss an diese Norm eingefügte Kommentierung zu § 42a EnWG hinzuweisen, die dem Leser damit sogar eine gesetzesübergreifende Übersicht über die Thematik verschafft und auch durch die Nennung eines Beispiels zu dem in § 23b Abs. 3 EEG geregelten jährlichen Förderdeckel von 500 MW zu überzeugen vermag.

Zusammenfassend ist der Kommentar in jeglicher Hinsicht zu empfehlen, da durch das Werk eine umfassende und aktuelle Kommentierung des EEG 2017 gewährleistet ist, welche sowohl Gesetzesbegründungen, Literaturansichten, Rechtsprechung und Veranschaulichungsbeispiele in die Bearbeitung mit einbezieht. Besonders erwähnenswert ist darüber hinaus, dass das Recht der erneuerbaren Energien von Univ.- Prof. i.R. Dr. iur. Dr. rer. pol. Peter Salje bereits seit dem Stromeinspeisungsgesetz 1998 begleitet wird. Der Kommentar ist als absolutes Standardwerk anzusehen und als Arbeitsmittel in diesem Rechtsgebiet nicht mehr wegzudenken. Das Werk richtet sich dabei sowohl an Rechtsanwälte, Berater im Energiewirtschaftsrecht, Energieversorgungsunternehmen und -verbände, als auch an Gerichte, Ministerien und Behörden sowie an die Wissenschaft.

geschrieben am 26.05.2018 | 619 Wörter | 3996 Zeichen

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