
| ISBN | 3406576656 | |
| Autoren | Hansgeorg Birkhoff , Michael Lemke | |
| Verlag | C.H.Beck | |
| Sprache | deutsch | |
| Seiten | 471 | |
| Erscheinungsjahr | 2012 | |
| Extras | - | |
| Preis | ab 65,00 Euro |

Etliche Jahre sind vergangen, seit das Standardwerk von Schätzler zum Gnadenrecht die letzte Auflage erfahren hat, sodass man gut daran tat, das Handbuch zum Gnadenrecht neu zu konzipieren und auf den aktuellen Stand des deutschen Rechtssystems zu bringen. Die beiden nun federführenden Autoren haben die Essentialia des materiellen Gnadenrechts und des Verfahrensrechts zusammengetragen und dazu um eine Sammlung wichtiger Bundes- und Landesvorschriften ergänzt. Dem Leser wird aber dadurch keineswegs suggeriert, dass es ein einheitliches Gnadenrecht gäbe, sondern im Gegenteil zeigen die Autoren an vielen Stellen und durch akribische Fußnotenarbeit auf, wie zersplittert und unterschiedlich die Vorgaben und Gewohnheiten innerhalb der Bundesländer sind. Insofern hat die beliebte Prüfungseingangsfrage „In welchem Gesetz im Schönfelder ist denn das materielle Gnadenrecht geregelt?“ weiterhin Gültigkeit und dürfte noch so manchen Examenskandidaten verwirren.

Der eigentliche inhaltliche Teil des Buches ist auf ca. 200 Seiten beschränkt, im Übrigen findet man alle einschlägigen Bundes- und Landesnormen bzw. Verwaltungsvorschriften. Dies ist ein durchweg sinnvolles Konzept, um dem Leser eine wirklich einheitliche Lektüre zu ermöglichen. Einzig bedauerlich ist, dass die Autoren vielfach im Text abstrakt bleiben und diesen nicht durch (Fall-)Beispiele anreichern oder gar durch Musterschreiben oder Ähnliches.
Zunächst werden historisch und im Kontext des Rechtssystems die Grundlagen des materiellen Gnadenrechts beschrieben. Sowohl in diesem Abschnitt als auch später im gesamten Buch ist es ein großes Verdienst der Autoren vorhandene verschiedene Auffassungen so exakt zusammengetragen und gewichtet zu haben, aber auch wichtige Abgrenzungsfragen aufgeworfen und geklärt zu haben. Vor allem die Unterscheidung zur Petition ist sehr lesenswert und ein Stück juristische Allgemeinbildung. Auch die Bestimmung des eigentlichen Gnadenträgers samt Besonderheiten der jeweiligen Bundesländer ist gelungen, etwa bei Detailfragen zum Jugendrichter als Vollstreckungsleiter.
Sodann wird das Verfahren in Gnadensachen aufgegriffen und der Vorrang gesetzlicher Regelungen und gerichtlicher Entscheidungen vor der Gnadenentscheidung zu Recht betont. Auch der Einfluss des Gnadengesuchs auf die Vollstreckung (u.a. Abgrenzung zum Aufschub) wird prägnant und knapp herausgearbeitet. Des Weiteren werden die einzuholenden Stellungnahmen, zu erstattenden Berichte und vorzunehmenden Ermittlungen präsentiert sowie kurz die Aktenführung (gesondertes Gnadenheft) erläutert. Die eigentliche Gnadenentschließung wird dann im dritten Teil des Buches präzisiert, wobei die Strafaussetzung zur Bewährung den größten Umfang einnimmt und wichtige Nebenfragen wie die zu Kosten und Auslagen wie selbstverständlich in einem eigenen Unterkapitel erfasst sind.
Nach einem kurzen Zwischenkapitel zum Verfahren nach einer solchen Gnadenentscheidung widmen sich die Autoren umfassend der Justiziabilität von ablehnenden Gnadenentscheidungen und tragen dabei zunächst in sechs Unterkapiteln die Ansichten vom BVerfG bis hin zu Literaturmeinungen zusammen, um danach, ein wunderbares Lehrstück für Studenten, in einem eigenen Unterabschnitt die persönliche Meinung abzubilden und zu begründen. Schließlich werden abrundend der Rechtsweg sowie sonstige Rechtsbehelfe bezüglich Gnadenentscheidungen erläutert. Die Schlusskapitel des Buches befassen den Leser sodann noch mit der so genannten Weihnachtsamnestie, dem Vollstreckungshaftbefehl und Fragen zum internationalen Rechtshilfeverkehr.
Wer in der Strafrechtspraxis erlebt, wie oft Gnadengesuche bei der Staatsanwaltschaft und danach bei Gericht eingehen und bearbeitet werden müssen, wird rasch erkennen, dass es sich hier nicht um ein Exotenthema handelt, sondern eines, das der versierte Verteidiger beherrschen muss. Dieses Handbuch dient dem Staatsanwalt und dem Richter einerseits zur Präzision der eigenen Arbeit, dem Verteidiger darüber hinaus zur Vervollständigung der Leistung für den Mandanten. Eine wirklich gelungene Neuauflage, die pragmatisch, umfassend und übersichtlich ein sehr komplexes Thema erfasst.
geschrieben am 08.06.2012 | 532 Wörter | 3620 Zeichen
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