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Mietrecht


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Rezension von

Mandy Hrube

Mietrecht Schmidt-Futterers Großkommentar zum Mietrecht (Herausgeber: Hubert Blank) ist kürzlich in der 13. Auflage erschienen. Die Neuauflage des 3065 Seiten umfassenden Werkes befindet sich auf dem Stand vom Frühsommer 2017. Seit der Vorauflage aus dem Jahr 2015 sind somit zwei Jahre vergangen, in denen sich das Mietrecht nicht nur stetig weiterentwickelt, sondern teilweise auch verändert hat, wie sich an der höchstrichterlichen Rechtsprechung zeigt, etwa zur Aufgabe der bisherigen Rechtsgrundsätze zur Wirksamkeit von Renovierungsklauseln bei Übergabe einer renovierungsbedürftigen Wohnung (BGH, Urteil vom 18.3.2015 – VIII ZR 185/14). Eine Vielzahl weiterer aktueller Entscheidungen, beispielsweise zum Schadensersatz bei Verletzung der sog. „Anbieterpflicht“ (BGH, Urteil vom 14.12.2016 – VIII ZR 232/15), zu den Anforderungen an eine Betriebskostenabrechnung (BGH, Urteil vom 20.1.2016 – VIII ZR 93/15), zur Höhe der Nutzungsentschädigung bei Vorenthaltung der Mietsache (BGH, Urteil vom 18.1.2017 – VIII ZR 17/16), zur doppelten Schriftformklausel (BGH, Urteil vom 25.1.2017 – XII ZR 69/16), zum Vorkaufsrecht des Mieters bei der Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen (BGH, Urteile vom 6.4.2016 – VIII ZR 143/15 und vom 7.12.2016 – VIII ZR 70/16) oder zur Kündigung wegen Zahlungsverzugs bei Mietzahlung durch das Jobcenter (BGH, Urteil vom 29.6.2016 – VIII ZR 173/15) wurden für die Neuauflage berücksichtigt und eingearbeitet. Der Kommentar besticht jedoch nicht nur durch seine Aktualität, sondern auch durch seine Übersichtlichkeit und umfassende Darstellung der Materie. Neben den mietrechtlichen Vorschriften des BGB werden auch die Heizkostenverordnung, Normen aus dem Wirtschaftsstrafgesetz und die relevanten Normen aus der ZPO kommentiert. Die Darstellung folgt dem Aufbau der jeweiligen Normen. Den Kommentierungen ist dabei eine systematische sowie eine alphabetische Übersicht vorangestellt, was ein schnelles Auffinden der benötigten Informationen ermöglicht, die mithilfe der umfangreichen weiterführenden Rechtsprechungs- und Literaturhinweise gezielt weiter vertieft werden können. Schlagwörter in der Kommentierung heben sich optisch fett hervor und auch Hinweise auf eine andere Auffassung verschwinden in den Fußnoten nicht aus dem Auge des Betrachters, sondern springen diesem durch die fett hervorgehobene Kennzeichnung sofort ins Auge. Darüber hinaus begnügt sich das Werk nicht lediglich damit problematische Konstellationen aufzuzeigen, sondern bietet auch konkrete Lösungsansätze und Argumentationshilfen. Der Kommentar schließt mit einem ausführlichen Sachregister, über das die einschlägigen Normen zu bestimmten Themen schnell aufgefunden werden können. Zusammenfassend lässt sich festhalten, dass der Großkommentar zum Mietrecht durch seine gekonnte Darstellung der aktuellen Lage des Mietrechts, bei der es in wissenschaftlicher Herangehensweise mietrechtliche Konstellationen betrachtet, diese dabei aber zugleich praxisnah aufbereitet, vollkommen überzeugt. Rechtsprobleme löst das Werk primär über die Gesetzesnorm, sodass der Kommentar insbesondere für Mietrechtler in Bereichen der Justiz, der Verwaltung, der Rechtsberatung und der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft geeignet ist. Aufgrund seiner klaren Struktur und verständlichen Darstellung kann der Kommentar jedoch auch für Vermieter und Mieter von Interesse sein, um über die geltende Rechtslage im Mietrecht informiert zu sein. Insbesondere für Praktiker ist der Großkommentar von Schmidt-Futterer jedoch ein ausgezeichnetes und unverzichtbares Hilfsmittel, das bei der Bearbeitung mietrechtlicher Fälle unter keinen Umständen fehlen darf.

Schmidt-Futterers Großkommentar zum Mietrecht (Herausgeber: Hubert Blank) ist kürzlich in der 13. Auflage erschienen. Die Neuauflage des 3065 Seiten umfassenden Werkes befindet sich auf dem Stand vom Frühsommer 2017. Seit der Vorauflage aus dem Jahr 2015 sind somit zwei Jahre vergangen, in denen sich das Mietrecht nicht nur stetig weiterentwickelt, sondern teilweise auch verändert hat, wie sich an der höchstrichterlichen Rechtsprechung zeigt, etwa zur Aufgabe der bisherigen Rechtsgrundsätze zur Wirksamkeit von Renovierungsklauseln bei Übergabe einer renovierungsbedürftigen Wohnung (BGH, Urteil vom 18.3.2015 – VIII ZR 185/14).

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Der Kommentar besticht jedoch nicht nur durch seine Aktualität, sondern auch durch seine Übersichtlichkeit und umfassende Darstellung der Materie. Neben den mietrechtlichen Vorschriften des BGB werden auch die Heizkostenverordnung, Normen aus dem Wirtschaftsstrafgesetz und die relevanten Normen aus der ZPO kommentiert. Die Darstellung folgt dem Aufbau der jeweiligen Normen. Den Kommentierungen ist dabei eine systematische sowie eine alphabetische Übersicht vorangestellt, was ein schnelles Auffinden der benötigten Informationen ermöglicht, die mithilfe der umfangreichen weiterführenden Rechtsprechungs- und Literaturhinweise gezielt weiter vertieft werden können. Schlagwörter in der Kommentierung heben sich optisch fett hervor und auch Hinweise auf eine andere Auffassung verschwinden in den Fußnoten nicht aus dem Auge des Betrachters, sondern springen diesem durch die fett hervorgehobene Kennzeichnung sofort ins Auge. Darüber hinaus begnügt sich das Werk nicht lediglich damit problematische Konstellationen aufzuzeigen, sondern bietet auch konkrete Lösungsansätze und Argumentationshilfen. Der Kommentar schließt mit einem ausführlichen Sachregister, über das die einschlägigen Normen zu bestimmten Themen schnell aufgefunden werden können.

Zusammenfassend lässt sich festhalten, dass der Großkommentar zum Mietrecht durch seine gekonnte Darstellung der aktuellen Lage des Mietrechts, bei der es in wissenschaftlicher Herangehensweise mietrechtliche Konstellationen betrachtet, diese dabei aber zugleich praxisnah aufbereitet, vollkommen überzeugt. Rechtsprobleme löst das Werk primär über die Gesetzesnorm, sodass der Kommentar insbesondere für Mietrechtler in Bereichen der Justiz, der Verwaltung, der Rechtsberatung und der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft geeignet ist. Aufgrund seiner klaren Struktur und verständlichen Darstellung kann der Kommentar jedoch auch für Vermieter und Mieter von Interesse sein, um über die geltende Rechtslage im Mietrecht informiert zu sein. Insbesondere für Praktiker ist der Großkommentar von Schmidt-Futterer jedoch ein ausgezeichnetes und unverzichtbares Hilfsmittel, das bei der Bearbeitung mietrechtlicher Fälle unter keinen Umständen fehlen darf.

geschrieben am 16.09.2017 | 472 Wörter | 3169 Zeichen

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