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Handbuch des Domainrechts


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Rezension von

Mandy Hrube

Handbuch des Domainrechts Das Domainrecht galt lange Zeit als undurchsichtige Materie. Nach anfänglichen Konflikten zwischen Domainnamen und Kennzeichenrechten und einer hinterherhinkenden Praxis, hat sich die Rechtspraxis mittlerweile jedoch eine hinreichende Grundlage für den Umgang mit Domainstreitfällen aufgebaut. Mit dieser Materie befasst sich das „Handbuch des Domainrechts“, welches 9 Jahre nach der Erstauflage nunmehr in der 2. Auflage erschienen ist. Es entstand unter Beteiligung zahlreicher Autoren, die allesamt als Experten an der Entwicklung des Domainrechts beteiligt sind. Auf 1749 Seiten will es dem Praktiker eine Darstellung des nationalen und internationalen Domainrechts bieten. Inhaltlich ist das Werk übersichtlich und klar strukturiert in 6 Teile gegliedert: Teil 1 behandelt das Domain-Name-System, Grundsätze der Registrierung und die Streitbeilegung. Teil 2 befasst sich mit den nationalen Schutzsystemen. Die internationale Streitbeilegung ist Gegenstand von Teil 3 des Werkes. In Teil 4 wird auf “Joint Recommendation Concerning Provisions on the Protection of Marks, and other Industrial Property Rights in Signs on the Internet” eingegangen. Teil 5 liefert eine umfassende Länderübersicht. Das Werk endet mit Teil 6, dem Glossar, welches die wichtigsten Internet-Organisationen und technischen Begriffe erläutert. Ein Anhang mit den relevanten Texten, Verordnungen und Richtlinien des Domainrechts sowie ein übersichtliches Fälleverzeichnis zum Domainrecht, in dem sich nach Domainnamen geordnet über 1000 Entscheidungen der deutschen Rechtsprechung finden, runden das Gesamtbild ab. Das „Handbuch des Domainrechts“ behandelt das Domainrecht in all seinen Facetten, ist trotz seines hohen Qualitätslevels dabei jedoch stets verständlich. Die Erläuterung und Darstellung der unterschiedlichen Verfahren der Domainregistrierung und außergerichtlichen Streitbeilegung sowie die Entwicklung der Entscheidungspraxis der Mitgliedstaaten der EU und weiteren wichtigen Industriestaaten gelingt hervorragend. Den umfassendsten Teil – und damit den Schwerpunkt des Handbuchs – bildet die Darstellung nationaler Schutzsysteme (Teil 2), denen das Werk 975 Seiten (und damit mehr als die Hälfte des Gesamtwerkes) widmet. Von diesen 975 Seiten entfallen sodann ganze 360 Seiten auf das deutsche Domainrecht. Neben dieser ausführlichen Erläuterung des deutschen Domainrechts werden anschließend noch 19 weitere nationale Systeme erläutert, namentlich der folgenden Länder: Belgien, die Volksrepublik China, Dänemark, Frankreich, das Vereinigte Königreich von Großbritannien und Nordirland, Italien, Japan, Südkorea, die Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Russland, Schweden, Schweiz, Spanien, die Tschechische Republik, die Türkei sowie die Vereinigten Staaten von Amerika. Gelegentlich als etwas störend empfinde ich den (manchmal recht häufigen) Wechsel zwischen der deutschen und der englischen Sprache. So wird beispielsweise in Teil 3 im Rahmen der Behandlung der internationalen Streitbeilegung zunächst überwiegend auf Deutsch die Sunrise Dispute Resolution Policy (SDRP) und anschließend auf Englisch die Uniform Domain Name Dispute Resolution Policy (UDRP) behandelt. Persönlich hätte ich mir gewünscht, dass man konsequent und stärker (auch in anderen Abschnitten) vollständig in der englischen Sprache bleibt. Dies ist jedoch eine Geschmackssache. Nachbesserungsbedarf besteht allerdings im Sachregister, welches mit 24 Seiten nicht nur recht knapp, sondern auch nicht erschöpfend ist. Fazit: In der überschaubaren Anzahl an Fachliteratur im Domainrecht kann das „Handbuch des Domainrechts“ zweifelsfrei die Spitzenposition für sich beanspruchen. Mit seiner umfassenden Darstellung der Materie in hoher Qualität sucht es vergeblich nach gleichwertiger Konkurrenz. Für den Praktiker im Domainrecht ist das Werk ein unverzichtbares Hilfsmittel, an dem kein Weg vorbeiführt.

Das Domainrecht galt lange Zeit als undurchsichtige Materie. Nach anfänglichen Konflikten zwischen Domainnamen und Kennzeichenrechten und einer hinterherhinkenden Praxis, hat sich die Rechtspraxis mittlerweile jedoch eine hinreichende Grundlage für den Umgang mit Domainstreitfällen aufgebaut. Mit dieser Materie befasst sich das „Handbuch des Domainrechts“, welches 9 Jahre nach der Erstauflage nunmehr in der 2. Auflage erschienen ist. Es entstand unter Beteiligung zahlreicher Autoren, die allesamt als Experten an der Entwicklung des Domainrechts beteiligt sind. Auf 1749 Seiten will es dem Praktiker eine Darstellung des nationalen und internationalen Domainrechts bieten.

weitere Rezensionen von Mandy Hrube

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rezensiert seit
Buchtitel
1
03.11.2019
5
06.04.2019

Inhaltlich ist das Werk übersichtlich und klar strukturiert in 6 Teile gegliedert: Teil 1 behandelt das Domain-Name-System, Grundsätze der Registrierung und die Streitbeilegung. Teil 2 befasst sich mit den nationalen Schutzsystemen. Die internationale Streitbeilegung ist Gegenstand von Teil 3 des Werkes. In Teil 4 wird auf “Joint Recommendation Concerning Provisions on the Protection of Marks, and other Industrial Property Rights in Signs on the Internet” eingegangen. Teil 5 liefert eine umfassende Länderübersicht. Das Werk endet mit Teil 6, dem Glossar, welches die wichtigsten Internet-Organisationen und technischen Begriffe erläutert. Ein Anhang mit den relevanten Texten, Verordnungen und Richtlinien des Domainrechts sowie ein übersichtliches Fälleverzeichnis zum Domainrecht, in dem sich nach Domainnamen geordnet über 1000 Entscheidungen der deutschen Rechtsprechung finden, runden das Gesamtbild ab.

Das „Handbuch des Domainrechts“ behandelt das Domainrecht in all seinen Facetten, ist trotz seines hohen Qualitätslevels dabei jedoch stets verständlich. Die Erläuterung und Darstellung der unterschiedlichen Verfahren der Domainregistrierung und außergerichtlichen Streitbeilegung sowie die Entwicklung der Entscheidungspraxis der Mitgliedstaaten der EU und weiteren wichtigen Industriestaaten gelingt hervorragend. Den umfassendsten Teil – und damit den Schwerpunkt des Handbuchs – bildet die Darstellung nationaler Schutzsysteme (Teil 2), denen das Werk 975 Seiten (und damit mehr als die Hälfte des Gesamtwerkes) widmet. Von diesen 975 Seiten entfallen sodann ganze 360 Seiten auf das deutsche Domainrecht. Neben dieser ausführlichen Erläuterung des deutschen Domainrechts werden anschließend noch 19 weitere nationale Systeme erläutert, namentlich der folgenden Länder: Belgien, die Volksrepublik China, Dänemark, Frankreich, das Vereinigte Königreich von Großbritannien und Nordirland, Italien, Japan, Südkorea, die Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Russland, Schweden, Schweiz, Spanien, die Tschechische Republik, die Türkei sowie die Vereinigten Staaten von Amerika.

Gelegentlich als etwas störend empfinde ich den (manchmal recht häufigen) Wechsel zwischen der deutschen und der englischen Sprache. So wird beispielsweise in Teil 3 im Rahmen der Behandlung der internationalen Streitbeilegung zunächst überwiegend auf Deutsch die Sunrise Dispute Resolution Policy (SDRP) und anschließend auf Englisch die Uniform Domain Name Dispute Resolution Policy (UDRP) behandelt. Persönlich hätte ich mir gewünscht, dass man konsequent und stärker (auch in anderen Abschnitten) vollständig in der englischen Sprache bleibt. Dies ist jedoch eine Geschmackssache. Nachbesserungsbedarf besteht allerdings im Sachregister, welches mit 24 Seiten nicht nur recht knapp, sondern auch nicht erschöpfend ist.

Fazit: In der überschaubaren Anzahl an Fachliteratur im Domainrecht kann das „Handbuch des Domainrechts“ zweifelsfrei die Spitzenposition für sich beanspruchen. Mit seiner umfassenden Darstellung der Materie in hoher Qualität sucht es vergeblich nach gleichwertiger Konkurrenz. Für den Praktiker im Domainrecht ist das Werk ein unverzichtbares Hilfsmittel, an dem kein Weg vorbeiführt.

geschrieben am 22.01.2018 | 505 Wörter | 3379 Zeichen

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