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Gnadenrecht


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Rezension von

Dr. Benjamin Krenberger

Gnadenrecht Etliche Jahre sind vergangen, seit das Standardwerk von SchĂ€tzler zum Gnadenrecht die letzte Auflage erfahren hat, sodass man gut daran tat, das Handbuch zum Gnadenrecht neu zu konzipieren und auf den aktuellen Stand des deutschen Rechtssystems zu bringen. Die beiden nun federfĂŒhrenden Autoren haben die Essentialia des materiellen Gnadenrechts und des Verfahrensrechts zusammengetragen und dazu um eine Sammlung wichtiger Bundes- und Landesvorschriften ergĂ€nzt. Dem Leser wird aber dadurch keineswegs suggeriert, dass es ein einheitliches Gnadenrecht gĂ€be, sondern im Gegenteil zeigen die Autoren an vielen Stellen und durch akribische Fußnotenarbeit auf, wie zersplittert und unterschiedlich die Vorgaben und Gewohnheiten innerhalb der BundeslĂ€nder sind. Insofern hat die beliebte PrĂŒfungseingangsfrage „In welchem Gesetz im Schönfelder ist denn das materielle Gnadenrecht geregelt?“ weiterhin GĂŒltigkeit und dĂŒrfte noch so manchen Examenskandidaten verwirren. Der eigentliche inhaltliche Teil des Buches ist auf ca. 200 Seiten beschrĂ€nkt, im Übrigen findet man alle einschlĂ€gigen Bundes- und Landesnormen bzw. Verwaltungsvorschriften. Dies ist ein durchweg sinnvolles Konzept, um dem Leser eine wirklich einheitliche LektĂŒre zu ermöglichen. Einzig bedauerlich ist, dass die Autoren vielfach im Text abstrakt bleiben und diesen nicht durch (Fall-)Beispiele anreichern oder gar durch Musterschreiben oder Ähnliches. ZunĂ€chst werden historisch und im Kontext des Rechtssystems die Grundlagen des materiellen Gnadenrechts beschrieben. Sowohl in diesem Abschnitt als auch spĂ€ter im gesamten Buch ist es ein großes Verdienst der Autoren vorhandene verschiedene Auffassungen so exakt zusammengetragen und gewichtet zu haben, aber auch wichtige Abgrenzungsfragen aufgeworfen und geklĂ€rt zu haben. Vor allem die Unterscheidung zur Petition ist sehr lesenswert und ein StĂŒck juristische Allgemeinbildung. Auch die Bestimmung des eigentlichen GnadentrĂ€gers samt Besonderheiten der jeweiligen BundeslĂ€nder ist gelungen, etwa bei Detailfragen zum Jugendrichter als Vollstreckungsleiter. Sodann wird das Verfahren in Gnadensachen aufgegriffen und der Vorrang gesetzlicher Regelungen und gerichtlicher Entscheidungen vor der Gnadenentscheidung zu Recht betont. Auch der Einfluss des Gnadengesuchs auf die Vollstreckung (u.a. Abgrenzung zum Aufschub) wird prĂ€gnant und knapp herausgearbeitet. Des Weiteren werden die einzuholenden Stellungnahmen, zu erstattenden Berichte und vorzunehmenden Ermittlungen prĂ€sentiert sowie kurz die AktenfĂŒhrung (gesondertes Gnadenheft) erlĂ€utert. Die eigentliche Gnadenentschließung wird dann im dritten Teil des Buches prĂ€zisiert, wobei die Strafaussetzung zur BewĂ€hrung den grĂ¶ĂŸten Umfang einnimmt und wichtige Nebenfragen wie die zu Kosten und Auslagen wie selbstverstĂ€ndlich in einem eigenen Unterkapitel erfasst sind. Nach einem kurzen Zwischenkapitel zum Verfahren nach einer solchen Gnadenentscheidung widmen sich die Autoren umfassend der JustiziabilitĂ€t von ablehnenden Gnadenentscheidungen und tragen dabei zunĂ€chst in sechs Unterkapiteln die Ansichten vom BVerfG bis hin zu Literaturmeinungen zusammen, um danach, ein wunderbares LehrstĂŒck fĂŒr Studenten, in einem eigenen Unterabschnitt die persönliche Meinung abzubilden und zu begrĂŒnden. Schließlich werden abrundend der Rechtsweg sowie sonstige Rechtsbehelfe bezĂŒglich Gnadenentscheidungen erlĂ€utert. Die Schlusskapitel des Buches befassen den Leser sodann noch mit der so genannten Weihnachtsamnestie, dem Vollstreckungshaftbefehl und Fragen zum internationalen Rechtshilfeverkehr. Wer in der Strafrechtspraxis erlebt, wie oft Gnadengesuche bei der Staatsanwaltschaft und danach bei Gericht eingehen und bearbeitet werden mĂŒssen, wird rasch erkennen, dass es sich hier nicht um ein Exotenthema handelt, sondern eines, das der versierte Verteidiger beherrschen muss. Dieses Handbuch dient dem Staatsanwalt und dem Richter einerseits zur PrĂ€zision der eigenen Arbeit, dem Verteidiger darĂŒber hinaus zur VervollstĂ€ndigung der Leistung fĂŒr den Mandanten. Eine wirklich gelungene Neuauflage, die pragmatisch, umfassend und ĂŒbersichtlich ein sehr komplexes Thema erfasst.

Etliche Jahre sind vergangen, seit das Standardwerk von SchĂ€tzler zum Gnadenrecht die letzte Auflage erfahren hat, sodass man gut daran tat, das Handbuch zum Gnadenrecht neu zu konzipieren und auf den aktuellen Stand des deutschen Rechtssystems zu bringen. Die beiden nun federfĂŒhrenden Autoren haben die Essentialia des materiellen Gnadenrechts und des Verfahrensrechts zusammengetragen und dazu um eine Sammlung wichtiger Bundes- und Landesvorschriften ergĂ€nzt. Dem Leser wird aber dadurch keineswegs suggeriert, dass es ein einheitliches Gnadenrecht gĂ€be, sondern im Gegenteil zeigen die Autoren an vielen Stellen und durch akribische Fußnotenarbeit auf, wie zersplittert und unterschiedlich die Vorgaben und Gewohnheiten innerhalb der BundeslĂ€nder sind. Insofern hat die beliebte PrĂŒfungseingangsfrage „In welchem Gesetz im Schönfelder ist denn das materielle Gnadenrecht geregelt?“ weiterhin GĂŒltigkeit und dĂŒrfte noch so manchen Examenskandidaten verwirren.

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Der eigentliche inhaltliche Teil des Buches ist auf ca. 200 Seiten beschrĂ€nkt, im Übrigen findet man alle einschlĂ€gigen Bundes- und Landesnormen bzw. Verwaltungsvorschriften. Dies ist ein durchweg sinnvolles Konzept, um dem Leser eine wirklich einheitliche LektĂŒre zu ermöglichen. Einzig bedauerlich ist, dass die Autoren vielfach im Text abstrakt bleiben und diesen nicht durch (Fall-)Beispiele anreichern oder gar durch Musterschreiben oder Ähnliches.

ZunĂ€chst werden historisch und im Kontext des Rechtssystems die Grundlagen des materiellen Gnadenrechts beschrieben. Sowohl in diesem Abschnitt als auch spĂ€ter im gesamten Buch ist es ein großes Verdienst der Autoren vorhandene verschiedene Auffassungen so exakt zusammengetragen und gewichtet zu haben, aber auch wichtige Abgrenzungsfragen aufgeworfen und geklĂ€rt zu haben. Vor allem die Unterscheidung zur Petition ist sehr lesenswert und ein StĂŒck juristische Allgemeinbildung. Auch die Bestimmung des eigentlichen GnadentrĂ€gers samt Besonderheiten der jeweiligen BundeslĂ€nder ist gelungen, etwa bei Detailfragen zum Jugendrichter als Vollstreckungsleiter.

Sodann wird das Verfahren in Gnadensachen aufgegriffen und der Vorrang gesetzlicher Regelungen und gerichtlicher Entscheidungen vor der Gnadenentscheidung zu Recht betont. Auch der Einfluss des Gnadengesuchs auf die Vollstreckung (u.a. Abgrenzung zum Aufschub) wird prĂ€gnant und knapp herausgearbeitet. Des Weiteren werden die einzuholenden Stellungnahmen, zu erstattenden Berichte und vorzunehmenden Ermittlungen prĂ€sentiert sowie kurz die AktenfĂŒhrung (gesondertes Gnadenheft) erlĂ€utert. Die eigentliche Gnadenentschließung wird dann im dritten Teil des Buches prĂ€zisiert, wobei die Strafaussetzung zur BewĂ€hrung den grĂ¶ĂŸten Umfang einnimmt und wichtige Nebenfragen wie die zu Kosten und Auslagen wie selbstverstĂ€ndlich in einem eigenen Unterkapitel erfasst sind.

Nach einem kurzen Zwischenkapitel zum Verfahren nach einer solchen Gnadenentscheidung widmen sich die Autoren umfassend der JustiziabilitĂ€t von ablehnenden Gnadenentscheidungen und tragen dabei zunĂ€chst in sechs Unterkapiteln die Ansichten vom BVerfG bis hin zu Literaturmeinungen zusammen, um danach, ein wunderbares LehrstĂŒck fĂŒr Studenten, in einem eigenen Unterabschnitt die persönliche Meinung abzubilden und zu begrĂŒnden. Schließlich werden abrundend der Rechtsweg sowie sonstige Rechtsbehelfe bezĂŒglich Gnadenentscheidungen erlĂ€utert. Die Schlusskapitel des Buches befassen den Leser sodann noch mit der so genannten Weihnachtsamnestie, dem Vollstreckungshaftbefehl und Fragen zum internationalen Rechtshilfeverkehr.

Wer in der Strafrechtspraxis erlebt, wie oft Gnadengesuche bei der Staatsanwaltschaft und danach bei Gericht eingehen und bearbeitet werden mĂŒssen, wird rasch erkennen, dass es sich hier nicht um ein Exotenthema handelt, sondern eines, das der versierte Verteidiger beherrschen muss. Dieses Handbuch dient dem Staatsanwalt und dem Richter einerseits zur PrĂ€zision der eigenen Arbeit, dem Verteidiger darĂŒber hinaus zur VervollstĂ€ndigung der Leistung fĂŒr den Mandanten. Eine wirklich gelungene Neuauflage, die pragmatisch, umfassend und ĂŒbersichtlich ein sehr komplexes Thema erfasst.

geschrieben am 08.06.2012 | 532 Wörter | 3672 Zeichen

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