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Fusionen, Kartelle, Skandale – Das Bundeskartellamt als Wettbewerbshüter und Verbraucheranwalt


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Rezension von

Gérard Bökenkamp

Fusionen, Kartelle, Skandale – Das Bundeskartellamt als Wettbewerbshüter und Verbraucheranwalt Der Journalist und Wirtschaftshistoriker Werner Kurzlechner hat dem Bundeskartellamt ein Denkmal in Buchform gesetzt. Das Buch ist sehr informativ und regt zum Nachdenken darüber an, was wir eigentlich genau unter einem freien Markt verstehen. Der Autor beschränkt sich nicht darauf die Geschichte des Kartellamtes nachzuzeichnen, sondern beschreibt zugleich die Entwicklung der Kartelle vom 19 Jahrhundert bis heute. Das ist sehr wichtig, weil erst dadurch die Relevanz des Themas deutlich wird. Dabei konzentriert sich der Autor auf die USA und Deutschland. Während im Zuge der Auseinandersetzung um Rockefellers Ölkonzern Standart Oil Gesetzgebung und öffentliche Meinung sich gegen die Kartelle richteten, blieben die Kartelle in Deutschland in Takt. Es ist heute kaum noch nachvollziehbar wie sehr die deutsche Wirtschaft die Existenz von Kartellen verteidigte und die Einrichtung des Kartellamtes bekämpfte. Als Erhard zum 1. Januar 1958 sein Ziel erreicht hatte und gegen die Politik der großen Unternehmensverbände die Gründung des Kartellamtes durchgesetzt hatte, erschien es vielen Beobachtern als „zahnloser Tiger.“ Erhards „Flickwerk“ sollte sich jedoch als ein Regelwerk erweisen, das Folgen für die Struktur der deutschen Wirtschaft haben sollte. Das Kartellamt verstand sich auf eine gute Öffentlichkeitsarbeit und schöpfte aus zwei ideologischen Quellen: Der Erhardschen Ordnungspolitik und den linken Vorbehalten gegen multinationale Konzerne. Kurzlechner unterstreicht, dass das Kartellamt immer mehr sein wollte und aus seiner Sicht auch sein sollte als nur ein Anwalt der Verbraucher, der diese vor künstlich hochgetriebenen Preisen schützt. Es stellt sich die Frage, inwieweit freier Wettbewerb planbar und das Vorhandensein vieler Anbieter einen Selbstzweck darstellt. Problemtisch wird es in Fällen, bei denen gerade die Größe eines Marktteilnehmers dem Verbraucher bessere Bedingungen bietet und eine „marktbeherrschende Stellung“ auf einer überlegenden Wettbewerbsituation beruht. Nach Ansicht des Rezensenten ist es nicht lobenswert, dass das Kartellamt mehr sein wollte als ein Anwalt der Verbraucher. Es vermittelt sich der Eindruck, dass das Kartellamt versucht hat, einen bestimmten Zustand für die Ewigkeit zu konservieren. Also genau das betrieb, was man gemeinhin auch Kartellen vorwirft, kleine und weniger effiziente Wettbewerber künstlich am Markt zu halten. Bei allen Verdiensten der Behörde um die Belange des Verbrauchers hätte der Blick auf diese Tendenzen durchaus kritischer ausfallen können. Auch wenn der Autor die Kritik immerhin unter Verweis die Vorbehalte des Wirtschaftsmagazins Capital zu Wort kommen lässt, setzt er sich nicht wirklich mit der Substanz dieser Vorwürfe auseinander. Der Rezensent hat aus der Darstellung den Eindruck gewonnen, dass diese Vorwürfe zum Teil berechtigt und Innovationen verhindert worden sind. Der Autor steht ohne wenn und aber auf der Seite des Kartellamtes, dessen Erfolge er herausstellt und dessen Mißerfolgen er noch eine gesamtgesellschaftliche Bedeutung zuweißt. Der Autor nimmt dadurch zu sehr die Perspektive der Behörde ein. Sehr lesenswert machen das Buch aber die Einblicke in die einzelnen Bereiche der deutschen Wirtschaft (Stahl, Chemie, Medien, Energie usw).

Der Journalist und Wirtschaftshistoriker Werner Kurzlechner hat dem Bundeskartellamt ein Denkmal in Buchform gesetzt. Das Buch ist sehr informativ und regt zum Nachdenken darüber an, was wir eigentlich genau unter einem freien Markt verstehen.

Der Autor beschränkt sich nicht darauf die Geschichte des Kartellamtes nachzuzeichnen, sondern beschreibt zugleich die Entwicklung der Kartelle vom 19 Jahrhundert bis heute.

Das ist sehr wichtig, weil erst dadurch die Relevanz des Themas deutlich wird. Dabei konzentriert sich der Autor auf die USA und Deutschland.

Während im Zuge der Auseinandersetzung um Rockefellers Ölkonzern Standart Oil Gesetzgebung und öffentliche Meinung sich gegen die Kartelle richteten, blieben die Kartelle in Deutschland in Takt. Es ist heute kaum noch nachvollziehbar wie sehr die deutsche Wirtschaft die Existenz von Kartellen verteidigte und die Einrichtung des Kartellamtes bekämpfte.

Als Erhard zum 1. Januar 1958 sein Ziel erreicht hatte und gegen die Politik der großen Unternehmensverbände die Gründung des Kartellamtes durchgesetzt hatte, erschien es vielen Beobachtern als „zahnloser Tiger.“ Erhards „Flickwerk“ sollte sich jedoch als ein Regelwerk erweisen, das Folgen für die Struktur der deutschen Wirtschaft haben sollte.

Das Kartellamt verstand sich auf eine gute Öffentlichkeitsarbeit und schöpfte aus zwei ideologischen Quellen: Der Erhardschen Ordnungspolitik und den linken Vorbehalten gegen multinationale Konzerne. Kurzlechner unterstreicht, dass das Kartellamt immer mehr sein wollte und aus seiner Sicht auch sein sollte als nur ein Anwalt der Verbraucher, der diese vor künstlich hochgetriebenen Preisen schützt.

Es stellt sich die Frage, inwieweit freier Wettbewerb planbar und das Vorhandensein vieler Anbieter einen Selbstzweck darstellt. Problemtisch wird es in Fällen, bei denen gerade die Größe eines Marktteilnehmers dem Verbraucher bessere Bedingungen bietet und eine „marktbeherrschende Stellung“ auf einer überlegenden Wettbewerbsituation beruht. Nach Ansicht des Rezensenten ist es nicht lobenswert, dass das Kartellamt mehr sein wollte als ein Anwalt der Verbraucher.

Es vermittelt sich der Eindruck, dass das Kartellamt versucht hat, einen bestimmten Zustand für die Ewigkeit zu konservieren. Also genau das betrieb, was man gemeinhin auch Kartellen vorwirft, kleine und weniger effiziente Wettbewerber künstlich am Markt zu halten.

Bei allen Verdiensten der Behörde um die Belange des Verbrauchers hätte der Blick auf diese Tendenzen durchaus kritischer ausfallen können. Auch wenn der Autor die Kritik immerhin unter Verweis die Vorbehalte des Wirtschaftsmagazins Capital zu Wort kommen lässt, setzt er sich nicht wirklich mit der Substanz dieser Vorwürfe auseinander. Der Rezensent hat aus der Darstellung den Eindruck gewonnen, dass diese Vorwürfe zum Teil berechtigt und Innovationen verhindert worden sind.

Der Autor steht ohne wenn und aber auf der Seite des Kartellamtes, dessen Erfolge er herausstellt und dessen Mißerfolgen er noch eine gesamtgesellschaftliche Bedeutung zuweißt. Der Autor nimmt dadurch zu sehr die Perspektive der Behörde ein. Sehr lesenswert machen das Buch aber die Einblicke in die einzelnen Bereiche der deutschen Wirtschaft (Stahl, Chemie, Medien, Energie usw).

geschrieben am 18.05.2008 | 455 Wörter | 2802 Zeichen

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