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Kommunalrecht


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Rezension von

Mandy Hrube

Kommunalrecht Das Kommunalrecht stellt einerseits ein hohes prüfungsrelevantes Gebiet im Öffentlichen Recht dar, ist andererseits jedoch auch eines der Gebiete, das Studenten am häufigsten Schwierigkeiten bereitet. Die Erstauflage des Lehrbuches „Kommunalrecht“ möchte dem entgegentreten und dem Leser den Zugang zu dieser Materie in verständlicher Weise eröffnen. Das Werk umfasst 341 Seiten und wurde von PD Dr. Andreas Engels (§§ 4,5, 7-9, 11 von Teil 2 des Buches) und PD Dr. Daniel Krausnick (Teil 1 sowie §§ 1-3, 6, 10 von Teil 2 des Buches) verfasst. Die Besonderheit und Stärke dieses Werkes liegt vor allem darin, dass sich die Autoren nicht nur gezielt auf ein einzelnes Bundesland beschränkt haben oder lediglich allgemeine Überblicke über das Kommunalrecht geben, sondern neben den länderübergreifenden Darstellungen auch auf die spezifischen landesrechtlichen Einzelheiten eingehen und das Kommunalrecht damit umfassend behandeln. Neben den Darstellungen zur Gemeinde als Ausgangspunkt des Werkes wird dabei auch auf die Besonderheiten der Kreise und anderer kommunaler Organisationsformen eingegangen. Die inhaltlichen Schwerpunkte liegen auf der Stellung der Gemeinden im bundesstaatlichen Gefüge, dem Kommunalverfassungsrecht, den Rechten und Pflichten von Bürgern und Einwohnern und dem Kommunalwirtschaftsrecht. Insbesondere der Leser ohne jegliche Vorkenntnisse profitiert von dem übersichtlichen Aufbau und der sprachlich gut verständlichen Darstellung, die ihn wie ein roter Faden durch das Kommunalrecht führt. Neben der reinen Wissensvermittlung und insgesamt 30 Fällen mit ausformulierter Lösung finden sich in diesem Werk zahlreiche Wiederholungs- und Vertiefungsfragen (z. B. „Definieren Sie den Begriff kommunale Gebietskörperschaft“ oder „Welche kommunalen Gebietskörperschaften existieren in ihrem Bundesland“). Weitere Möglichkeiten zur Vertiefung liefert ein Hinweis am Ende eines jeden Abschnittes auf einschlägige weiterführende Literatur. Zugleich praktisch, aber insbesondere für „Anfänger“ im Kommunalrecht auch für das Verständnis sehr hilfreich, sind die Definitionen am Ende des Werkes (S. 329 ff.). Das Kommunalrecht benutzt Begriffe unter denen sich die wenigsten Studenten bei der erstmaligen Begegnung mit dieser Materie konkret etwas vorstellen können. Alphabetisch geordnet finden sich am Ende des Werkes daher nützliche Definitionen zu Begriffen wie Benutzungsgebühren, Gemeindelasten oder Haushaltssicherungskonzept, wobei auch hier weiterhin stets auf landestypische Gewohnheiten hingewiesen wird (so findet sich beispielhaft neben dem Begriff „Hauptausschuss“ nicht nur dessen Definition, sondern auch der Hinweis, dass dieser Begriff in Brandenburg und Niedersachsen benutzt wird). Das Werk von Engels / Krausnick ist somit für all diejenigen Studenten, aber auch Referendare und Praktiker, geeignet, die einen umfassenden Überblick über das Kommunalrecht in seiner gesamten Breite erhalten möchten. Wer ein Lehrbuch sucht, um lediglich die anstehende Kommunalrechtsklausur in seinem Bundesland irgendwie zu bestehen und das Kommunalrecht als unbeliebte Materie schon gedanklich voreilig abgehakt hat, wird mit diesem Werk nicht glücklich werden. Für all diejenigen Studenten und Interessierten, die sich der Materie gegenüber jedoch aufgeschlossen zeigen, Interesse daran haben das Kommunalrecht verstehen zu wollen und neben der reinen Wissensvermittlung auch ein Verständnis für kommunale Rechtsprobleme entwickeln möchten, ist dieses Lehrbuch zu einem Preis von EUR 26,00 nur zu empfehlen.

Das Kommunalrecht stellt einerseits ein hohes prüfungsrelevantes Gebiet im Öffentlichen Recht dar, ist andererseits jedoch auch eines der Gebiete, das Studenten am häufigsten Schwierigkeiten bereitet. Die Erstauflage des Lehrbuches „Kommunalrecht“ möchte dem entgegentreten und dem Leser den Zugang zu dieser Materie in verständlicher Weise eröffnen. Das Werk umfasst 341 Seiten und wurde von PD Dr. Andreas Engels (§§ 4,5, 7-9, 11 von Teil 2 des Buches) und PD Dr. Daniel Krausnick (Teil 1 sowie §§ 1-3, 6, 10 von Teil 2 des Buches) verfasst.

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Buchtitel
1
03.11.2019
5
06.04.2019

Die Besonderheit und Stärke dieses Werkes liegt vor allem darin, dass sich die Autoren nicht nur gezielt auf ein einzelnes Bundesland beschränkt haben oder lediglich allgemeine Überblicke über das Kommunalrecht geben, sondern neben den länderübergreifenden Darstellungen auch auf die spezifischen landesrechtlichen Einzelheiten eingehen und das Kommunalrecht damit umfassend behandeln. Neben den Darstellungen zur Gemeinde als Ausgangspunkt des Werkes wird dabei auch auf die Besonderheiten der Kreise und anderer kommunaler Organisationsformen eingegangen. Die inhaltlichen Schwerpunkte liegen auf der Stellung der Gemeinden im bundesstaatlichen Gefüge, dem Kommunalverfassungsrecht, den Rechten und Pflichten von Bürgern und Einwohnern und dem Kommunalwirtschaftsrecht. Insbesondere der Leser ohne jegliche Vorkenntnisse profitiert von dem übersichtlichen Aufbau und der sprachlich gut verständlichen Darstellung, die ihn wie ein roter Faden durch das Kommunalrecht führt.

Neben der reinen Wissensvermittlung und insgesamt 30 Fällen mit ausformulierter Lösung finden sich in diesem Werk zahlreiche Wiederholungs- und Vertiefungsfragen (z. B. „Definieren Sie den Begriff kommunale Gebietskörperschaft“ oder „Welche kommunalen Gebietskörperschaften existieren in ihrem Bundesland“). Weitere Möglichkeiten zur Vertiefung liefert ein Hinweis am Ende eines jeden Abschnittes auf einschlägige weiterführende Literatur. Zugleich praktisch, aber insbesondere für „Anfänger“ im Kommunalrecht auch für das Verständnis sehr hilfreich, sind die Definitionen am Ende des Werkes (S. 329 ff.). Das Kommunalrecht benutzt Begriffe unter denen sich die wenigsten Studenten bei der erstmaligen Begegnung mit dieser Materie konkret etwas vorstellen können. Alphabetisch geordnet finden sich am Ende des Werkes daher nützliche Definitionen zu Begriffen wie Benutzungsgebühren, Gemeindelasten oder Haushaltssicherungskonzept, wobei auch hier weiterhin stets auf landestypische Gewohnheiten hingewiesen wird (so findet sich beispielhaft neben dem Begriff „Hauptausschuss“ nicht nur dessen Definition, sondern auch der Hinweis, dass dieser Begriff in Brandenburg und Niedersachsen benutzt wird).

Das Werk von Engels / Krausnick ist somit für all diejenigen Studenten, aber auch Referendare und Praktiker, geeignet, die einen umfassenden Überblick über das Kommunalrecht in seiner gesamten Breite erhalten möchten. Wer ein Lehrbuch sucht, um lediglich die anstehende Kommunalrechtsklausur in seinem Bundesland irgendwie zu bestehen und das Kommunalrecht als unbeliebte Materie schon gedanklich voreilig abgehakt hat, wird mit diesem Werk nicht glücklich werden. Für all diejenigen Studenten und Interessierten, die sich der Materie gegenüber jedoch aufgeschlossen zeigen, Interesse daran haben das Kommunalrecht verstehen zu wollen und neben der reinen Wissensvermittlung auch ein Verständnis für kommunale Rechtsprobleme entwickeln möchten, ist dieses Lehrbuch zu einem Preis von EUR 26,00 nur zu empfehlen.

geschrieben am 11.08.2017 | 467 Wörter | 3062 Zeichen

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